Bitte lesen hat jemand Erfahrungen mit einer Klage gegen die Krankenkasse? Weiter habe ich im Kommentar etwas stehen? Da die Zeichenanzahl nicht ausg hat?
Hallo zusammen,
ich habe einen Antrag für eine Verhaltenstherapie gestellt, diese wurde abgelehnt. Anschließend haben wir einen Widerspruch eingelegt, der ist auch abgelehnt. Der MDK empfehlt eine Reha. Obwohl alle beteiligten, wie meine Anwältin, meine Logopädin meine Therapeutin mein Hausarzt und ein Psychiater nicht dafür sind.
Ich habe von März 2015- September 2016 eine Verhaltenstherapie gemacht. Allerdings kam ich mit meiner vorige Therapeutin nicht weiter. Von mir aus wurde die Therapie nicht verlängert, aufgrund persönlichen sowie therapiebezogener Differenzen zur Therapeutin. Die Beendigung der vorigen Therapie spricht für mich nicht für einen positiven Verlauf der Verhaltenstherapie.
Zu dieser Zeit war es mir nicht möglich, innerhalb der Therapie, frühzeitig dies zu erkennen, da ich die „Fehler“ oder auch „Blockaden“ sowie den „Misserfolg“ der Therapie bei mir suchte, bis mir auffiel, dass es nicht meine Schuld war. Ich hielt demnach an etwas fest, was von grundauf schon zum Scheitern verurteilt war - da ich die Gründe des Misserfolgs bei mir suchte und eine gewisse Hemmschwelle hat, die Kompetenz der Therapeutin in Frage zu stellen. Dies wurde mir aber bewusster als ich zur Logopädie ging! Worauf meine Logopädin mich auch aufmerksam machte- in der sie mir einen Wechsel empfohlen hatte.
•Persönliche Differenzen zur Therapeutin
-Die Therapeutin sprach oftmals viel mehr über ihre private Angelegenheiten, als auf mich einzugehen z. B. über die Entwicklung ihres Kindes und Ihre Suche nach einer Großtagespflege! So zog sich das Thema bis Ende der Stunde! In der wir auch über die Ereignisse der Woche gesprochen hatten. Sie konnte keine klare Linie ziehen.
-Unbewusste verletzende Äußerungen / Verhaltensarten.Sie sagte mir z. B. dass ihre Erzieher damals selbstbewusst waren!
-Sie war sehr unsicher und verzweifelt. Ebenso zweifelte sie an ihrer Kompetenz und an sich z. B. wenn ich mich ihr gegenüber nicht öffnen konnte und Blockaden hatte!
•Therapiebezogene Differenzen -Es wurden so gut wie keine praktischen Übungen Aus diesen Aspekten halte ich eine erneuerte Einzelpsychotherapie im selben Therapieverfahren für zielführend und angemessen.
Bislang bestehen immer noch dieselben Symptome, die leider nicht behandelt wurden. Diese Symptome entwickelten sich innerhalb frühester Kindheit. Z. B. Mobbing.
Wir haben wirklich alles vesucht und eine gute und ausführliche Stellungnahme eingereicht. Jetzt werde ich mit meiner Anwältin eine Klage gegen die Krankenkasse -> AOK stellen!
Sie möchten das einfach nicht zahlen. Es geht nur ums Geld. Ich habe wirklich die Therapie notwendig und kann am Berufsleben eingeschränkt teilnehmen. Bekomme Absagen wegen meinen Ängsten und Unsicherheiten. Ich war endlich froh eine Therapeutin gefunden zu haben, wo ich Hoffnungen hatte.
Jetzt ist meine Frage: Hatte jemand mal eine Klage gegen die Krankenkasse gestellt und dann die Psychotherapie bewilligt bekommen.
Danke!
4 Antworten
Das Problem ist das Gutachterverfahren. Nicht die Krankenkasse will nicht zahlen, sondern der vorn der Krankenkasse unabhängige Gutachter hat eine Verhaltenstherapie nicht befürwortet, was die Krankenkasse zur Ablehnung des Antrages veranlasst hat.
Im Widerspruchsverfahren hat sich der Obergutachter der Auffassung des Erstgutachters offenbar angeschlossen.
Es ist fast unmöglich dagegen mit einer Klage anzugehen. Bestenfalls wird vom Gericht ein dritter Gutachter eingeschaltet, der dies nochmals prüft. Es ist erstmal nicht zu erwarten, dass der zu einem anderen Ergebnis gelangen wird, als die Gutachter vor ihm.
Ich würde einen Anwalt konsultieren. Eine Beratung wird erstmal stundenweise abgerechnet.
Ersteres hundertfach, letzteres nein, es ging immer um andere Gebiete.
Du hast den richtigen Weg zu Gericht gewählt. Nun hängt alles von der Auswahl des Gutachters ab. Du hast bei schlechtem Gutachten auch die Möglichkeit, nach 109 SGG einen eigenen Gutachter zu benennen für ein Gegengutachten.
Also auf Deutsch Prozesskostenhilfe.
Falls du Prozesskostenhilfe bekommst , und du je wieder Geld hast , muss die auch zurückgezahlt werden.
richtig, eben deshalb nie unter pkh klagen.
Weitere Info!
außerdem ist noch mitzuteilen, dass meine ehemalige Therapeutin meiner jetzigen Therapeutin telefonisch mitgeteilt hat, dass ihr die Situation bewusst war über die erfolglose Behandlung (keine Fortschritte) und dass sie es sehr schwer hatte an mich ran zu kommen. Ebenso wollte sie auf die Thematik der Probleme nicht intensiv eingehen!
Ja, wie beschrieben bin ich über die AOK versichert. Leider! Eine ganz schlimme Situation wo mir die Worte fehlen!
Nein eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht. Aber die Kosten muss ich nicht tragen. Das kommt immer auf das Einkommen an, dazu musste ich beim aufsuchen der Anwältin Unterlagen einreichen.
Damit die Kosten beim Sozialgericht für meine Anwältin übernommen wird, falls ich verliere, muss ich Unterlagen ausfüllen. Das ist aber leicht zu erledigen.