Ehepartner muss dem anderen Partner das Auto abkaufen?
Mein Vater ist gesetzlich betreut und lebt seit einem Jahr im Heim. Bis dahin lebte er gemeinsam mit seiner Frau in ihrem gemeinsamen Haus. Mit Beginn der Trennung wurden die gemeinsamen Finanzen aufgeteilt (laut Rechtspflege musste das so sein) und mein Vater hat nun sein eigenes Konto. Nun ist er laut Fahrzeugbrief Halter eines mittlerweile 17 Jahre alten aber gut erhaltenen PKW´s. Aufgrund dessen, das auch seine Tochter und auch sein Enkelsohn nun mit dem Auto fahren und das auch in der Versicherung so gemeldet werden soll wird es kompliziert mit dem Betreuungsamt, welches hinterfragt, warum der Betreute noch ein Auto unterhält, welches für ihn nicht mehr genutzt wird, er aber alle Unkosten (Versicherung, Steuern, TÜV...) trägt. Daher soll das Auto jetzt in den Besitz der Ehefrau übergehen. Das Betreuungsamt sagt jetzt, sie müsse das Fahrzeug komplett von ihrem Ehemann abkaufen und die volle Summe bezahlen, weil er im Fahrzeugbrief steht. Das Auto wurde aber vor 17 Jahren vom gemeinsamen Geld in einer Zugewinngemeinschaft gekauft und gemeinsam genutzt. Sie sind immer noch verheiratet. Mein Verständnis ist eigentlich, dass somit das Auto beiden zu gleichen Teilen gehört und meine Mutter meinem Vater nur die Hälfte des Geldes bezahlen müsste. Und ausserdem dafür auch kein Kaufvertrag vonnöten wäre, da m.E. auch sie bereits zur Hälfte Eigentümerin ist. Wer hat nun recht ?
Vielen Dank
Holger
6 Antworten
Sorgt dafür, dass sein Auto an einen Dritten verkauft wird. Dein Vater bekommt das Geld, ihr anderen legt zusammen und kauft euch ein neueres Modell. Am besten lasst ihr das dann auf die Tochter/ dich zu, damit nicht die gleiche Nummer nochmal passiert, wenn die Oma/ deine Mutter ins Heim muss...
Selbstverständlich muss sich der Betreuer an den Fakten orientieren - und die sagen, dass der Fahrzeugschein auf den Namen des Betreuten lautet.
Stell dir mal vor, ihr könntet alle gemeinsam oder sogar ausschließlich von ihm selbst erworbenen Wertgegenstände einfach seiner Frau "zusprechen"...
Dann wäre der ältere Herr im Heim mittellos, und sie könnte das gemeinsame Vermögen verjubeln. (Ich sage damit nicht, das IHR das so vorhattet, aber mehr als genug Menschen würden genau das versuchen...)
Da frage ich mich als Laie ja, ob der Vater nicht das Auto der Tochter als "vorzeitiges Erbe", Geburtstagsgeschenk etc. schenken kann. Kommt natürlich auf seinen geistigen Zustand an (Betreuung). Aber ich würde einfach mal fragen, ob man das nicht auch so regeln kann, immerhin geben Eltern ja oft das, was sie nicht mehr brauchen, an die Kinder weiter, wenn die es noch benutzen und bei einem älteren Auto würde das eventuell naheliegen.
Ansonsten lasst das Auto mal zunächst informell von einer Werkstatt etc. schätzen. Meist dürfte es nicht mehr viel wert sein nach 17 Jahren, wenn es kein Oldtimer ist.
Wenn da eine Betreuung vorliegt und die den Verkauf des Autos fordern, dann kann der Betreute höchstwahrscheinlich selber nix mehr. Und einer Schenkung werden die nie zustimmen.
Sehe ich eigentlich auch so wie du.
Aber, du musst das Amt davon überzeugen. Ich denke, da sollte eine Beratung bei einem Anwalt gemacht werden. Die Eintragung im Brief alleine ist kein ausreichender Hinweis für die Eigentumsverhältnisse.
Ein Kaufvertrag wär halt schön.
Bei Betreuungen sind die da ganz pingelig, wenn die nicht den Kaufpreis erzielen, der ihnen vorschwebt. Egal, ob der nun realistisch ist oder nicht.
Ich denke auch, dass ihr mit einem Anwalt evtl. den Zeitwert des Fahrzeugs (um den dürfte es gehen) auch drücken könnt. Kommt halt drauf an, was dem Amt da vorschwebt.
es kann nur noch der zeitwert verlangt werden und der ist nicht hoch bei dem alter(schätzpreis).wenn er unter betreuung steht und im heim ist,macht der betreuer alles zu geld was möglich ist um die kosten zu drücken.ihr müsst es ja nicht kaufen,dann verkauft er es eben an einen anderen zu dem preis der möglich ist
Ein 17 Jahre altes Auto also. Und davon gehört dem Herrn Papa eine Hälfte, die er nun seiner Frau verkaufen muß. Gut. Dann fährt man mit dem Auto mal zu einem Gebrauchtwagenhandel und fragt, was der Wagen so bringt. Ich schätze mal vorsichtig, da könnten eventuell 300 Euro bei herumkommen. Davon die Hälfte, das sollte machbar sein.