Muss ich den Kothaufen wegmachen?
Hallo,
folgender Sachverhalt. Ich arbeite in einem Laden und heute hat meine Chefin mich darum gebeten einen Hundehaufen zu entfernen der sich einige Meter weg vom Haupteingang des Geschäfts befand. Ich musste mich total überwinden den Haufen wegzumachen. Meine Frage: Hätte ich mich weigern können den Haufen zu entfernen? Ich meine, es ist doch nicht meine Aufgabe als Verkäufer den Bürgersteig zu reinigen oder?
7 Antworten
das ist echt ein heikles Thema. Dass die Chefin nicht will, dass die Kundschaft, die ja schließlich das Geld in den Laden bringt, übern Hundehaufen steigen muss, ist selbst verständlich. Wenn ihr ein kleinerer Laden seid, und zb keinen Hausmeister habt (wer macht bei euch Winterdienst? Wer hält für euch den Ladenzugang sauber, also den Bereich, der nicht von der städtischen Straßenreinigung bearbeitet wird?) Wenn du in der Angestelltenhierarchie relativ unten stehst, dann bist du für die Chefin, wenn sonst niemand grad greifbar ist, die erste Wahl. Wie gesagt, wer fegt vor eurer Ladentür gewöhnlich? Der müßte dann natürlich auch den Haufen wegmachen. In engerem Sinn ist es nicht die Aufgabe der Verkäuferin, Hundehäufen vor dem Eingang zu entfernen. Wie man sich in so nem Fall aber optimal verhält, ist nicht juristisch, sondern psychologisch.
Klar hättest du dich weigern können. Sicher steht in deinem Vertrag auch nichts davon daß es deine Aufgabe ist.
Aber 1. stell dich nicht so an, mal nen Haufen wegzumachen und 2. ist es unklug, den Chef wegen so einer Kleinigkeit unzufrieden zu machen.
Mach bloß nicht so ein Drama daraus. Es geht hier nur um einen Scheißhaufen.
Du kannst ihn wegen mir auch aufessen, wenn du offensichtlich deine Freude daran hast oder bei dir zuhause im Schrank dekorieren.
Ich rufe zur Mäßigung auf!
Musst du nicht. Es ist mir eh zu unsachlich um weitere Kommentare an die Person zu verschwenden.
Wenn ihr dafür kein Personal habt welches rund um die Uhr im Laden ist um sauber zu machen so ist das deine Aufgabe.
Das ist (arbeitsrechtlich und menschlich betrachtet) sicher nicht die Aufgabe eines Verkäufers.
Ich persönlich hätte es vielleicht aus Loyalität ein einziges Mal getan, aber gleichzeitig betont, es kein zweites Mal zu tun - damit sich der Arbeitgeber dafür eine Lösung ausdenken kann.
Die Verkäuferin und der immer wieder kehrende Hundehaufen - Pflaster der schande
Ich sehe darin kein Unterschied. Habe selber als Verkäuferin in einem bekleidungsgeschäfft gearbeitet, kotze musste ich öfters aufwischen, einen kothaufen nich nie
Sondern wessen Aufgabe? Des Kunden? Der Stadt? Vielleicht der polizei?
Ines Verkäuferin ist dafür da um natürlich erster Linie zu verkaufen aber auch um ware einzuräumen und Ordnung im Laden zu halten. Wenn ein Kunde sich im Laden übergibt wird man wohl kaum ihm den Moped geben, dass sie alles andere als Kundenfreundlich. Man lässt es auch nicht liegen bis die Putzfrau am Abend kommt sondern es wird gleich weg gemacht. Wenn nur der Verkäufer und der Chef da sind macht es natürlich der Angestellte weil er rangniedriger ist. Man sagt ja auch nicht zum vorgesetzten "der Mülleimer ist ganz schön voll, sollten ihn mal raus bringen"
Ich weiche von meiner obigen Meinung in diesem Fall trotz Deiner Argumente nicht ab.
Im Übrigen ist es auch noch ein Unterschied, ob sich jemand übergibt, oder ein Hundebesitzer das Fallengelassene nicht mitnimmt.
Hier sehe ich zusätzlich die Folgewirkung: Der Hundehaufen wird noch öfter kommen...
Wäre der Haufen liegen geblieben und jeder 2. Kunde hätte den Dreck unter seinem Schuh mit in den Laden geschleppt, hättest Du dann vielleicht die Frage gestellt: "Muss ich in einem Laden arbeiten, indem es nach Hundekot riecht?"
Es gibt und wird im Arbeitsleben immer mal Dinge geben, die tut man einfach - zum Wohle aller! Und es wird mit Sicherheit kein Gesetz geben, welches die Beseitigung von Hundehaufen durch Mitarbeiter regelt ;-P
Wenn man aus jeder Kleinigkeit einen Staatsakt macht, dann muss man sich nicht wundern, wenn man Probleme im Job hat.....
Kommt darauf an, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn da nur Verkaufen im Sinne von Kundenkontakt steht und ihr für jede andere Tätigkeit gesondertes Personal habt, dann wahrscheinlich nicht. Wenn Du aber regelmäßig auch aufräumst und andere Dinge machst, die mit dem optischen Erscheinungsbild des Ladens zu tun haben, dann musst Du es machen. Dein Arbeitgeber muss Dir aber (wie für jede Arbeit) geeignete Arbeitsgeräte/Ausrüstung zur Verfügung stellen.
Das sehe ich (arbeitsrechtlich) anders!
Selbst wenn Reinigungsarbeiten zur normalen Tätigkeiten gehören würden, würde die Beseitigung eines Hundehaufens -auch noch außerhalb des Geschäfts- das Maß erheblich sprengen.
Wenn es nicht anders geregelt ist, ist der Anlieger vor seinem Grundstück kehrpflichtig. Im Fall eines Geschäfts kann man davon ausgehen, dass das nicht der Eigentümer erledigt, sondern dafür angestelltes Personal.
Wenn es dafür kein Extrapersonal gibt, muss es eben irgendjemand aus dem Personal machen.
Man muss gar nichts - außer sterben!
Wenn du so darauf stehst, dann mach du das. Es ist eine absolute Schweinerei und keine Kleinigkeit.