Wohngeld beziehen, trotz geerbten Hausanteiles?

1 Antwort

Nein, "das Amt" kommt nicht an seinen Hausanteil ran. Allerdings könnte es sein, dass der Bruder wegen seines Vermögens zukünftig kein Wohngeld mehr bekommt.

Die Vermögensfreigrenze liegt bei 60.000 EUR. Ist die Haushälfte mehr wert, war's das mit dem Wohngeld für den Bruder. Eine Leistungsgewährung wäre missbräuchlich.

Tipp für den Bruder, wenn die Schwester seine Haushälfte mitbewohnt, kann er Miete von ihr verlangen. Irgendwovon muss er schließlich auch seine eigene Miete bezahlen. Ansonsten bleibt ihm immer noch die Option, in seine Haushälfte zu ziehen. Das spart Mietkosten und würde auch nicht zu einer Ablehnung von Wohngeld führen.

Wotaan 
Beitragsersteller
 17.02.2016, 18:28

Vielen Dank. Das mit den 60.000 pro Kopf hatte ich vorhin auch gefunden. Nein das Haus übersteigt diese summe nicht. Das Amt könnte auch den Mietwert der Wohnung feststellen und ihm berechnen.So wurde es mir eben gesagt.Er will ja auch gar nicht ins Haus. Ich werde ihmMorgen alle meine Infos vorlegen. Mal sehen was er dazu zusagen hat. Leider nimmt er die Situation im Moment sehr leicht. Als würde sich alles ohne ihn erledigen. Nochmals Danke für die Antwort.LG