Taschengeld in betreuter Wohngruppe?
Hallo allerseits, Hätte mal ne Frage betreffend Finanzen in einer Wohngruppe (TWG). Und zwar bin ich 16 bald 17, mache zur Zeit ein BFD bekomme also rund 500€ im Monat. Eine Bekannte von mir lebte auch schon 1-2 Jahre in solch einer Wohngruppe und meinte mit 17 hätte sie um die 60€ bekommen. Ich werde ja sicherlich gleichgestellt sodass ich auch das selbe Taschengeld bekomme wie die anderen und nicht meine 500€ - alles andere wär ja auch unfair und würde die Pläne durcheinander bringen. Jetzt meine Frage: was passiert mit den restlichen 440€? Und muss ich dann auch meine EC-Karte abgeben? Ansonsten könnte mir ja Person X Geld überweisen, das ich dann zusätzlich hätte. Einen Platz werde ich voraussichtlich 2-4 Wochen nach meinem 17. Geburtstag (November) bekommen. Liebe Grüße und danke
2 Antworten
Alle Gelder wie Kindergeld, Unterhalt etc. werden dazu verwendet, das Wohnen in der Wohngruppe zu finanzieren (es kostet den Staat mehrere Tausend Euro im Monat). Die Karte musst du nicht zwangsweise abgeben, je nach dem, wie das in dem Haus geregelt ist - aber zumeist ist das keine Praxis.
Okay also werden die 440€ (Summe x die von meinem Gehalt übrig bleibt) mit in die Finanzierung des Platzes gesteckt - gut zu wissen! Dankeschön :)
Es gibt kein explizites "Gleichgestellt". Die Einrichtungen behandeln das immer anders. Unter anderem gehts da auch um tatsächlichen Aufwand fürs Essen und um die Frage wegen dem Fahrtgeld. Nein EC Karte brauchst du nicht "abgeben" i. d. R. wird eine Direktüberweisung zur Einrichtung gemacht und du bekommst die Differenz zu dem was DU ausbezahlt bekommst von dort. In der Regel in Bar und dann kannst du das auf dein Konto einzahlen. Die restlichen 440.- Euro entlasten den Staat vom Kostenaufwand für die Einrichtung.