Teilgrundstück verkaufen: Geht dieSparkasse als Gläubiger raus?
Von einem über 2000 m² großen Grundstück sollen ca. 500 m² verkauft werden. Die Sparkasse steht für die Kreditabsicherung mit einer Grundschuld auf dem Gesamtgrundstück.
Gibt es eine anerkannte Größe für das Restgrundstück (hier 1500 m²), die als Sicherheit ausreichen müsste?
Kann die Sparkasse eine anteilige Tilgung verlangen indem sie z.B. zunächst die Grundschuld teilen lässt und verlangt, sie anteilig auf dem zu verkaufenden Grundstück ein zu tragen?
Bislang äußert sich die Sparkasse nicht, was uns nun langsam nervös macht.
Wer weiß was?
3 Antworten
Meines Wissen ist es bei Banken üblich, eine ortsübliche Grundstücksgröße und den Wert des Hauses als Bemessungsgrundlage für die notwendige Sicherheit heranzuziehen. Falls die Sparkasse nun 1600 m² + Haus ansetzt, ist es problematisch, setzt sie aber nur 800 m² + Haus an, so könntet ihr sogar 1200 m² verkaufen und sie geht aus der Grundschuld raus.
Daher solltest du dir zuvor in jedem Fall von der Bank die Bemessungsgrundlage für die Sicherheit darstellen lassen.
Schreib mal, wie es abgelaufen ist!
KSx3
Punktlandung: Sie meinten zunächst es könnten 1400 m² sein, dann haben sie sich korrigiert und sagten, 1000m² und Haus wären für die bestellte Grundschuld ausreichen, alles andere zähle als "Hinterland" und wir könnten es ohne weiteres verkaufen. Jetzt möchte ich das nur noch schriftlich, wenn der Notar die Bank zur Entlastung des Grundstücks auffordert.
Aber die Hilfreichste Antwort musste ich schon wegen der zwei Zahlen, die fast deinen entsprachen vergeben!
Gruß, D.
Das kann letztlich nur die Sparkasse selbst entscheiden.
Pacta servanda. Die wollen den Kredit möglichst unverändert weiter führen. Wenn der Wert des "Restgrundstücks" hoch genug ist, dann werden die den als Sicherheit akzeptieren.
Wenn die Restschuld weniger als 50% des Wertes des Restgrundstückes beträgt, wird das reichen, den Vertrag unverändert fortzuführen. Wenn die Restschuld mehr als 80% des Wertes des Restgrundstückes beträgt, werden die eine Teil-Tilgung haben wollen. Dazwischen ... ist es Verhandlungssache. Es kann sein, dass die dann mehr Zinsen haben wollen oder eine Teil-Tilgung, allerdings mit Ersatz für entgangenen Zinsgewinn.
Ein solcher Vorgang ist nicht so häufig und Urlaubszeit ist jetzt auch ... die müssen erst überlegen. Ohne deren Zustimmung geht das Geschäft nicht und einen Rechtsanspruch auf die Zustimmung gibt es nicht, allenfalls, wenn die Versagung der Zustimmung eine unbillige Härte darstellte.
die sparkasse wird dem nicht zustimmen.
ist ihre sicherheit
Bitte spart euch die wenn auch intuitiv sinnvoll anmutenden Antworten, ich brauche hier jemand vom Fach. Natürlich dürfen wir das Grundstück jederzeit verkaufen. Die Frage, die sich stellt, ist lediglich, welche Art von Sicherheits-Ersatz die Sparkasse typischer Weise verlangt, bzw. verlangen darf.