Tattoo - Absage bei der Polizei
Hallo zusammen,
Wurde aufgrund meines nicht sichtbarem Tattoo bei der Polizei abgelehnt.
Es ist weder Beleidigend, anstößig, oder oder oder...
Es ist lediglich sehr groß. Als Begründung erhielt ich, die Größe passt uns nicht!
Ist dies rechtens, bzw.was kann ich tun? Hat ein Widerspruch erfolg?
Vielen Dank
7 Antworten
Hi Goldfrieda, die Ablehnung Deiner Bewerbung für den Polizeidienst bedauern wir von Herzen! Die von Dir hier beschriebene Begründung "die Größe passt uns nicht!" klingt für uns nach Willkür und Vorwand! Zumal das Tattoo ja nicht sichtbar ist, so wie Du schreibst. Zu den Urteilen "Tattoos im Polizeidienst" gibt es unterschiedlichste Artikel. Ein recht aktueller aus NRW ist hier zu finden http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/polizei-darf-bewerber-nicht-allein-wegen-tattoos-ablehnen-id9672317.html Aus unserer eigenen täglichen Arbeit beim Thema Tattooentfernung können wir Dir sagen, dass wir zahlreiche Kunden haben, die sich für den Polizei-, Feuerwehr-, Bundeswehr- und/oder Krankenhausdienst bewerben und sich einer Laserbehandlung unterziehen. Allerdings muss ich hier mal festhalten, dass mir kein Fall bekannt ist, wo das Tattoo im nicht sichtbaren Bereich lag sondern eher an der Hand, Arm, Schulter oder am Bein war. Stellt sich also tatsächlich die Frage, was der genaue Grund für die Ablehnung war!? Wenn wir Dir irgendwie weiter helfen können, dann melde Dich bitte bei DocTattooentfernung. Wir stellen Dir auch gerne einen Gesprächskontakt zur Polizei-Bewerberin im Fall swa VG- Darmstadt her.
Nein, da hast du Pech gehabt. Bestimmt haben dir deine Eltern gesagt, dass sie davon nichts halten - Du wolltest nicht hören. Die Polizei kann selber entscheiden wen sie einstellt und es ist doch lange bekannt dass man keine Tatoos unterhalb der Ärmellänge tragen darf dafür.
Nicht sichtbarer Bereich! Auch beim kurzen Hemden!
Hallo Goldfrieda,
dagegen kannst Du gar nichts tun. In einem ähnlichen Fall hat mal eine junge Dame versucht gegen die Ablehnung die nur aufgrund des Tattoos erfolgte zu klagen. Mit der Klage ist sie dann vor dem Verwaltungsgericht gescheitert.
Dazu gibt es diverse Presseartikel. Einer ist dieser hier:
Zahlreiche weitere Artikel zu der Ablehnung findest Du bei Google, wenn Dur die Suchbegriffe:
- Bundespolizei
- Tattoo
- Ablehnung
- Verwaltungsgericht
eingibst. Der von mir erwähnte Link stammt übrigens vom Juni diesen Jahres und ist dementsprechend recht aktuell.
Das was für die Bundespolizei gilt, gilt natürlich auch für die Polizeien der Länder. Trotz allem war das natürlich eine Einzelfallentscheidung und Du kannst versuchen in einem kostspieligen Prozesses selber dagegen zu klagen
Aber ein Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid kannst Du Dir glaube ich schenken, denn die Behörden stützen sich auf das im angeführten Link vorhandene Urteil und werden Deinen Widerspruch nicht akzeptieren. Auf der anderen Seite, mit dem Widerspruch hast Du ja nichts zu verlieren, außer ein Blatt Papier und 60 Cent für die Briefmarke.
Schöne Grüße
TheGrow
Wäre es eine x-beliebige Firma, der deine Nase nicht gefällt, kämst du da auch auf die Idee mit dem Einspruch?
Wenn es groß ist, ist es wahrscheinlich auch sichtbar. Dienstkleidung ist nämlich auch die Badehose - besonders in der Ausbildung/im Studium.
Gruß S.
Nein es ist nicht sichtbar!
Die Polizei ist nicht doof, deshalb argumentiert sie mit dermatologischen Hintergründen, da Kostenintensive Spätfolgen zu befürchten sind.