Wohnung tapetenfrei und ohne Bodenbeläge überlassen bei Auszug?
Wir sind 2006 eingezogen und haben einen mündlichen Mietvertrag. Es ist damals nichts besprochen worden, wie die Wohnung hinterlassen werden muss. Es handelte sich um einen Erstbezug und wir haben durch einen Maler die Wände und Decken mit Raufaser tapezieren lassen und durch einen Handwerker in zwei Räumen hochwertigen Korkboden und in weiteren zwei Räumen Tredfordteppich verlegt. Wie müssen wir die Wohnung hinterlassen, reicht besenrein, ohne weitere Renovierung, oder sind wir verpflichtet die Tapeten und die Bodenbeläge wieder zu entfernen?
5 Antworten
Im Streitfalle kommt es auf die beweisbaren Absprachen an die die Parteien beim Vertragsabschluß getroffen haben. Wurde nichts dergleichen vereinbart trägt der Vermieter die Schönheitsreparaturen. Der Mieter kann also ausziehen ohne zu renovieren. Als Mieter sind Sie hier in der stärkeren Position. ;-)
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Da kein schriftlicher Mietvertrag existiert, gilt das BGB. Demnach sind Schönheitsreparaturen während und zum Ende der Mietzeit Vermietersache. Rückgabe der Wohnung besenrein, Fenster nicht geputzt und Dübellöcher nicht verschlossen.
Da spricht euch mit eurem Vermieter ab.
Er wäre schön blöd ,wenn er euch die Tapeten und den Boden entfernen lassen
würde.In dem jetzigem Zustand kann er doch die Whg.,besser (teurer) vermieten.
VG pw
Da es keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, ist die Frage, was mündlich vereinbart worden ist zum Zustand der Wohnung beim Verlassen. Gibt es dazu auch keine mündliche Vereinbarung - dann reicht besenrein und die Wände in neutralem Ton gestrichen.
Das müsst ihr mit dem Vermieter abklären, oder hoffen, dass der Nachmieter die Wohnung übernimmt wie besehen.
Ansonsten gilt in Deutschland: Besenrein und Küche mitnehmen und die vertraglichen Absprachen berücksichtigen.