Kommunionfeier Sonderausgaben
Kann man die Kosten für die Feier einer Kommunion als Sonderausgaben steuerlich absetzen?
4 Antworten
Was als Sonderausgaben absetzbar ist, steht in den §§ 10 ff, 35a EStG. Schau mal nach, ob du dort Kommunionfeier findest.
Wie kommst du eigentlich ausgerechnet auf Sonderausgaben? Warum fragst du beispielsweise nicht nach Kinderbetreuungskosten, Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen?
LOL ;-))
Leider hatten die bisherigen Antworter keine Ahnung davon, was Kommunion bedeutet. Ich bezweifle allerdings auch, daß Du dies weißt.
Was willst Du denn absetzen? Die Fahrtkosten, wenn Du an der hl. Kommunion teilnimmst?
Die eigentliche Frage stellt sich nicht, da die Feier der Kommunion von der Kirche ausgerichtet wird. Diese ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Kerndienstleistungen unterliegen keiner Steuerlast. Anders sähe es aus, wenn man die Veranstaltung von Kommunionsfeiern unter Betrieb gewerblicher Art subsumierte.
Ach, nein, ich habe tatsächlich nicht viel Ahnung von kirchlichen Ritualen, aber von Steuerrecht und ich weiß immerhin soviel, dass die Kommunion nicht mit der Erzielung von Einkommen in Zusammenhang steht und auch nirgends im Katalog der Sonderausgaben aufgeführt wird und als außergewöhnliche Belastung etc. geht das auch nicht durch.
Sorry, ich weiß nicht, was Du damit sagen willst.
Ach, nein, ich habe tatsächlich nicht viel Ahnung von kirchlichen Ritualen,
Was Kommunion ist ist auf Wikipedia erklärt. Die Kosten, welche dafür anfallen, nennt man üblicherweise Kirchensteuer.
dass die Kommunion nicht mit der Erzielung von Einkommen in Zusammenhang steht
Autsch. Himmlisches Einkommen, in Geld nicht aufzuwiegen. SCNR
auch nirgends im Katalog der Sonderausgaben aufgeführt wird und als außergewöhnliche Belastung etc. geht das auch nicht durch.
Auch dann nicht, wenn das himmlische Einkommen in irdisches Geld umgerechnet und versteuert wird? veg
Ansonsten sehen mir alle bisherigen Antworten danach aus, als ob die Antworter zuviel in Zahme Xenien gelesen hätten: "Legt ihr's nicht aus, so legt was unter".
Spötter! ;)))
Nein, ich denke nicht. Das ist ein Familienfest und interssiert doch das Finanzamt nicht. Beerdigungen kann man als Außergewöhnliche Belastung geltend machen, aber doch kein Freudenfest. Das ist einfach eure Privatsache. Google halt mal.
Nein, weder als Sonderausgaben noch als sonst irgendeine Vergünstigung. Dasselbe gilt übrigens für Kosten von Hochzeiten, Geburtstagen, Taufen, Grillfesten, Schulabschlussfeiern, Tanzstundenbällen, Bescherung der Kinder zu Weihnachten etc. pp.
Vgl. Hier :-))
Hey, 35a klingt interessant - also das ließe sich doch sicher unter haushaltnahe Dienstleistung subsumieren, oder? ;-)