Haftpflichtversicherung des Gartendienstes umlagefähig?
Moin zusammen.
Nach langer Zeit quält mich auch mal wieder ein Frage. Ich habe meine NK-Abrechnung erhalten und gehe gerade die Einzelpositionen durch. Der Gartenservice übernimmt gleichzeitig den Winterdienst und hat für 2018 neben einer akzeptablen Bereitschaftspauschale (0,70€/m²) auch einen Haftpflichtversicherungsbeitrag in Rechnung gestellt. (0,24€/m²).
Da es eine HP schon von der ÖVB gibt, die der VM direkt auf das Haus abgeschlossen hat, frage ich mich, welche Haftpflicht hier versichert ist, und ob diese Position tatsächlich umlagefähig ist. Wer weiß da mehr?
Lieben Gruß und schönen Sonntag.
[EDIT]:
Ich nehme an, dass hier nicht die normale Betriebs-HP des Gartendienstes angesprochen wird, sondern eine Risikopauschale, die der Dienstleister übernimmt, da er durch die Beauftragung des WD ja auch die Haftpflicht im Sinne der Räum- und Streupflicht" übernimmt. Sprich: Er das Risiko übernimmt, wenn jemand sich durch nicht erfolgte Räumung das Genick vor meiner Wohnung bricht. Oder nimmt dieses Risiko automatisch die Betriebs-HP auf?
DANKE!!
7 Antworten
Das ist die Haftpflicht des Gartendienstes selber.
Die greift im Falle, weil er für seine Arbeit verantwortlich ist.
Diese ist nicht umlagefähig.
Allerdings kann er diese in seiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
So kassiert er doppelt dafür ab.
Die Betriebshaftpflicht ist eine der wichtigsten Versicherungen, die ein Selbständiger für seinen Betrieb abzuschließen hat. Sie greift bei Schadenersatzansprüchen eines geschädigten Dritten, welche durch die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Damit führt die Betriebshaftpflicht zu einer betrieblichen Ausgabe, welche sich auf die Steuerzahlungen des Selbständigen auswirkt.
Das Wichtigste im Überblick- Jede Betriebsausgabe mindert den steuerpflichtigen Gewinn und damit die Einkommenssteuer
- Für die Betriebshaftpflicht fällt eine Versicherungssteuer an, welche die Umsatzsteuerlast reduziert
- Als Betriebsausgabe reduziert die Betriebshaftpflicht außerdem die Gewerbesteuer
https://www.betriebshaftpflicht.info/ratgeber/betriebshaftpflicht-in-der-steuererklaerung/
Dann solltest DU dich vorher mal richtig erkundigen. Es sind Betriebsausgaben und die sind steuerlich absetzbar.
... wer schon lesen kann, Zitat laut Antwort: So kassiert er doppelt dafür ab.
Somit einmal über die Mieter und einmal vom FA, wie sonst kann doppelt dabei rauskommen?
du scheinst wirklich nicht lesen zu können. Er kann die Haftpflicht nur über die Einkommensteuer absetzen. Als Betriebsausgaben. Er darf diese nicht in den Nebenkosten über die Mieter ab ziehen !!!!
... wenn meine BH 165 EUR kostet, kann ich diese natürlich in die Steuer stellen. Bei einem persönlichen Satz von derzeit 2,5 % ist das wirklich prickelnd.
Ich möchte doppelt, also zwei mal 165 in die Geldbörse bekommen, so Deine Behauptung. Wie geht das? Bitte ggf. nur für mich, ich benötige Geld!
Eine Betriebshaftpflichtversicherung des Winterdienstes kann dem Mieter nicht über die Nebenkosten in Rechnung gestellt werden, so zumindest in Deutschland.
Welche Miet-Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen, kannst du hier nachlesen:
auch einen Haftpflichtversicherungsbeitrag
tja nur ein entsprechender Versicherungsbeitrag - extra dafür - kann nicht ( separat ) umgelegt werden.
Es kommt auf den Vertrag an, den Deine Hausverwaltung oder Vermieter mit dem Gartenservice geschlossen haben. Wenn da drin steht, dass für die Deckung der Haftpflichtversicherungsprämie ein Anteil von 0,24 €/m² verlangt wird, ohne den der Winterdienst nicht ausgeführt werden kann, ist das eine berechtigte Rechnungsposition, die genauso umgelegt werden kann, wie die Bereitschaftspauschale und die eigentlichen Arbeiten.
Es geht hier um die Haftpflichtversicherung des Gartenservice, denn natürlich verlagert sich die Haftpflicht für Unfälle oder Schäden durch unterlassenen WD auf die Gartenfirma, wenn diese sich verpflichtet hat, den WD sorgfältig auszuführen.
Das hat dann nichts mehr mit der Haftpflicht für das Gebäude zu tun.
Verstehe. Dann müsste mir der VM aber nachweisen, dass durch die Beauftragung des WD der Dienstleister auch eine erhöhte HP-Prämie zu entrichten hat, oder?
Die schiere Verlagerung des Risikos ist ja nicht Berechnungsgrundlage. Die angesetzte Pauschale muss ja nachvollziehbar sein. Ansonsten unterstelle ich dem Gartendienst, dass seine HP diese Art Risiken ohnehin beinhaltet. Denn die reguläre Betriebs HP des Dienstleisters ist ja NICHT umlagefähig.
Es ginge auch viel einfacher. Der WD erhöht einfach die Pauschale und HV bzw. Vermieter akzeptieren das. Also Haftpflichtprämie wird nicht separat ausgewiesen. Dir wäre damit zwar nicht geholfen, aber Du müßtest Dir über die Versicherungsprämie keine Gedanken mehr machen.
... natürlich, wenn die vertragsgerecht berechnet wurde, weil es so vereinbart ist.
Auch Maschineneinsatz und Anfahrt fallen oft an.
Ich denke, hier wird ein "privater" Gartendienst beauftragt, kein Profi, denn der hat alle seine Kosten und Lasten in der Rechnung.
.... das habe ich noch nie gehört, ein Finanzamt bezahlt Beiträge für meine Betriebshaftpflicht? Seit wann soll das so sein?