Wohngeld beziehen, trotz geerbten Hausanteiles?
Meine Feundin und ihr Bruder werden demnächst das Haus ihrer verstorbenen Mutter erben.. Meine Freundin lebt schon gut 15 Jahre wieder in dem Haus da sie ihre Mutter gepflegt hatte.Sie arbeitet, verdient aber auch knapp 1000 euro netto. Sie selber kommt damit soweit klar
Ihr Bruder wohnt zwar im Ort aber in einer eigenen Wohnung. Und hier liegt mein Problem:
Da dieser Frührentner ist bezieht er Wohngeld.Nun zu meiner Frage. Kann das Amt an den Teil des Hauses ran, dem ihr Bruder gehört.Oder muss sich meine Freundin Sorgen machen?
Wir haben nun Angst, das sich nun die Wohngeldstelle in das Haus einklingt oder ihren Bruder versuchen könnte zu zwingen, seinen Anteil am Haus zu verkaufen.Um damit die Miete seiner Wohnng eine Zeitlang ohne Wohngeld zuzahlen.
Desweiteren ist er der Meinung, er müsste der Wohngeldstelle den Erbanteil des Hauses nicht melden.
Wenn es Probleme mit dem Amt geben könnte, würde ich das gerne wissen.Wenn bitte mit Links zu speziellen Seiten. Un das ihrem Bruder verständlich zu machen.
Oder vielleicht ist es ja besser, wenn er auf das Erbe verzichtet.
Sorry, so viele Fragen die im Kopf rumschwirren. Ich versuche meine Freundin nur vor Problem zu beschützen.
Oder vielleicht sehe ich welche, wo gar keine sind.
1 Antwort
Nein, "das Amt" kommt nicht an seinen Hausanteil ran. Allerdings könnte es sein, dass der Bruder wegen seines Vermögens zukünftig kein Wohngeld mehr bekommt.
Die Vermögensfreigrenze liegt bei 60.000 EUR. Ist die Haushälfte mehr wert, war's das mit dem Wohngeld für den Bruder. Eine Leistungsgewährung wäre missbräuchlich.
Tipp für den Bruder, wenn die Schwester seine Haushälfte mitbewohnt, kann er Miete von ihr verlangen. Irgendwovon muss er schließlich auch seine eigene Miete bezahlen. Ansonsten bleibt ihm immer noch die Option, in seine Haushälfte zu ziehen. Das spart Mietkosten und würde auch nicht zu einer Ablehnung von Wohngeld führen.
Vielen Dank. Das mit den 60.000 pro Kopf hatte ich vorhin auch gefunden. Nein das Haus übersteigt diese summe nicht. Das Amt könnte auch den Mietwert der Wohnung feststellen und ihm berechnen.So wurde es mir eben gesagt.Er will ja auch gar nicht ins Haus. Ich werde ihmMorgen alle meine Infos vorlegen. Mal sehen was er dazu zusagen hat. Leider nimmt er die Situation im Moment sehr leicht. Als würde sich alles ohne ihn erledigen. Nochmals Danke für die Antwort.LG