Taschengeld in betreuter Wohngruppe?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Alle Gelder wie Kindergeld, Unterhalt etc. werden dazu verwendet, das Wohnen in der Wohngruppe zu finanzieren (es kostet den Staat mehrere Tausend Euro im Monat). Die Karte musst du nicht zwangsweise abgeben, je nach dem, wie das in dem Haus geregelt ist - aber zumeist ist das keine Praxis.

sophiie1198 
Beitragsersteller
 07.09.2015, 13:32

Okay also werden die 440€ (Summe x die von meinem Gehalt übrig bleibt) mit in die Finanzierung des Platzes gesteckt - gut zu wissen! Dankeschön :)

Es gibt kein explizites "Gleichgestellt". Die Einrichtungen behandeln das immer anders. Unter anderem gehts da auch um tatsächlichen Aufwand fürs Essen und um die Frage wegen dem Fahrtgeld. Nein EC Karte brauchst du nicht "abgeben" i. d. R. wird eine Direktüberweisung zur Einrichtung gemacht und du bekommst die Differenz zu dem was DU ausbezahlt bekommst von dort. In der Regel in Bar und dann kannst du das auf dein Konto einzahlen. Die restlichen 440.- Euro entlasten den Staat vom Kostenaufwand für die Einrichtung.