Tatvorwurf § 37 abs. 2 § 49 stvo § 24 stvg 132 bkat?

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Hallo Yvonne3012,

dieses ist ein Verstoß für den der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog je nachdem, ob Ampel zum Zeitpunkt des Überquerens der Haltelinie mehr oder weniger als eine Sekunde rot anzeigte einen der beiden folgenden Bußgeldbescheide zur Folge:

Tatbestandsnummer: 137600
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat
Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte 1
Fahrverbot: Nein
A - Verstoß

oder

Tatbestandsnummer: 137618
Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.
Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren
Punkte 2
Fahrverbot: 1 Monat
A - Verstoß

In beiden Fällen liegt ein A - Verstoß vor, der für Jemanden der sich noch in der Probezeit befindet zur Folge hat:

  • dass sich die Probezeit um zwei Jahre verlängert und
  • dass ein kostenpflichtiges Aufbauseminar angeordnet wird.

Schöne Grüße
TheGrow

Yvonne3012 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 18:18

Muss ich die Anhörung ausfüllen?

TheGrow  05.11.2018, 18:20
@Yvonne3012

Nein, auf die Anhörung musst du nicht antworten. Du hast aber das gute recht dich zum Tatvorwurf zu äußern.

Yvonne3012 
Beitragsersteller
 05.11.2018, 18:46
@TheGrow

@TheGrow vielen Dank für deine schnelle Antworten. Du hast mir damit sehr geholfen. Zum Tatvorwurf muss ich mich eigentlich nicht äußern wenn ich nicht muss. Fakt ist das ich die sch... Ampel überfahren habe, nur war ich mir nicht sicher was mich erwartet. Stolz bin ich darauf nicht. Aber da "nur" 132 bkat steht und nicht 132.3 bkat, kann ich eigentlich auf den Bußgeldbescheid warten.

Yvonne3012 
Beitragsersteller
 05.12.2018, 08:25
@TheGrow

Hallo Guten Morgen @TheGrow. Mein Bußgeldbescheid ist nun eingetroffen. Allerdings ist kein Foto drin. Kann man das anfordern und können dafür Gebühren erhoben werden?

TheGrow  05.12.2018, 14:47
@Yvonne3012

Anfordern kannst du das Foto auf jeden Fall! Ob dafür allerdings noch zusätzliche Gebühren anfallen vermag ich zur Zeit nicht zu sagen. aber auf den Bußgeldbescheid steht eine Telefonnummer. Dort am besten anrufen und mal fragen wie hoch die Gebühren werden wenn du dieses Foto zusenden lässt

Nach dem Tatbestandskatalog wäre das

Tatbestandsnummer 137600: Einfach­er Rot­licht­ver­stoß, A-Verstoß

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandskatalog/

Hier siehst Du den Unterschied zwischen A- und B-Verstoß:

http://www.aufbauseminar.org/a_und_b_verstoesse.html

Und hier siehst Du, was dir blüht:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/rechtslage-und-sonderfaelle-beim-rotlichtverstoss/unterschied-zwischen-einfachem-und-qualifiziertem-rotlichtverstoss_212_169906.html