Was passiert, wenn im Zeugenfragebogen auch gleichzeitig eine Beschuldigung steht?

7 Antworten

beantworte den Zeugenfragebogen nicht, sondern such dir direkt nen Anwalt, schick ihm das und lass das alles über den Laufen. Der wird wissen wie man in dem Fall am besten verfährt. Ich hatte auch schon einmal einen ähnlichen fall, hab einen guten Anwalt empfohlen bekommen und der hat sich mehr oder weniger um alles gekümmert nachdem ich ihm die Prozessvollmacht übertragen hatte. Er hat mich sogar soweit daraus geboxt das ich nicht mal eine Strafe zahlen musste. Er hat durch ein gutachten rausgefunden das der Polizist der mich geblitzt hatte nicht mehr die passende Schulung für den Blitzer hatte. Ich wünsch dir viel Erfolg :)

Dein Tacho hat also bei 53 km/h einen Strich. Das ist sehr ungewöhnlich.

Über mögliche Auflagen entscheidet die bearbeitende Behörde.

Wie wäre es einfach mal damit: Du bezahlt einfach das Bußgeld!

Dafür sind die da, um Fehlverhalten, bzw. Ordnungswidrigkeit abzustrafen.

Auch wenn du evtl. nicht wissentlich zu schnell gefahren bist, ist dadurch dennoch eine Gefahr für andere ausgegangen.

Ein Bußgeld ist eben ein Tritt in den Allerwertesten, damit du künftig auf die Geschwindigkeitsbegrenzung achtest (was leider nicht bei allen hilft).

Nun aber zu deiner Frage:

Der Empfänger des Anhörungsbogens ist immer der Fahrzeughalter, da dieser über das Kfz-Kennzeichen zu identifizieren ist.

Beschuldigter ist aber der Fahrzeugführer, nicht zwangsläufig der -halter.

Es kann ja auch wer anders mit dem Fahrzeug gefahren sein (Familienmitglied oder Freund oder Bekannter).

Daher bist du hier als beides aufgeführt. Als Zeuge, falls wer anders am Steuer deines Fahrzeuges saß, oder als Beschuldigter wenn du selbst gefahren bist.

Durch Lichtbildabgleich mit den Pass- und Ausweisregistern der Meldeämter kann fast immer zweifelsfrei gesagt werden ob du selbst gefahren bist oder nicht.

Abschließend will ich nur noch mal sagen, dass du aufhören sollst dich aus deinem Fehlverhalten rauszuwinden, und dass Bußgeld zahlen sollst!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das solltest du "deinen" Rechtsanwalt fragen. Hoffentlich ist dir bewusst, dass du da 150 € Selbstbeteiligung hast. Und spätestens beim 2. solchen Rechtshilferersuchen kannst du mit der Kündigung rechnen.

Das Auto ist offenbar von hinten geblitzt worden, ansonsten könnte man den Fahrer ja erkennen und identifizieren.

Wenn man den Fahrer nicht identifizieren kann ist eine Fahrtenbuchauflage nicht unwahrscheinlich. Neben dem Aufwand für das Führen des Fahrbuchs entstehen Verwaltungsgebühren für die Kontrolle des Fahrbuchs durch die zuständige Behörde. Vermutlich ist es billiger die Tat einzugestehen und das Bußgeld zu bezahlen als das zu riskieren.