Im Ausland getauft - in Deutschland kirchensteuerpflichtig?
Nehmen wir an, eine Person ist in Australien geboren und dort katholisch getauft worden. In Australien geht sie ab und zu noch (bei Heimatbesuch) in die Kirche.
In Deutschland nie. Sie hat mit der Katholischen Kirche Deutschlands nicht das geringste am Hut.
Nun nimmt sie in Deutschland eine Arbeit auf und muss beim Arbeitgeber angeben, welcher Konfession sie ist.
- wenn sie dort wahrheitsgemäß katholisch ankreuzt, wird sie automatisch kirchensteuerpflichtig. Obwohl sie kein Mitglied der Katholischen Kirche Deutschland ist.
- wenn sie dort "ohne Konfession" ankreuzt (da sie nicht kirchensteuerpflichtig werden möchte) wäre das ja aber gelogen
Im Grunde genommen ist diese Frage ja falsch. Das Ankreuzfeld müsste vielmehr lauten:
Sind Sie in Deutschland kirchensteuerpflichtig: Ja / Nein ? Wenn ja, für welche Gemeinschaft?
Nun zu meiner Frage:
- Welches Feld müsste die Person ankreuzen? Wenn sie "ohne Konfession" ankreuzt, wäre das strafbar & Steuerhinterziehung?
- Inwiefern ist es rechtens, nach der Konfession zu fragen, wenn damit aber eigentlich die Kirchensteuerpflicht in D gemeint ist? Auf welcher Rechtsgrundlage werden beide Sachverhalte miteinander verknüpft?
Danke im Voraus für jede Antwort.
6 Antworten
Die katholische und evangelische Kirche hat in Deutschland einen sogenannten Staatsvertrag, über den die beiden Kirchen Steuereinnahmen erhalten, wenn der jeweilige Anhänger der Konfession eine steuerpflichtige Tätigkeit ausübt.
Wenn ein Migrant Kraft Arbeitserlaubnis hier in Deutschland eine steuerpflichtige Tätigkeit ausübt, dann begünstigt dies automatisch die Kirchensteuer. Aus diesem Grund erfolgt bei den Fragen zur Steuererhebung auch gleichzeitig die Frage zur Konfession.
Vielen Dank für die Auszeichnung.
Ich denke die Zugehörigkeit zur Kirche ist nicht an nationale Kirchengemeinden oder Bistümer gebunden. Ob die deutschen Kirchen davon was mitbekommen, ist eine andere Frage.
Ich habe mal gelesen dass DDR Bürger die getauft waren aber nie was mit Kirche zu tuen hatten später hohe Bescheide über Kirchensteuernachzahlungen bekommen haben. Also besser zur Vorsicht den Steuerberater fragen und ggfs noch mal zum Amtsgericht den Austritt beurkunden lassen.
Egal, wo du geboren oder getauft wurdest, du bist Mitglied einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist, dann zahlst du Kirchensteuer. Voraussetzung dafür ist, dass dein Hauptwohnsitz in Deutschland ist.
Auch Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland unterliegen der Kirchensteuerpflicht, wenn sie einer steuerberechtigten Religionsgesellschaft angehören. Dabei ist es gleichgültig, ob in ihrem Heimatland Kirchensteuer erhoben wird oder nicht.
Was kann passieren, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, dies aber nirgendwo angegeben?
Beispiel: Sie sind katholisch, ziehen nach Deutschland um, geben weder gegenüber der Meldebehörde noch gegenüber dem Finanzamt an, dass Sie katholisch sind und führen deshalb keine Kirchensteuer ab, obwohl Sie kirchensteuerpflichtig sind. Kann dies für Sie nachteilige Folgen haben?
Antwort: Zunächst ist festzustellen, dass Sie in einem solchen Fall insoweit keine Steuern zahlen, obwohl Sie dazu rechtlich verpflichtet sind. Bei jeder anderen Steuer wäre dies ein Fall von strafbarer Steuerhinterziehung. Bei der Kirchensteuer gilt jedoch Folgendes: Ob Sie sich wegen Steuerhinterziehung und Verkürzung von Kirchensteuer strafbar machen, kommt auf das Bundesland an, in dem Sie leben. So ist z.B. die Steuerhinterziehung von Kirchensteuer in Niedersachsen strafbar; in Nordrhein-Westfalen finden dagegen die Vorschriften über das Straf- und Bußgeldverfahren keine Anwendung, sodass Sie sich hier nicht strafbar machen können.
ACHTUNG: Sollten Sie sich der Steuerhinterziehung oder Verkürzung von Kirchensteuer strafbar gemacht haben, empfehle ich Ihnen dringend Beratung bei einem auf das Steuerstrafrecht spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater zu suchen. Dieser kann prüfen, ob Sie durch eine Selbstanzeige Straffreiheit erlangen können. Auf keinen Fall sollten Sie ohne vorherige Rechtsberatung der Finanzbehörde gegenüber anzeigen, dass Sie Steuern hinterzogen haben.
http://www.ristau-und-ristau.de/steuern/kirchensteuerpflicht-gilt-auch-fuer-auslaender/
Alles Gute für dich!
Mit der Taufe ist man katholisch - und zwar in jedem Land der Erde.
Ja, aber ab welchem Zeitpunkt wird man Mitglied der "Körperschaft des öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland" ? Und müsste man das nicht aktiv mitbekommen, anstatt dass es einem untergejubelt wird?
Hab ich doch geschrieben! Mit dem Tag der Taufe.
Ach, ab dem Tag wo ein Australier in Australien getauft wird, wird er Mitglied einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Deutschland? Wie geht das denn?
Nein, ab dem Tag der Steuerpflicht in Deutschland.
Man tritt also der katholischen Kirche Deutschlands (KdöR) bei, ohne dass man es mitbekommt?
Sorry Leute, aber ich habe in meiner Antwort doch alles gesagt. Warum dann jetzt nach fast einem Jahr diese endlose Diskussion unter meinem Beitrag, wo ich jedesmal eine Benachrichtigung erhalte?
Damit Du ein wenig was zu tun hast ;-)
Vielen Dank!
Wenn Du katholisch getauft bist, dann musst Du im Land, in das Du ziehst, Kirchensteuer bezahlen, wenn es in dem Land Kirchensteuer gibt. Es ist dabei ziemlich egal, wo Du getauft worden bist, die Taufe ist ja universal.
Wieso begründet die Taufe eine Pflicht auf Kirchensteuer?? Die Kirchensteuer ist freiwillig!
Nein. In Deutschland nicht. Es gibt hier die Verträge zwischen den Ländern und der Kirche, nach denen jeder Katholik mit dem Eintritt in die Kirche Kirchensteuerpflichtig ist. In anderen Ländern ist das anders geregelt. Ich stimme Dir zu, dass diese Regelung aus theologischer Sicht höchst fragwürdig ist.
Du kannst auf deiner allerersten Steuerkarte "konfessionslos" eintragen und nie wird jemand danach fragen.
Aber offiziell bist Du dann kein Kirchenmitglied
Ja, aber wir dürfen durchaus zwischen Glauben und Religionszugehörigkeit unterscheiden. Bitte nicht mißverstehen: ich bin in der Kirche und zahle selbstverständlich auch meine Steuern.
Danke für die Antwort.
Das heißt, man muss in Deutschland "offiziell aus der katholischen Kirche austreten" (und dafür noch 30 Euro zahlen) obwohl man ja nie beigetreten ist?
Sondern immer nur in Australien in die Kirche geht (und dort Geld zahlt/spendet)?
Klingt etwas absurd, aber scheint tatsächlich die Rechtslage zu sein.
Du bist durch die Taufe Mitglied der katholischen Kirche geworden, und das gilt weltweit. Es gibt nur eine katholische Kirche.
Die Kirchensteuer gibt es in dieser Form aber nur in Deutschland.
Wenn die Person z.B. in Deutschland austritt, interessiert das in Australien niemanden. Sie ist weiterhin Mitglied der "weltweiten katholischen Kirche" und kann weiterhin in Australien unbeschränkt an allem teilnehmen. Oder in jedem anderen Land (außer Deutschland).
Was ändert das daran, dass Angehörige der katholischen Kirche in Deutschland Kirchensteuer zahlen müssen, und zwar unabhängig davon, woher sie kommen oder wo sie getauft wurden?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt geht übrigens nicht in die Kasse der Kirche, das nimmt die Behörde, bei der man den Austritt erklärt, für den Verwaltungsaufwand.
Ab welchem Zeitpunkt tritt man denn der Körperschaft Öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland bei?
Geschieht dieser Beitritt beim Anmelden des Wohnsitzes "automatisch", ohne dass man was davon mitbekommt oder darauf hingewiesen wird?
Denn nur die erhebt ja die Kirchensteuer. Die weltweite katholische Kirche (Vatikan o.ä.) hat damit ja nichts zu tun.
Man ist durch die Taufe Mitglied der katholischen Kirche. Die Kirchensteuerpflicht entsteht, wenn man in Deutschland einen Wohnsitz begründet.
Interessant. Viele Ausländer wissen das gar nicht.
Aber klar - würde man sie explizit beim Anmelden des Wohnsitzes darauf hinweisen, würden viele gleich aus der Kirche austreten. Was natürlich nicht im Sinne der Kirche ist. Daher wird darüber auch so gut wie gar nicht informiert.
Die Kirchensteuer ist FREIWILLIG und wird nur vom Finanzamt mit eingezogen. Entgegen aller Stammtisch-Behauptungen zahlt die Kirche dem Finanzamt dafür auch ein Entgelt!
Inwiefern beantwortet das die Frage?
Die Frage bezieht sich auf eine Steuerpflicht. Das 4. Wort meiner Antwort, zumal große geschrieben, ist m.E. DIE Antwort auf die Frage.
Man wird automatisch kirchensteuerpflichtig. Und erfährt dies ggf. erst nach der ersten Gehaltsabrechnung. Zudem kostet der Austritt Geld.
Und da sprichst du von "freiwillig"?
Dann hast du beim Beantragen deiner 1. Steuerkarte einen Fehler gemacht.
Welche Steuerkarte? Die gibts seit 2013 nicht mehr. Zudem geht es hier nicht um mich, sondern um Ausländer, die nach Deutschland einwandern
Danke für die Antwort. Das heißt, der einzig legale Weg, in diesem Fall die Kirchensteuer zu vermeiden, wäre offiziell aus der Kirche auszutreten. Obwohl man ja nie offiziell beigetreten ist.
Auf welcher Rechtsgrundlage argumentieren denn die Kirchen?
Ab welchem Zeitpunkt tritt man eigentlich der Körperschaft Öffentlichen Rechts Katholische Kirche Deutschland bei - geschieht das beim Anmelden des Wohnsitzes in D "automatisch" (ohne das man was davon mitbekommt)?
Geht sehr ins Detail, würde mich aber interessieren.