Muss Kirchensteuer für das getaufte Kind bezahlt werden, wenn beide Eltern nicht in der Kirche sind?
Wenn ja, welches Elternteil muss bezahlen? Das Kind ist natürlich noch nicht erwerbsfähig!
9 Antworten
Keiner. Kirchensteuer wird vom Lohn einbehalten. Da ein Kind kein steuerpflichtiges Einkommen hat, keine Kirchensteuer.
In der Regel zahlen die Eltern für die Kinder aus Ihrem Einkommen. Wenn Sie Ausgetreten sind, hat sich die Zahlung erledigt.
So ein Riesen-Quatsch! Wenn beide Elternteile nicht der Kirche angehören, wird die Kirche das Kind auch nicht taufen.
Das Kind wurde vor Austritt der Eltern getauft!
Richtig. Nutzt aber nichts, wenn das Kind konfessionslos ist. Aber es besteht die Möglichkeit, das Kind in die Kirche eintreten zu lassen. Auf jeden Fall habe ich die Frage korrekt beantwortet. "Gottes Kinder" sind wieder ein anderes Thema.
Nicht Gott ist das Kind willkommen wegen der Steuer, sondern der Kirche ist es willkommen. Gott ist unsere Steuer nämlich sch...egal
Doch, das geht.
Niemand zahlt für das Kind Kirchensteuer! Verdint das Kind später Geld, dann wird Steuer fällig. Dies kann durch einen Austritt des Kindes aus der Kirche verhindert werden, wenn das Kind zur Steuer veranlagt werden soll.
Wie wurde das KInd denn getauft, wenn beide nicht in der Kirche sind??? Und nein, dann muß man keine Steuern bezahlen
Das Kind wurde vor Austritt der Eltern getauft!
Vermutlich soll es noch getauft werden, wenn man die Frage so versteht!
Kirchensteuer zahlt man, glaub ich, immer nur selber, oder eben nicht. Da haben die Eltern nichts mit am Hut.
Kirchensteuer ist eine Steuer, die vom Lohn gezahlt werden muss, sofern man sich nicht befreien lässt durch Austritt aus der Kirche.
Ja, und was willst Du mir jetzt damit sagen?
Das ist ein gewaltiger Irrtum! Gott ist jedes Kind willokommen, welches sich durch die Taufe als potenieller Steuerzahler qualifiziert!