Hallo, müssen wir den Schornsteinfeger für 12 Monate zahlen, obwohl wir nach die letzten 6 Monate nicht mehr dort gewohnt haben, oder muss der Vermieter zahlen?
7 Antworten
Der Vermieter kann alle in einem Abrechnungszeitraum von 12 Mon. angefallenen Nebenkosten auf den Mieter umlegen. Entweder sind die umlegbaren Nebenkosten ausdrücklich im Mietvertrag aufgeführt oder im Mietvertrag wird auf § 2 BetrKV Bezug genommen. In § 2 BetrKV sind alle umlegbaren Nebenkosten aufgeführt.
In Deinem Fall können die im Abrechnungszeitraum anfallenden Schornsteinfegerkosten - anteilig nach Deiner Mietzeit - zu 6/12 auf Dich umgelegt werden. Dies würde auch dann geltend wenn Du z.B. am 30.10. ausgezogen bist, der Schornsteinfeger aber erst danach z.B. im Dez. seine Kontrolle durchgeführt hat (vorausgesetzt der Vermieter rechnet vom 1.1-31.12. ab).
Ihr müsst anteilig zahlen. Entscheidend ist nicht wann Ihr ausgezogen seid, sondern wann der Mietvertrag beendet ist.
ähmm...
ich kenne das so, dass die heizung mietgegenstand ist und die wartung sache des vermieters.
soweit ich informiert bin, müsst ihr das überhaupt nicht zahlen. ich hab jedenfalls noch nie zur miete wohnend den kaminfeger selber zahlen müssen.
Schweigen wäre hier Gold.
ich hab jedenfalls noch nie zur miete wohnend den kaminfeger selber zahlen müssen.
Aber sicher Heizkosten. Dazu gehören u. a. die Kosten der Wartung und des Schornsteinfegers.
sicher hast du den gezahlt
der wird über die nebenkosten umgelegt
normal zahlt der vermieter den und rechnet den in die nebenkosten ein
du solltest ihn normal auch nur anteilig dann zahlen müssen
Das kommt darauf an, für welchen Abrechnungszeitraum die Schornsteinfegerrechnung war. Alle Nebenkosten müssen natürlich zur Wohndauer abgegrenzt werden.