Taufe - Kirchensteuer - Finanzamt

3 Antworten

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Je nach Religionsgemeinschaft meldet die Religionsgemeinschaft es an das Standesamt.

Deren Datenbestand wird mit dem Bundeszentralamt für Steuern ausgetauscht, denn die brauchen die Kirchenzugehörigkeit für die Bildung des ElStAm.

Wenn alles funktioniert, dann brauchst Du selbst Niemanden mehr informieren.

Da es aber meist nicht funktioniert, ist es besser man kümmert sich selbst drum.

KaiAmMac 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 15:35

Danke.

Du weißt offenbar, wo von Du sprichst. Ich werde mich also selbst bei Arbeitgeber und Finanzamt melden, nachdem ich getauft worden bin.

Noch eine Frage.:

Beginnt die Kirchensteuerpflicht wirklich erst ab dem Folgemonat nach der Taufe und eine rückwirkende Besteuerung findet nicht statt?

Hier zumindest klingt es so.:

http://www.lohnsteuer-kompakt.de/texte/2012/107/Kirchensteuer#209

Vielen Dank

KaiAmMac

Meandor  19.02.2013, 22:05
@KaiAmMac

Gibt keine allgemeingültige Aussage. Die Kirchensteuergesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

In Baden Württemberg beginnt die Steuerpflicht ab dem nächsten Monatsersten und bei einem Austritt endet sie mit dem Ablauf des Monats.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/portal/t/1lru/page/bsbawueprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KiStGBW1978pP4#focuspoint

Das Standesamt Deiner Gemeinde kann Dir im Regelfall den genauen Ablauf sagen. Nach der Taufe bekommst Du in der Regel einen Zettel auf dem der Kircheneintritt steht. Diese Info muss irgendwie zum Standesamt. Da es dauern kann bis die Daten dann bei der Finanzverwaltung ankommen, ist es besser, man teilt dem Finanzamt den Beginn der Kirchensteuerpflicht mit, dass die sich um die Steuerabzugsmerkmale kümmern können.

Wenn man hartnäckig genug fragt, bescheinigen die die neuen Merkmale und das kann man dann dem Arbeitgeber vorlegen.

KaiAmMac 
Beitragsersteller
 20.02.2013, 00:25
@Meandor

Danke für den Fingerzeig.

Ich habe nun das KiStG für Berlin im Netz herausgesucht.

Vielen Dank.

KaiAmMac

Wer freiwillig so einem Esoterik-Verein beitritt sollte gefälligst freiwillig zu den zu zahlenden Beiträgen stehen

Beitragspflicht ensteht mit beitritt - nicht rückwirkend

bengeljo1  19.02.2013, 09:23

Das ist keine patzige Antwort... Eigentlich müsste die Kirche das dem Finanzamt melden. Ob sie es auch tut? Du selber musst nur das nächste Mal auf der Lohnsteuerkarte deine Religionszugehörigkeit angeben. Aber nun gibt es ja wohl keine Lohnsteuerkarten mehr ... ??

KaiAmMac 
Beitragsersteller
 18.02.2013, 23:41

Danke für den 2. Teil der Antwort.

Der 1. Teil unterstellt mir jedoch unlautere Absichten. Glaubst Du wirklich, ich würde mit solch unlauteren Absichten hier fragen?

Wenn man sich taufen lässt oder wenn man wieder in die Kirche eintritt (nachdem man früher einmal getauft war und dann irgendwann mal ausgetreten ist), dann wird man automatisch im Gemeinde-Datenbestand aufgenommen und auch automatisch an die kommunale Verwaltung weitergemeldet und wird dadurch (wenn man überhaupt Steuern zahlen muss) Kirchensteuerpflichtig. Zu dieser Weitermeldung sind die Gemeinden verpflichtet und haben selber auch gar keinen Einfluss darauf.

Was die rückwirkende Besteuerung angeht, hilft ein kurzer Anruf beim Finanzamt.

Mal davon abgesehen, warum willst Du freiwillig einem der größten Konzerne der Welt Dein Geld geben?

KaiAmMac 
Beitragsersteller
 19.02.2013, 10:54

Danke für die Antwort.

Da "kommunale Verwaltung" nach meinem Verständnis nicht auch Finanzamt bedeutet, muss ich mich also selbst dort melden und wohl auch beim Arbeitgeber.

KaiAmMac .