Kurse für Kleinkind steuerlich absetzbar?

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Die Richtung ist korrekt. Wenn überhaupt käme der Abzug als Kinderbetreuungskosten nach § 10 (1) Nr. 5 EStG in Betracht. Nach Satz 2 gilt die Abzugsmöglichkeit jedoch nicht für Unterricht von "besonderen Fähigkeiten" und sportlichen Betätigungen. Damit dürfte der "Sport-Kurs" eigentlich raus sein. Besondere Fähigkeiten werden in einer Rechtsprechung (BMF vom 14.03.2012; Randziffer 8) näher definiert: ...besondere Fähigkeiten (z.B. Musikunterricht, Computerkurse)... Damit ist der Abzug des Musikunterrichts ebenfalls ausgeschlossen.

Dazu kommt, das als Kinderbetreuungskosten auch nur die BETREUUNGSKOSTEN abzugsfähig wären. Das heißt, Kosten für den eigentlichen Unterricht sind sowieso nicht abzugsfähig.

Sie müssen nicht fragen ob sie das dürfen, machen sie es einfach und dann werden sie sehen ob das Finanzamt es anerkennt oder nicht.

Einer Ihrer anderen Fragen nach zu urteilen wohnen Sie in Deutschland. Ihr o.g. Link bezieht sich jedoch auf Österreich (s. Endung .at). Ggf. sind die Kurse dort abzugsfähig, in D jedoch nicht (s. Kermit234s Antwort).

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Morgos 
Beitragsersteller
 18.04.2020, 11:11

Guter Hinweis danke