Adress-Nachforschung seitens der Bank gebührenpflichtig und Rechtens?

2 Antworten

Bei richtiger Adresse darf die Bank kein Geld einfordern.Schon überhaupt nicht bei sogenannten P-Konten.Wie unten schon beschrieben,sind Inhaber solcher Konten nicht gern gesehen weil die Bank generell kein Geld mit solchen Kunden machen kann.Die Bank muss dass Geld umgehend wieder zurück erstatten und muss es sich bei der Post wiederholen.Wichtig ist doch nur die Adresse und in diesen Fall eben nicht die E-Mail Adresse.Frechheit,was die Banken sich alles herausnehmen,Gruß Panzner

Mannilein100 
Beitragsersteller
 09.09.2012, 16:33

halloo panzner und Alexuwe,

ich danke euch vielmals. So habe ich das mir auch gedacht. Aber gibt es hierfür irgendwo eine Gesetzgrundlage oder wie immer man das auch nennen mag? Ich möchte dieser Bank gerne eine vors "Knie treten", aber ohne irgendeinen Paragraphen oder so, nehme ich mal an, lachen die mich nur aus.

Lieben Gruß Mannilein

Der Berechnung , Abzug , wiedersprechen ! Es hat sich keine Adresse geändert und nicht die Post sondern die Bank ist vertragspartner ! Sie hat alle Pflichten erfüllt , eine richtige Adresse angegeben ! Die Bank muss den betrag zurückerstatten ! Sie kann sich ja das Geld von der Post ersetzen lassen ! Das passiert immer öfter bei P Konten ! Die Bank mag die Konten nicht , wenig Gewinn , deshalb wird versucht mit solchen Mitteln den Kunden zu vergraulen ! Lg