Kann man das Land verlassen während eine Anzeige läuft?

6 Antworten

Natürlich kann sie in den Urlaub fahren, sollte in der Zeit die Post noch nicht eingetroffen sein, verstreichen auch keine Fristen wenn man den Nachweis erbringt eben nicht da gewesen zu sein.

Was passiert ist eine andere Frage,

Zwei Freundinnen von mir (eine 16 Jahre alt und die andere 17) haben dummerweise in einem Einkaufszentrum gestohlen, war das erste mal und wurden von einem Ladendetektiv erwischt, doch davor haben sie ihn bemerkt und wollten die Sachen wieder auf ihren Platz lassen.

und dann

und als sie gesehen haben, dass sie paar Kleidungsstücke von mehreren Geschäften mit sich hatten, wurde schon die Polizei angerufen und nahm sie mit aufs Polizeipräsidium. Dort wurde der Wert der gestohlenen Kleidungsstücke errechnet es kam ca auf 500€.

Sry, aber da spreche ich nicht mehr davon dummer Weise mal eben was geklaut zu haben, da spreche ich schon von einem Dienbesstreifzug durch die "Gemeinde" mit der vollen Absicht dies zu tun und genau so wird es auch der Staatsanwalt werten.

Ist noch nichts vorgefallen und haben sie viel Glück kann es sein das die Sache mit einer Ermahnung abgetan ist, bei dem Vorgehen und der Beute gehe ich aber eher von Sozialstunden aus, diese am Besten bei ganz armen Teufeln die das Stehlen weit nötiger hätten aber es trotzdem nicht tun.

Es tut mir leid, aber dafür von mir 0 Verständnis!

Selina2105 
Beitragsersteller
 19.06.2014, 14:10

Ist klar, dass da kein Verständnis kommt. Erwartet auch niemand, aber ist schon passiert man kann nichts machen es ist schon passiert. Man kann nur hoffen, dass es ihnen eine Lehre begeht, war eine unüberlegte dumme Tat. Wollt nur wissen was jetzt passiert. :)

Ja sie können das Land verlassen.

Gruss

Solange es keinen Haftbefehl gibt bzw. dieser gegen Auflagen (Meldepflicht, Abgabe des Passes etc.) nicht außer Vollzug gesetzt wurde kann uneingeschränkt gereist werden; wenn überhaupt kommt zuerst ein Schreiben der Jugendgerichthilfe, erst viel später kann es zu einem Verfahren vor dem Jugendgericht kommen. Aber bis dahin werden schon wieder Schneemänner gebaut~~~

Da sie minderjährig sind, kommen sowieso die Vormundschaft der Eltern mit in Frage, d.h. sollten die beiden während dessen im urlaub sind und die Eltern den Brief öffnen, können die das klären. Und natürlich dürfe Sie ins Ausland, solange kein haftbefehl oder sonst. besteht oder sie polizeilich gesucht werden ist alles i.o.

Selina2105 
Beitragsersteller
 19.06.2014, 13:57

Aber die Eltern fahren ja mit. Was passiert wenn sich keiner meldet in diesen paar Wochen wo sie im Ausland ist.

war das erste mal und wurden von einem Ladendetektiv erwischt

Soso, das war also dummerweise das erste mal.

paar Kleidungsstücke von mehreren Geschäften mit sich hatten (ca 500.-€)

Aha, das zählt also bei Dir nicht?

Was kommt auf sie zu?

Das werden sie erleben ! Sie sollten ihren Urlaub jetzt nochmal genießen.

Selina2105 
Beitragsersteller
 19.06.2014, 14:17

Was genau kommt den auf sie zu?