Parken auf dem Gehweg vor dem eigenen Haus?
Ich habe folgendes Problem: Unser Haus hat zwei Einfahrten, allerdings wird nur eine davon genutzt. Nun parke ich schon seit mehreren Jahren direkt an dieser zweiten Einfahrt (auf dem abgesenkten Bordstein, also halb auf dem Gehweg) dies geht nicht anders da die Straße nicht breit genug ist. Vor oder nach der Einfahrt zu parken ist ebenfalls keine Option da sonst die Nachbar-Einfahrten blockiert wären. Nun bekomme ich heute einen Strafzettel über 30€ da ich ja durch das Parken auf dem Gehweg die Fußgänger stark blockieren würde. Meine Frage ist jetzt ob ich gegen diese Verwarnung Einspruch einlegen sollte, da es ja unsere eigene Einfahrt ist und ich nicht anders parken kann.
12 Antworten
Der Bordstein gehört nicht mehr zu eurer Einfahrt. Stehst du mit einem Rad da drauf, stehst du eventuell vorbeilaufenden Fußgängern im Weg. Warum parkst du nicht IN der zweiten, ungenutzten Einfahrt? Du kannst natürlich beim Ordnungsamt Widerspruch einlegen und sogar mit denen versuchen zu sprechen, aber das wird wenig Sinn machen.
Meine Frage ist jetzt ob ich gegen diese Verwarnung Einspruch einlegen sollte, da es ja unsere eigene Einfahrt ist
Die OWI besteht darin, auf dem Gehweg geparkt zu haben. Das Parken vor Ein- und Ausfahrten ist regelmäßig Sache des Eigentümers respektive Nutzers dieser Zufahrt. Das interessiert weder die Polizei noch das Ordnungsamt; es ist auch Sache des Eigentümers, dagegen vorzugehen.
und ich nicht anders parken kann.
Das interessiert genau niemanden. Wenn die verbleibende Fahrbahn bei korrekt abgestelltem Fahrzeug auf der Straße nicht breit genug ist, um den durchfahrenden Verkehr zu ermöglichen, darf hier sowieso nicht geparkt werden, selbst wenn kein separates Verbotsschild dort steht. Siehe § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO.
Auf dem Gehweg parken ist meines Wissens nicht erlaubt.
Würde mich mal juristisch erkundigen, ob es bei euch auch die Regelung mit dem "abgesenkten Bordstein" gibt.
Nein, vor abgesenkten Bordsteinen ist das Parken grundsätzlich verboten.
Habe ich nie behauptet
wird das nicht nur auf Verlangen des Betroffenen geahndet? Er wird sich ja wohl kaume selber auf der eigenen Zufahrt anzeigen.
Alternativ könnte man noch in den Katasterplan des eigenen Grundstücks nachsehen, ob denn auch der physisch vorhandene Gehweg exakt mit der Parzellengrenze übereinstimmt. Wenn nicht stehen die Chancen gut, dass man sich da rausreden kann. (Verwandschaft in der BRD mit ähnlichem Problem.)
Auf dem Gehweg darf nur geparkt werden, wenn es durch entsprechende Schilder erlaubt ist. Ansonsten musst Du auf der Straße stehen. Ist die Straße zu schmal, bedeutet das ein Parkverbot (auch ohne die entsprechenden Schilder).
Das bedeutet nur, dass du in deine Einfahrt fahren kannst, ohne die Reifen zu ruinieren.