Landwirtschaftliche Fläche mit Vorkaufsrecht?
Hallo,
Ich hätte folgende Frage. Generell ist es ja so, dass man als Nicht-Landwirt in Bayern landwirtschaftliche Nutzflächen bis glaube ich 1 oder 2 ha kaufen kann, ohne dass das Landwirtschaftsamt (es muss meines Wissens bei größeren Flächen ihr Einverständnis gebe, damit Nicht-Landwirte den richtigen Landwirten nicht die Felder wegkaufen) ein Veto einlegen kann.
Bei uns ist es aber so, dass das Feld, welches wir gerne möchten, früher zu unserem Anwesen gehörte und ein Vorkaufsrecht zu unseren Gunsten im Grundbuch eingetragen ist. Mein Großvater hat es damals bei der Übergabe an eine Tante überschrieben. Wenn sie es abtreten würde, würden wir es gerne wieder "zurückholen".
Es sind knapp drei Hektar. Kann ich es durch unser Vorkausrecht zurückkaufen oder kann das Landwirtschaftsamt dies verhindern?
Zählt das Grundbuch oder das Gesetz mehr???
Danke im Voraus für eure Antworten!
1 Antwort
Hallo,
als Nicht-Landwirt gilt i.d.R. die 2 ha-Grenze, wenn das Land an einen Landwirt verkauft werden könnte. Wenn anderweitig (von Landwirten) kein Interessent vorhanden ist, kann man das Land auch privat kaufen.
Hier ist das zum Beispiel angesprochen, wie das laufen kann, wenn noch ein Vorkaufsrecht besteht:
Was die wenigsten wissen: Ein Vorkaufsrecht kann es nur geben, wenn die zuständige Genehmigungsbehörde den Kaufvertrag nicht genehmigt, z.B. weil der Käufer Nichtlandwirt ist. Wird der Kaufvertrag jedoch durchgewunken, sind kaufwillige Landwirte und Landgesellschaften machtlos. Denn die Entscheidung der Behörde ist für erwerbsinteressierte Landwirte, die nicht direkt am Kaufgeschäft beteiligt waren, rechtlich nicht überprüfbar (siehe Kasten rechts).
Quelle: https://www.topagrar.com/management-und-politik/aus-dem-heft/heiss-auf-hektar-9676764.html
Ganz zur Not, weil das eben für nicht-Landwirte gern verwirrend ist, erkundige dich doch einfach mal bei deinem Bauernverband deiner Region.
Zb deine PLZ Bauernverband.
Kannst mir das bitte mal näher erklären Henryette? Soweit ich weiß (u. lt. Gesetzeslage hier) kann quasi jeder bis zu einer Größe von 2 ha Land kaufen, wenn Landwirte daran kein Interesse haben. Oder ist das besagte Grundstück vom FS angehendes Baugebiet, welches evtl. erschlossen werden soll?
Liebe Kaltblüterin, man darf nicht den Fehler machen, die verschiedenen Arten des Vorkaufsrechts in einen Topf zu werfen. Das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht hat mit dem Vorkaufsrecht, welches zugunsten des Fragestellers im Grundbuch steht nichts zu tun.