Betreutes wohnen mit meinem Freund ist das erlaubt?
Hallo ich bin 16 Jahre alt werde in 2 Monaten 17 und wollte betreutes wohnen beantragen da meine Mutter mich eh von zuhause raus will (ich und meine Mutter verstehen uns schon lange sehr schlecht das ich es bei ihr auch kaum aushalten kann) jedoch liegt meine Frage bei..
.. darf ich wenn ich zu meinem Freund (21) ziehe dort betreutes wohnen beantragen Sodas die Betreuerin einmal Pro Woche bei uns vorbei kommen würde und sich mal alles anschaut ob alles in guten Rechten ist und ich dort gut klar komme mit dem Haushalt, Schule und Arbeit.
(mein Freund nimmt sich nur eine Wohnung wenn fest steht das ich es beantragen darf und bei ihm wohnen kann.) mein Freund ist die einzigste Bezugsperson für mich und passt regelrecht auf mich auf.
(ps. Ich habe höchstwahrscheinlich ADHS und eine Sozialphobie deshalb ich mich ekel mit fremden Menschen in einer Wohngruppe zu befinden und dort zu leben und lieber mit einer person leben würde die mir sehr vertraut ist und alt genug ist um wissen was gut für mich ist und was nicht.)
ich hoffe auf hilfreiche Antworten
ich danke schonmal im Voraus;)
6 Antworten
Betreutes Wohnen ist für Notfälle gedacht, wo Kinder evt Eltern geschlagen werden, wo jemand Alkoholkrank ist etc. Nur weil man sich während der Pubertät mit der Mutter gar nicht versteht – das ist kein Grund . dann würden nämlich jeder Teenager in ein betreutes Wohnen wollen 😉
Du darfst zu deinem Freund ziehen – wenn es deine Mutter erlaubt und sie dafür die Kosten trägt. Da es bei dir aber keinen Grund für ein betreutes wohnen gibt wird maximal er in ein betreutes Wohnen ziehen können (Falls es eben einen Grund gibt) . da die Plätze rar sind wirst du da kaum zu ihm ziehen dürfen. . Ob man mit über 18 überhaupt einen betreuten Wohnen Platz bekommt ist auch fraglich. Wer bindende Verträge unterschreiben darf, der sollte auch Putzen und Kochen ohne Aufsicht können…
Ansonsten kann er sich eine Wohnung mieten und du darfst, mit Erlaubnis deiner Mutter, dort wohnen
Tut mir leid, aber das wird mit SEHR hoher Wahrscheinlichkeit so nicht funktionieren.
Besser gesagt, ich garantiere dir, dass das so nicht funktionieren wird.
Eine solche Betreuung kostet den Steuerzahler monatlich ein kleines Vermögen und die wirtschaftliche Jugendhilfe wird dieses Geld garantiert nicht zu deinen Konditionen ausgeben. Dein Freund ist inwieweit befähigt zu wissen, was gut für dich ist, und was nicht? Weil er 4 Jahre älter ist? Und wie oft ein Betreuer zu dir kommt, entscheidet das Jugendamt, in Absprache mit dem Betreuuer und dir - nicht du.
Falls dir überhaupt betreutes Einzelwohnen gewährt wird, was ich mit 17 bezweifle.
ADHS und eine Sozialphobie, ja? Ich schätze, beides selbstdiagnostiziert?
Und ob deine Mutter dich Zuhause raus will, spielt keine Rolle. Bis 18 muss sie dich in Form von Unterkunft und Naturalien versorgen. Danach kann sie dich rauswerfen, muss dir dann allerdings Barunterhalt leisten. Am besten, du lässt dich mal beraten...
mein Freund nimmt sich nur eine Wohnung wenn fest steht das ich es beantragen darf und bei ihm wohnen kann
Warte, wie genau stellt ihr euch das vor? Er glaubt doch nicht wirklich, dass das Jugendamt ihn dafür bezahlt, dass er "auf dich aufpasst", oder?
Dein Freund bezieht also ALG II? Wieso?
Macht er eine Lehre, eine Ausbildung, ein Studium?
Entschuldige, aber wenn nicht, dann kannst du das erst recht vergessen.
"Wenigstens" ist nicht die Art, wie das Jugendamt arbeitet. Mehr als Volljährigkeit sollte er schon vorzuweisen haben, wenn er erwartet, dass ihm irgendwelche Rechte übertragen werden. Sonst liegen diese beim Jugendamt und das wird nur zustimmen, wenn er mehr vorweisen kann. Und ohne deren Zustimmung wirst du nicht weit kommen...
Dein Freund bezieht also ALG II? Wieso?
Macht er eine Lehre, eine Ausbildung, ein Studium?
Kennst du den Spruch, dass keine Antwort auch eine Antwort ist?
Ich sehe es gerade nicht als nötig dir zu antworten.
Hallo,
löse dich mal von dem Begriff "betreutes Wohnen".
Hast du schon einen Ansprechpartner beim Jugendamt? Wenn nicht wäre das dein erster Schritt.
Kläre dort, ob und unter welchen Auflagen du mit deinem Freund zusammen ziehen dürftest.
Statt betreutes Wohnen, kommt auch eine gesetzliche Betreuung für dich in Frage.
Dann wird von Gericht jemand beauftragt statt deiner Mutter für dich in bestimmten Bereichen die Betreuung zu übernehmen.
Vielleicht könnte es dann so mit deinem Wohnwunsch klappen.
Alles Gute
Vielen Dank! Also ja ich habe eine Ansprechpartnerin und habe später ein Termin bei ihr dann werde ich versuchen das langsam anzugehen und aufzupassen was ich sage
Da musst Du das JA anrufen und fragen. Da es hier kein Standardfall ist und bspw keine Diagnosen vorliegen
mein Freund ist die einzigste Bezugsperson für mich und passt regelrecht auf mich auf. (ps. Ich habe höchstwahrscheinlich ADHS und eine Sozialphobie deshalb ich mich ekel mit fremden Menschen in einer Wohngruppe zu befinden und dort zu leben und lieber mit einer person leben würde die mir sehr vertraut ist und alt genug ist um wissen was gut für mich ist und was nicht.)
In Ausnahmefällen ist sowas zwar möglich, aber dafür muss jemand sehr in sich gefestigt sein und das dem Jugendamt auch so vemitteln können.
Das, was du beschreibst, wird sie eher davon abhalten, dich in die Obhut deines Freundes zu geben, denn die werden sich Sorgen machen, dass du dich dort komplett isolierst und gänzlich von ihm abhängig machen wirst und deine Sozialphobie sogar noch schlimmer wird.
Es wird wohl eher auf eine Wohngruppe mit einer Therapie hinauslaufen, wenn du eine Sozialphobie hast.
Alles Gute für dich!
Ich danke dir )
Also ADHS wird momentan bei mir vermutet da ich erst am Donnerstag den Termin beim Therapeuten habe. Sozialphobie wurde mir schon diagnostiziert.
mein Freund kriegt die Wohnung vom Staat bezahlt das heißt wenn ich bei ihm einziehe( sofern das erlaubt ist ) würde weniger im Weg stehen an Kosten und da ich ja auch noch keine 18 bin habe ich wenigstens bei mir eine volljährige Person leben was eigentlich auch noch paar Sachen erleichtern sollte.
und das Betreuerin einmal die Woche vorbei kommt hätte ich damit Garkein Problem
ich kann bloß nur mit Personen wohnen mit denen ich entweder eine Bindung und oder vertrauen habe