Warum werden Gesetze gemacht, wenn sie anschließend keiner umsetzen will?
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.
So steht es in § 30!
Das Ordnungsamt weigert sich meine Anzeige zu bearbeiten, weil ich keine Zeitspanne und keinen Zeugen angegeben habe. Es reicht angeblich nicht, wenn ich schreibe, dass der Fahrer des Lieferwagen seinen Motor unnötig lange laufen lässt und auf seine Arbeitskollegen wartet, die dann irgendwann kommen und zusteigen.
Jeden Morgen um 6 Uhr wache ich auf und muss mein Fenster schließen, weil ich es vor Gestank der Abgase nicht mehr aushalte.
Ich bin auch schon auf die Straße gegangen und habe den Fahrer gebeten den Motor aus zu machen. Da er nur polnisch spricht, tut er immer so, als würde er mich nicht verstehen, obwohl er genau weiß, was ich will. Darum habe ich das Ordnungsamt eingeschaltet. Aber denen interessiert das nicht.
Die Bundesregierung hat in Hamburg (25000 Teilnehmer mit Besuch der Elbphilharmonie), in Bonn (20000 Teilnehmer) (Kosten für den Steuerzahler insgesamt 120 Millionen) beteuert, dass die Erfüllung der Klima-ziele unverzichtbar ist. Außer Versprechungen kommt da aber nichts. Jeden Tag lassen Umweltsünder die Motoren unnötig lange laufen, vor allem Taxifahrer. Aber das Ordnungsamt sagt, dass sind ja nur 10 Euro Bußgeld. Der Arbeitsaufwand lohnt sich nicht. Eine Schande für Deutschland!
3 Antworten
Leider hat unsere Regierung in den Letzten Jahren Polizei und Ordnungskräfte abgebaut obwohl sie hätten sehen müssen, dass durch die offenen Grenzen in Europa die Kriminalität von Jahr zu Jahr steigt. Anstatt das Geld der Steuerzahler für sinnlose bzw. nicht ernst gemeinte Klimakonferenzen zum Fenster zu schmeißen, müsste man dringend wieder Polizisten einstellen. Aber leider habe ich schon gesehen, dass die Polizei an diesen Umweltsündern einfach vorbei fährt. Denen juckt das gar nicht, ob unsere Kinder schon im frühen Alter mit Asthma und anderen Krankheiten kämpfen müssen obwohl sie ja für den Schutz des Bürgers da sein müssten. Das nennt man dann Opportunitätsprinzip. Aber wie heißt es so schön, der Fisch fängt am Kopf an zu stinken. Heutzutage ist ja die Polizei schon zufrieden, wenn sie mal einen Kriminellen erwischen, der einen Geldautomaten in die Luft gesprengt hat.
Das Ordnungsamt handelt in deinem Fall nur vernünftig.
Ohne genaue Tatbestandsbeschreibung, Fotos, Zeugen undsoweiter können die den Verwarnungs- oder Bußgeldbescheid gleich nach dem Schreiben direkt in die Tonne werfen, weil er juristisch nicht haltbar, weil beweisbar ist.
Zu einem Tatvorwurf gehören immer Tatort, Tatzeit, Tatzeitraum und Tatbeweise.
Nicht alles, was in einem Gesetz drinsteht, lässt sich so mirnichts dirnichts durchsetzen, denn wir haben auch ein Verwaltungsrecht, ein Strafprozessrecht und ein Verfahrensrecht.
Stell dir vor, du sagst zu deinem Nachbarn im Treppenhaus "Idiot". Außer euch beiden hat's keiner gehört. Er zeigt dich wegen Beleidigung an, denn die ist ja nach dem Strafgesetzbuch verboten. Trotzdem wird gegen dich noch nicht einmal ein Strafverfahren eröffnet, sobald du behauptest, du hättest das nie gesagt, du seist ihm nicht mal im Treppenhaus begegnet. Warum? Weil er's nicht beweisen kann.
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gilt in Deutschland das Opportunitätsprinzip.
Das heißt als allererstes: Sie müssen nicht verfolgt werden.
Die Ordnungsbehörde kann frei entscheiden, ob sie es tut oder nicht.
Sofern die Ordnungsbehörde nicht zu 100% sicher ist, dass sie einen 10 Euro Bußgeldtatbestand ohne größeres Problem abhandeln kann, so lange wird sie nichts machen.
"... Das ist doch heuchlerisch, wenn Deutschland die Vorreiterrolle spielen will, ..."
Ist der Fahrer nicht Pole? Dem ist Deutschlands Vorreiterrolle dann wohl ziemlich egal.
Wenn "die Politik" etwas ändern will, dann müssen sie als allererstes Gesetze erlassen.
Der Tatbestand über das Hin- und Herfahren ist nach meinem Wissens bereits seit den 70ern da und kam im Rahmen der Ölkrise (das ist nur Hörensagen, ich hab es nichts geprüft), aber Sinn und Zweck dieser Vorschrift, war es eher Treibstoff zu sparen. Der Umweltschutz war nicht Hintergedanke dieser Vorschrift.
§ 24 StVO sieht eine Geldbuße bis 2.000 Euro vor.
Du bräuchtest einen Grünen Oberbürgermeister oder Landrat, der bereit ist, sein Verwaltung anzuweisen, damit sie höhere Strafen verhängt als 10 Euro.
Ja, aber gerade wenn es um unsere Umwelt bzw. Zukunft geht, müsste doch der Wille dazu, etwas zu ändern, da sein. Das ist doch heuchlerisch, wenn Deutschland die Vorreiterrolle spielen will, aber im eigenen Land noch nicht mal die einfachsten Lösungen umsetzt. Der Steuerzahler muss Millionen für Umweltkonferenzen bezahlen und die Bundesregierung ist nicht in der Lage genügend Ordnungskräfte ein zu stellen um diesen Missstand in Deutschland endlich ab zu stellen. Das unnötige laufen lassen von Motoren ist zu einem Volkssport geworden. Wenn dieses Geschwafel ernst gemeint wäre, müsste man doch dagegen etwas tun. Schade, dass die Grünen nicht mit in der Regierung sind.