Was passiert, wenn im Zeugenfragebogen auch gleichzeitig eine Beschuldigung steht?
Ich bin nachts 23 km/h zu schnell gefahren weil ich innerorts nachts übersehen habe dass dort 30 anstatt 50 ist .
das soll keine Rechtfertigung sein aber sonst halte ich mich ja auch an die Regeln und wurde nie geblitzt und fuhr auf den strich genau
ich bin der Fahrer und Halter gewesen und habe trotzdem einen Zeugenfragebogen erhalten .
einserseits werde ich als Zeuge genannt und andererseits werde ich beschuldigt .
da ich eine Rechtsschutz Versicherung habe möchte ich einen spezialisierten Anwalt kontaktieren .
wie hoch ist die Chance dass ich eine fahrtenbuchauflage erhalte wenn ich die Aussage verweigere ?
7 Antworten
beantworte den Zeugenfragebogen nicht, sondern such dir direkt nen Anwalt, schick ihm das und lass das alles über den Laufen. Der wird wissen wie man in dem Fall am besten verfährt. Ich hatte auch schon einmal einen ähnlichen fall, hab einen guten Anwalt empfohlen bekommen und der hat sich mehr oder weniger um alles gekümmert nachdem ich ihm die Prozessvollmacht übertragen hatte. Er hat mich sogar soweit daraus geboxt das ich nicht mal eine Strafe zahlen musste. Er hat durch ein gutachten rausgefunden das der Polizist der mich geblitzt hatte nicht mehr die passende Schulung für den Blitzer hatte. Ich wünsch dir viel Erfolg :)
Das ist eine interessante Ansicht. Besprich sie doch mal mit den Anliegern der Straße.
Gerade gerade Straßen verführen dazu, schneller zu fahren, weil sie ja so schön einsehbar sind. Über möglichen Lärmschutz oder Kinder, die im Sommer abends noch unterwegs sein könnten macht sich der gemeine Autofahrer wohl erst dann Gedanken, wenn er selbst der Betroffene ist.
ich bin absolut kein Fachmann xD ich würde dem Anwalt einfach alles ehrlich schildern und abwarten was er dazu zu sagen hat. Meiner hat sich immer über den Blitzer selbst und die genaue Stelle, Beschilderung etc. informiert und hat von dort an dann entschieden wie er am besten weiter verfährt. Kommt immer auf die Situation an würd ich sagen. Mit der Aufhebung hatte ich auch ziemlich Glück das der Polizist nicht ausreichend geschult war. Aber es gibt viele verschiedene Wege zu argumentieren. In wie weit man damit durchkommt muss man halt immer abwarten. Und sicherlich kommt es auch auf die Kompetenz deines Anwaltes an. Also aufjedenfall einen der sich auf Verkehrsrecht spezialisiert hat konsultieren. In meiner Familie waren schon mehrere von uns wegen ähnlichen Geschichten mit dem Anwalt dran. Mich hat er wie gesagt komplett Straffrei daraus bekommen, bei meinem Vater eine Strafmilderung... Bei meiner Schwester gab es nichts zu retten, die musste volles Strafmaß zahlen samt Aufbauseminar da sie noch in der Probezeit war, weil sie 0.01sec bei rot über die Ampel gefahren ist. Wenn halt nichts an der Blitzanlage , Beschilderung oder dem Foto zu bemängeln ist kann es durchaus schwer werden.
Dein Tacho hat also bei 53 km/h einen Strich. Das ist sehr ungewöhnlich.
Über mögliche Auflagen entscheidet die bearbeitende Behörde.
Lesen Sie bitte ordentlich - ich habe „sonst geschrieben“.
Das habe ich.
Die Ergänzung „und fuhr auf den Strich genau“ bezieht sich wegen der anderen Zeitform nicht auf das erwähnte Einhalten der Regeln, sondern nimmt Bezug auf die Geschwindigkeitsübertretung.
Selbst bei vorgeschriebenen 50 km/h wären die gemessenen 53 nach Abzug der Toleranz nicht „auf den Strich“, da ein Tacho nicht vorgehen darf, sondern wahrscheinlich angezeigte 56 km/h gewesen oder noch mehr.
Das war vielleicht der Unaufmerksamkeit bei Dunkelheit geschuldet, ist aber auf jeden Fall zu schnell.
Dafür sind die da, um Fehlverhalten, bzw. Ordnungswidrigkeit abzustrafen.
Auch wenn du evtl. nicht wissentlich zu schnell gefahren bist, ist dadurch dennoch eine Gefahr für andere ausgegangen.
Ein Bußgeld ist eben ein Tritt in den Allerwertesten, damit du künftig auf die Geschwindigkeitsbegrenzung achtest (was leider nicht bei allen hilft).
Nun aber zu deiner Frage:
Der Empfänger des Anhörungsbogens ist immer der Fahrzeughalter, da dieser über das Kfz-Kennzeichen zu identifizieren ist.
Beschuldigter ist aber der Fahrzeugführer, nicht zwangsläufig der -halter.
Es kann ja auch wer anders mit dem Fahrzeug gefahren sein (Familienmitglied oder Freund oder Bekannter).
Daher bist du hier als beides aufgeführt. Als Zeuge, falls wer anders am Steuer deines Fahrzeuges saß, oder als Beschuldigter wenn du selbst gefahren bist.
Durch Lichtbildabgleich mit den Pass- und Ausweisregistern der Meldeämter kann fast immer zweifelsfrei gesagt werden ob du selbst gefahren bist oder nicht.
Abschließend will ich nur noch mal sagen, dass du aufhören sollst dich aus deinem Fehlverhalten rauszuwinden, und dass Bußgeld zahlen sollst!
Das Bußgeld ist ja nicht das Problem sondern das aufbau Seminar und die Probezeit Verlängerung das ist paradox für meine sonstige Fahrweise - exakt nach den Gesetzen
Was ist daran paradox? Normalerweise hat man im Straßenverkehr ne weiße Weste zu haben (gut, wer hat die schon).
Aber auch wenn du nur 1x zu schnell warst ist das Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit gerechtfertigt. Du hast den Führerschein gemacht, und hättest wissen müssen, dass du nicht zu schnell hättest sein dürfen.
Klar ist das ärgerlich, aber das fällt in die Kategorie "Pech gehabt".
Ich hab das Seminar und die längere Probezeit auch hinter mir. Ich wurde in meinen knapp 10 Jahren die ich Auto fahre ein einziges mal geblitzt. Waren 94 km/h in ner 70er Zone. Hatte nach Toleranzabzug also genau die 21 km/h zu viel, die ich für einen A-Verstoß und damit fürs Seminar und Probezeitverlängerung brauchte.
Bußgeld gezahlt, Seminar bezahlt und gemacht, Probezeit ausgesessen. Fertig.
Erstrecht wenn man weiß, dass man zu schnell war, sollte man es einfach akzeptieren.
Wenn du mit Abzug 23 km/h zu viel berechnet bekommen hast, wirst du denke ich mal schlechte Karten haben.
Du kannst aber natürlich trotzdem in Widerspruch gehen mit Hilfe eines Anwaltes, das ist dein gutes Recht.
Das solltest du "deinen" Rechtsanwalt fragen. Hoffentlich ist dir bewusst, dass du da 150 € Selbstbeteiligung hast. Und spätestens beim 2. solchen Rechtshilferersuchen kannst du mit der Kündigung rechnen.
kommt das nicht auf die Rechtsschutzversicherung an? Ich hatte bei beiden malen keine Selbstbeteiligung der Rechtsanwaltkosten und bin immer noch bei der gleichen Versicherung versichert .
Dann wäre so eine Versicherung für die Katz
Das Auto ist offenbar von hinten geblitzt worden, ansonsten könnte man den Fahrer ja erkennen und identifizieren.
Wenn man den Fahrer nicht identifizieren kann ist eine Fahrtenbuchauflage nicht unwahrscheinlich. Neben dem Aufwand für das Führen des Fahrbuchs entstehen Verwaltungsgebühren für die Kontrolle des Fahrbuchs durch die zuständige Behörde. Vermutlich ist es billiger die Tat einzugestehen und das Bußgeld zu bezahlen als das zu riskieren.
Nein man sieht tatsächlich im online Portal das front Foto von mir .....mit fahrtenbuch wäre ich viel „glücklicher“, da ich dann kein aufbau Seminar und keine Verlängerung der Probezeit erhalte
Dann kommst Du aus der Sache ohnehin nicht heraus. Einem Bekannten von mir ist passiert, dass unangemeldet Polizeibeamte bei ihm vor der Tür standen um den Halter in Augenschein nehmen.
Naja aber man kann doch die formalen Fehler anfechten da ja im Rahmen einer Beschuldigung eine „Anhörung“ versendet werden muss und kein Zeugen Fragebogen
Ein Anwalt wird Dich darüber aufklären, dass es da nichts anzufechten gibt.
Kann die Chance auf Aufhebung höher sein wenn ich dem Anwalt dazu noch schildere dass ich vorher bedroht wurde und ich die Screenshots davon habe ? Außerdem war es eine gerade Straße nachts innerorts da stellt man sich die Frage ob es nötig ist nahts eine 30er Zone zu haben ?