Tapete bei Auszug/ Wohnungsübergabe so akzeptabel?

Fototapete Rose - (Recht, Wohnung, Renovierung)

10 Antworten

Nein, muss er nicht. Fotoapeten an den Wänden zählen nicht zur ordnungsgemäßen Übergabe.

Der VM kann den bei Einzug vorhanden, mindestens aber denjenigen Zustand verlangen, der „für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel“ und damit unmittelbar weitervermietbar ist, so der BGH VIII ZR 416/12.

Dies fällt übrigens unter Schadensbehebung, also auch ohne fällige  Schönheitsreparaturpflicht muss die angemietete Rauhfaser, weiß gestrichen und damit die anderen Wände farblich passend dazu, wieder vorgenommen werden.

G imager761

Das kommt drauf an, was im Mietvertrag bezüglich Übergabe der Wohnung vereinbart ist. Das hat aber nichts mit laufenden Renovierungsarbeiten zu tun. Wenn du eine frisch renovierte Wohnung übernommen hast und sie in dem Zustand zurückgeben musst, in dem du sie übernommen hast, muss die Tapete weg, wenn die vorher nicht da war. Wenn hinsichtlich Wohnungsrückgabe nichts vereinbart ist, ist es egal, was an den Wänden hängt.

Regelmäßige Klauseln wären auch ungültig. Besenrein und in heller Farbe ist die Regel. Diese Tapete muss er nicht akzeptieren. Was steht denn noch im Mietvertrag?

jule789 
Beitragsersteller
 08.10.2017, 14:03

Ah, hier steht doch etwas über die Farbe:

"Hat der Vermieter die Wohnung unrenoviert übernommen, so schuldet er....  "

Ich habe sie " renoviert übernommen" (zumindest musste ich dem so zustimmen um die Wohnung zu bekommen).

"Hat der Mieter die Wohnung renoviert übernommen, hat der Mieter
bei Beendigung des Mietverhältnisses alle bis dahin je nach Grad der tatsächlichen Abnutzung erforderlichen Schönheitsreparaturen auszuführen.

In beiden Fällen sind die Malerarbeiten bei der Schlussrenovierung mit weißer oder neutraler, deckender Farbe auszuführen, es sei denn, die Wohnung oder einzelne Räume der Wohnung haben bei Beginn des Mietverhältnisses eine andere Farbe aufgewiesen. Dies  gilt auch, wenn der Mieter während der Mietzeit Malerarbeiten in anderen als neutralen Farben oder in weiß ausgeführt hat."

ENDE

Bei meinem Einzug wären die Wände quietsch rosa gestrichen, darauf  wurde in Abständen nochmals 2 unterschiedliche Tapeten mit Streifen und Ornamenten geklebt.

Davon habe ich noch Bilder.

Doch hilft mir das ?

imager761  08.10.2017, 14:54
@jule789

Nein. Wie ihr ihn bei Mietbeginn hattet, hat der VM bei Mietende Anspruch auf Rückgabe in einem ordnungsgemäßen Zustand,
der „für möglichst viele Mietinteressenten akzeptabel“ und damit unmittelbar (ver)mietbar ist.

Wenn euch das quietschrosa seinerzeit klaglos gefiel und ihr keine Zusicherung über neutrale Wandgestaltung oder Materialkostenersatz bei Mietbeginn getroffen habt, war das eure Sache.

Wenn der von euch vorgeschlagenen Interessent die Fototapete schön findet, darf die bleiben, sofern er Nachmieter würde.

Nur euer Vermieter darf eben verlangen, dass die Wohnung so übergebe wird, wie er sie nachvermieten kann.

G imager761

sieht schön aus. Kommt darauf an, wie du die Wohnung übernommen hast. Am besten du sprichst vor einem evtl. Auszug mit deinem Vermieter

jule789 
Beitragsersteller
 08.10.2017, 14:46

Hallo quiann. Schau mal bitte auf meinen Kommentar zur Antwort von GravityZero. Würde dieser Ausschnitt aus dem Mietvertrag  einen Unterschied machen?
Lieben Dank.