Wann muss eine Nachschreibearbeit angekündigt werden?
Hallo!
Letzte Woche war mein Sohn am Montag vom Schulunterricht befreit und hat dadurch eine Geschichts-Klausur verpasst. Er hat dies auch eine Woche vorher der Lehrerin mitgeteilt und um einen Nachschreibetermin gebeten, welchen sie ihm noch nicht sagen konnte. Sie sagte, sie müsste noch einmal ihren Kalender checken. Bisher hat sie ihm (obwohl er ihr eigentlich in der Schule täglich über den Weg läuft) noch keinen Termin mitgeteilt. Gibt es eine Frist bei Nachschreibearbeiten, oder dürfen diese einfach nach Belieben des Lehrers am erstbesten Tag ohne vorherige Ankündigung geschrieben werden?
Ich bitte darum, dass nur Personen mit ausreichender Fachkenntnis bzw. Ausbildung antworten, da es hier nicht zu Missverständnissen kommen soll.
Vielen Dank!
6 Antworten
Dein Sohn weiß, dass er die Arbeit nachschreiben muss. Diese Arbeit muss nicht extra angekündigt werden und kann z.B. nachgeschrieben werden, wenn er das nächste Mal Geschichte hat.
Es kann ein Termin bekannt gegeben werden, muss aber nicht. Vielleicht muss ja dein Sohn nachschreiben, wenn er am Montag morgen zur Schule kommt. Zeit genug, um sich vorzubereiten, hatte er jetzt ja.
Wenn besagter Klassenkamerad morgen nachschreiben muss - dann wird dies wohl sicher auch für Deinen Sohn gelten. Oder glaubst Du die Lehrerin werde noch eine 3. Klausur entwerfen?
Man darf Lehrer auch fragen, und fragen und fragen und fragen
Hi, die Lehrerin sagt eigentlich immer aus, dass sie keine zwei Schüler gleichzeitig nachschreiben lassen könnte....
Das ist irgendwie organisatorischer Blödsinn, denn so muss sie für deinen Sohn eine 3.Klausur entwerfen und zusätzliche Aufsicht organisieren.
Es liegt aber tatsächlich im Ermessen des Fachlehrers wann nachgeschrieben wird. Angekündigt muss der Termin nicht werden. Er soll sich einfach dennoch bereit halten.
Die Arbeit wird immer in der nächsten Stunde nachgeschrieben und muss nicht angekündigt werden
Die Arbeiten können ad hoc nachgeschrieben werden, es sei denn daß Fachkollegium hat dies im Curriculum anders geregelt oder die Schulordnung regelt dies. Rechtlich ist ein Nachschreiben also jederzeit möglich. Voraussetzung ist, dass es genau der Stoff ist,der auch in der verpassten Arbeit dran war - selbst ein, zwei Monate später.
Entweder gibt einen Allgemeinen Nachschreibe Tag, meistens am Freitag Nachmittag oder die Arbeit wird geschrieben, wenn der besagte Schüler wieder in der Schule ist.
Da die Klassenarbeit letzte Woche stattgefunden hat, sollte gelerntes noch vorhanden sein. Somit dürfte es für den Sohn kein Problem sein, die Arbeit schon am Montag zu schreiben.
Zeitnah zum ursprünglichen Klassenarbeitstermin kann die Klausur ohne erneute Ankündigung nachgeschrieben werden - denn Junior hat sich ja zum Termin am vergangenen Montag ausreichend vorbereitet / verbereiten können.
Ja, das klingt einleuchtend, vielen Dank! Kurze Frage nochmal: Ein Klassenkamerad hat an dem Tag ebenfalls gefehlt, und ihm wurde der morgige Tag als Nachschreibetermin angekündigt. Mein Sohn, der sein Fehlen erst später mitgeteilt hat, hat noch keinen Termin bekommen. Wäre es nicht aus Fairnessgründen dann doch logischer, morgen einen zeitnahen Termin bekannt zu geben? Vielen dank!