Rauhfaser Effektfarbe, muss ich das vor dem Umzug wegmachen?

1 Antwort

Eure Renovierungspflicht muss im Mietvertrag vereinbart sein. Ansonsten seid Ihr gar nicht verpflichtet, zu renovieren.

Allerdings dürftet Ihr die Mietsache auch nicht beschädigen oder verändern. Was meinst Du mit "Rauhfaser auf die nackte Wand streichen"? Flüssigrauhfaser wird sicher als Schaden gelten, wenn sie nur mit ungewöhnlichem Aufwand wieder von der nackten Wand entfernt werden kann.

Also: Entweder Tapezieren und streichen, doer direkt die Wand mit normaler Farbe streichen.

Achtung: Auch Silikon-Wandfarbe kann als Beschädigung gelten, wenn sie die Wassserdampfdiffusion behindert.

Luminee 
Beitragsersteller
 21.06.2019, 12:16

Hey, danke für die Antwort. Hab gerade nachgeschaut, im Mietvertrag steht nur das ich sie Besenrein übergeben muss. Aber kann ich wirklich auf den Beton, der unter der lila Tapete ist, streichen? Geht das denn wieder weg?

tevau  21.06.2019, 13:34
@Luminee

Nein, Du würdest die Farbe nur schwer wieder abbekommen. Aber es kann ja übergestrichen oder übertapeziert werden. Das ist also nicht als Beschädigung zu werten (Ess ei denn, Du benutzt irgendeine üble Kunsststofffarbe oder klebst eine Kunststofftapete mit Kleber (statt mit Kleister) an.