Erteilt die Sparkasse eine Löschungsbewilligung, fällt ein Siegelungsentgelt an. Ist das berechtigt?
Wenn man bei der Sparkasse einen Kredit, der im Grundbuch gesichert ist, zurückgezahlt hat und dort eine Löschungsbewilligung für die im Grundbuch eingetragene Belastung beantragt, fällt bei der Sparkasse ein "Siegelungsentgelt" (50,00 €) an. Die Sparkasse ist siegelführend und siegelt ihre Erklärungen selbst. Zur Erteilung der Löschungsbewilligung ist sie verpflichtet, wenn alles abgezahlt ist und der Schuldner das wünscht. Mir ist bekannt, das schon etliche Leute gegen diese Gebühr geklagt haben. Ich weiß aber nicht, ob es da bereits Urteile gibt. Weiß jemand, ob diese Gebühr wirklich gerechtfertigt ist?
8 Antworten
Da gibt es schon Rechtssprechung dazu: Ausfertigung einer Löschungsbewilligung: Fertigt die Bank Ihnen eine Erklärung aus, dass sie der Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch zustimmt, kommt sie einer gesetzlichen Pflicht nach. Entgelte kann die Bank nur für tatsächliche Kosten berechnen, wie die Beglaubigung durch einen Notar. BGH, Az. XI ZR 244/90 Eine "Siegelgebühr" fällt m.E. nicht darunter, da die Sparkasse selber siegelt und kein Dritter. Ist sowieso schon lustig: eine "Siegelgebühr", dabei haut dann ein subalterner Bankangesteller einen Stempel auf ein Stück Papier, aber durch den tollen Begriff wird dieser Vorgang geradezu geadelt. :))
@Hypothekenteam: Vielen Dank für diese schöne Antwort. Das ist genau das, was ich wissen wollte. Bei der Sparkasse kostet dieser Spaß ("Siegelungsentgelt") 50,00 €. Die haben auch noch so schöne Begriffe/Gebühren wie "Lästigkeitsentschädigung" und "Lästigkeitsprämie". Klingt wie Schmerzensgeld bei lästigen Kunden und besonders lästigen Kunden. Ist aber wohl eher 'ne Art Vorfälligkeitsentschädigung, 'ne Gebühr, die anfällt, wenn ein Kredit eher als vereinbart zurückgezahlt wird. Wegen der vielen entgangenen Zinsen... L. G. smile
Da gibt es schon Rechtssprechung dazu: Ausfertigung einer Löschungsbewilligung: Fertigt die Bank Ihnen eine Erklärung aus, dass sie der Löschung des Grundpfandrechts im Grundbuch zustimmt, kommt sie einer gesetzlichen Pflicht nach. Entgelte kann die Bank nur für tatsächliche Kosten berechnen, wie die Beglaubigung durch einen Notar. BGH, Az. XI ZR 244/90 Eine "Siegelgebühr" fällt m.E. nicht darunter, da die Sparkasse selber siegelt und kein Dritter. Ist sowieso schon lustig: eine "Siegelgebühr", dabei haut dann ein subalterner Bankangesteller einen Stempel auf ein Stück Papier, aber durch den tollen Begriff wird dieser Vorgang geradezu geadelt. :))
ja die Spaßkasse - so typisch für die, allerdiengs sind die Volksbanken kein bisschen besser.
Schon merkwürdig: Jeder Notar nimmt für die Beglaubigung der Löschungsbewilligung eine "schöne" Gebühr - das ist dann rechtmäßig und wird offensichtlich von allen akzeptiert. Wenn Gleiches aber ein öffentlich-rechtliches Kreditinstitut (Sparkasse) tut, darf nichts für die Beglaubigung genommen werden und man regt sich noch in herabwürdigenden Worten darüber auf, dass das auch anders sein könnte.
Bitte mal nachdenken, wenn wieder einmal Pauschalkritik angesagt ist...
Nein!
Der Kreditgeber darf für diese selbstausgestellte Löschungsbewilligung kein eigenes Entgelt verlangen, sondern nur tatsächliche Kosten, wie die Beglaubigung durch einen Notar (BGH, Az. XI ZR 244/90).
Quelle: Finanztest Heft 2/2009, Seite 16.
Das Problem ist; Wenn Du mit der Siegelgebühr nicht einverstanden bist, dann bekommst Du evtl. die Löschungsbewilligung nicht. Dann mußt Du deswegen zum Notar gehen, und das wird erheblich teurer.
Die Sparkassen haben gegenüber den Privatbanken den Vorteil, Inhaber öffentlich anerkannter Dienstsiegel zu sein, und können damit Bewilligungen beglaubigen.
Rechtskräftig beglaubigen können nur Inhaber eines Dienstsiegels oder Amtssiegels.
Auf die Löschungsbewilligung hat jeder Anspruch, allerdings versuchen die Sparkassen das so zu umgehen, dass sie dir eine LB ohne Siegelung anbieten. Dann mußt du zum Notar zur Beglaubigung der Unterschriften und es fallen Notarkosten an. Die Sparkasse darf m. E. nicht so vorgehen, da ihr ja keine Kosten entstehen. Anders ist es bei den Banken, die ihre Unterschriften beim Notar beglaubigen lassen müssen und sie dann dem Kunden in Rechnung stellen. Das ist o.k. und nicht zu umgehen. Es besteht also ein feiner Unterschied in dieser Frage ob Sparkasse oder Bank!
@Saleri: Beim Notar ist für mich zurzeit alles kostenlos, weil ich bei einem arbeite ;-) . Ich kann meine Sachen auch alle selbst vorbereiten. Allerdings würde mir in diesem Fall auch ein Notar nichts nützen, weil die Bank die Löschungsbewilligung erteilen muss. Dazu kann der Notar sie nicht zwingen. Man kann die Löschung höchstens einklagen. L. G. smile