Tatvorwurf § 37 abs. 2 § 49 stvo § 24 stvg 132 bkat?
Heißt ich war unter einer Sekunde und es bleibt ohne Fahrverbot?
Das besagt doch 132 bkat, oder habe ich das falsch verstanden?
Im Schreiben ist keine Strafe benannt, es ist ein Anhörungsbogen.
Wie äußert man sich darauf?
2 Antworten
Hallo Yvonne3012,
dieses ist ein Verstoß für den der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog je nachdem, ob Ampel zum Zeitpunkt des Überquerens der Haltelinie mehr oder weniger als eine Sekunde rot anzeigte einen der beiden folgenden Bußgeldbescheide zur Folge:
Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß
oder
Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß
In beiden Fällen liegt ein A - Verstoß vor, der für Jemanden der sich noch in der Probezeit befindet zur Folge hat:
- dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
- dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.
Schöne Grüße
TheGrow
Nein, auf die Anhörung musst du nicht antworten. Du hast aber das gute recht dich zum Tatvorwurf zu äußern.
@TheGrow vielen Dank für deine schnelle Antworten. Du hast mir damit sehr geholfen. Zum Tatvorwurf muss ich mich eigentlich nicht äußern wenn ich nicht muss. Fakt ist das ich die sch... Ampel überfahren habe, nur war ich mir nicht sicher was mich erwartet. Stolz bin ich darauf nicht. Aber da "nur" 132 bkat steht und nicht 132.3 bkat, kann ich eigentlich auf den Bußgeldbescheid warten.
Hallo Guten Morgen @TheGrow. Mein Bußgeldbescheid ist nun eingetroffen. Allerdings ist kein Foto drin. Kann man das anfordern und können dafür Gebühren erhoben werden?
Anfordern kannst du das Foto auf jeden Fall! Ob dafür allerdings noch zusätzliche Gebühren anfallen vermag ich zur Zeit nicht zu sagen. aber auf den Bußgeldbescheid steht eine Telefonnummer. Dort am besten anrufen und mal fragen wie hoch die Gebühren werden wenn du dieses Foto zusenden lässt
Nach dem Tatbestandskatalog wäre das
Tatbestandsnummer 137600: Einfacher Rotlichtverstoß, A-Verstoß
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandskatalog/
Hier siehst Du den Unterschied zwischen A- und B-Verstoß:
http://www.aufbauseminar.org/a_und_b_verstoesse.html
Und hier siehst Du, was dir blüht:
Muss ich die Anhörung ausfüllen?