Adress-Nachforschung seitens der Bank gebührenpflichtig und Rechtens?
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier richtig bin und vor allem eine hilfreiche Antwort erhalte, mit der ich etwas anfangen kann.
Folgendes Problem beschäftigt mich
Eine gute Bekannte von mir ist seit Jahren Kundin bei der Norisbank. Da ihre finanziellen Verhältnisse aus den Fugen geraten sind, hat sie dort ein P(Pfändungsschutz)-Konto . Noch dazu lebt sie von HarzIV
Vor Kurzem hatte sie anscheinend Post von der Norisbank bekommen, die der Briefträger wohl wieder mitgenommen hatte. Ihr Name ist deutlich am Briefkasten angegeben. So ging der Brief wohl wieder an die Norisbank zurück. Nun hatte sie vor einigen Tagen in ihr Konto reingeschaut und musste feststellen, dass 20,00 Euro wegen einer Adress-Nachforschung berechnet wurden. Entsprechend schreibt ihr Konto 20,00 Euro in roten Zahlen - trotz P-Konto, das ja eigentlich gar nicht überzogen werden darf.
Ich habe für sie bei der Bank angerufen (sie traut sich nicht) und gefragt, ob das normal sei? Der Mitarbeiter sagte mir, dass dies sehr häufig vorkommt, dass Briefe durch den Briefträger nicht ordentlich zugestellt wurden und wieder an den Absender zurückgeschickt werden. Sie soll versuchen (laut Bank), dass geld wieder von der Post zurück zu bekommen. Ich musste lachen, als der Mitarbeiter mir das sagte.
In ihrem Online-Banking Profil ist ihre Adresse richtig eingegeben. Lediglich die Handy-Nummer und E-Mail Adresse haben nicht mehr gestimmt. Aber die Festnetznummer und die Anschrift war noch korrekt.
Der Mitarbeiter meint, dass die Norisbank bei einer solcher Situation gesetzlich verpflichtet ist, diese Nachforschung zu stellen. Irgendwie kann ich das nicht so ganz nachvollziehen. Warum sollen dann Daten in das Profil eintragen werden, wenn diese doch im Bedarfsfall von der Bank nicht genutzt werden?
Hat sie irgendwie eine Chance die 20,00 Euro wieder zurückzubekommen? Mit HarzIV lebend ist wohl keiner gerade Millionär.
Bei diesem Brief ging es vermutlich um ein Kennwort, für Telefonbanking-Auskunft, das sie beantragt hat.
Schon jetzt ganz lieben Dank für hilfreiche Antworten
Gruß Mannilein
2 Antworten
Bei richtiger Adresse darf die Bank kein Geld einfordern.Schon überhaupt nicht bei sogenannten P-Konten.Wie unten schon beschrieben,sind Inhaber solcher Konten nicht gern gesehen weil die Bank generell kein Geld mit solchen Kunden machen kann.Die Bank muss dass Geld umgehend wieder zurück erstatten und muss es sich bei der Post wiederholen.Wichtig ist doch nur die Adresse und in diesen Fall eben nicht die E-Mail Adresse.Frechheit,was die Banken sich alles herausnehmen,Gruß Panzner
halloo panzner und Alexuwe,
ich danke euch vielmals. So habe ich das mir auch gedacht. Aber gibt es hierfür irgendwo eine Gesetzgrundlage oder wie immer man das auch nennen mag? Ich möchte dieser Bank gerne eine vors "Knie treten", aber ohne irgendeinen Paragraphen oder so, nehme ich mal an, lachen die mich nur aus.
Lieben Gruß Mannilein
Der Berechnung , Abzug , wiedersprechen ! Es hat sich keine Adresse geändert und nicht die Post sondern die Bank ist vertragspartner ! Sie hat alle Pflichten erfüllt , eine richtige Adresse angegeben ! Die Bank muss den betrag zurückerstatten ! Sie kann sich ja das Geld von der Post ersetzen lassen ! Das passiert immer öfter bei P Konten ! Die Bank mag die Konten nicht , wenig Gewinn , deshalb wird versucht mit solchen Mitteln den Kunden zu vergraulen ! Lg