Tatort-Reiniger ein muss/Gesetz?

4 Antworten

Ich hätte rein aus dem Bauch raus die Verantwortung ebenfalls beim Mieter bzw. dessen Rechtsnachfolger verortet. Die Rechtsprechung scheint das aber anders zu sehen, demnach ist das Streben kein den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache überschreitende Handlung. Die dadurch entstehenden Kosten sind somit dem Vermieter anzulasten.

  • AG Bad Schwartau, Urteil vom 05.01.2001, Az. 3 C 1214/99; NZM 2002, 215
  • AG Berlin-Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 24.11.2020, Az. 15 C 59/20; bestätigt in  LG Berlin, Beschluss vom 05.10.2021 - 66 S 7/21
  • LG Cottbus, 13.03.2016 - 4 O 108/15; bestätigt in OLG Brandenburg, 14.10.2016 - 3 U 25/16 (soweit in VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 67/16 zitiert)
Ist so ein Zustand zumutbar?

Für den Vermieter offensichtlich nicht. Aber der Sohn als Erbe des Verstorbenen muss vermutlich die Wohnung wieder in einen akzeptablen Zustand versetzen: Das kann er auch gerne machen indem er eine professionelle Reinigungsfirma beauftragt.

Es war kein Tatort-Reiniger da.

Vermutlich weil kein Tatort vorlag. Damit kenne ich mich aber offen gestanden nicht aus. Ich weiß dass Tatortreiniger typischerweise bei Verbrechen oder z.T. auch sowas wie Suizid eingesetzt werden, aber mir wäre nicht bekannt, dass sie gerufen werden MÜSSTEN, wenn einfach nur jemand zu Hause stirbt.

Sekkekkyu 
Beitragsersteller
 22.08.2022, 20:53

Ich hab mir viele YT Videos und Podcast angehört. Bisher kam in jeder Lage ein Tatort-Reiniger.

superseegers  22.08.2022, 21:45
@Sekkekkyu

Die Frage ist (trotz deiner guten Recherche in verlässlichen Medien) wer den denn wohl bezahlt.

Answer1234567  22.08.2022, 23:48
@superseegers

Wenn man der Rechtsprechung folgt: Der Vermieter.

Der Erbe ist verpflichtet, die Wohnung im wieder vermietbaren Zustand zu übergeben. Wenn er das nicht selbst bewerkstelligen kann, muss er eben einen Dienstleister beauftragen (und bezahlen)

freedom24  22.08.2022, 20:52

Unfug, der Vermieter muss den Mangel beseitigen

BeviBaby  22.08.2022, 20:54
@freedom24

Wo ist denn das geregelt?

freedom24  22.08.2022, 21:04
@BeviBaby

Das ergibt sich aus §538 BGB, nachdem ein Mieter nicht für Abnutzung aus vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache haftet. In der eigenen Wohnung zu sterben ist vertragsgemäßer Gebrauch.
Siehe Urteil des AG Bad Schwartau vom 05.01.2001 - 3 C 1214/99.

Dies ist ein Mangel an der Mietsache der durch den Vermieter beseitigt werden muss.