Suche Nachmieter, wann vermieter Bescheid sagen?
Ich möchte gerne ausziehen und hab auch schon meine Traumwohnung gefunden, allerdings muss ich sie bis zum 16.7. beziehen, und ich muss ja aber erst meine Wohnung kündigen und einen Nachmieter suchen. Jetzt will ich natürlich sofort anfangen einen zu finden, brauch ich da erst die Zustimmung von meinem Vermieter, oder reicht es wenn ich ihm meine Kündigung schreibe und reinschreibe das ich einen Nachmieter suche? Worauf muss ich achten?
10 Antworten
Du kannst jetzt (bzw. Eingang beim Vermieter bis zum 06. Juni - wegen der Feiertage so lange) Deine Wohnung zum 31.08. kündigen.
Ob Dein Vermieter einen von Dir gesuchten Nachmieter akzeptiert, kannst Du so ohne weiteres nicht wissen.
Suche - möglichst gestern - das Gespräch mit Deinem Vermieter, erkläre ihm, daß Du umziehen möchtest (größere Wohnung, bessere Lage, kürzerer Arbeitsweg - was auch immer). Frage ihn, ob er er Dich eher aus dem Mietvertrag entlassen würde, wenn es einen geeigneten Nachmieter gibt. Frag ihn dann, ob Du ihm bei der Suche nach einem Nachmieter behilflich sein sollst.
Gehe immer davon aus, daß alles, was Dein Mietverhältnis vor dem 31.08. tatsächlich beendet, Kulanz des Vermieters ist. Einen Anspruch darauf hast Du nicht.
Wenn das Gespräch mit dem Vermieter ergebnislos ist, bleibt Dir nur, rechtzeitig die schriftliche Kündigung zu schicken.
Hm - Du könntest Recht haben. Ich war jetzt davon ausgegangen, daß der Samstag auch nicht mitzählt.
Daß der 2. Juni Feiertag ist, ist auf jeden Fall richtig - und zwar für Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien (und diverse andere Länder bestimmt auch noch, aber diese stehen auf meinem Kalender).
Auf jeden Fall sollte man bedenken, daß für die Frist der Zugang der Kündigung beim Vermieter gilt. Und da sollte man sich sowieso lieber noch etwas "Luft" gönnen. Am sinnvollsten ist es, die Kündigung per Boten (der sich Datum und Uhrzeit des Einwurfs in den Briefkasten notiert) oder per Einwurfeinschreiben zu schicken.
Ich war jetzt davon ausgegangen, daß der Samstag auch nicht mitzählt.
Bei Kündigung zählt der Samstag als Werktag.
Meiner Meinung nach solltest du auf alle Fälle so schnell als möglich mit dem Vermieter reden.
Es könnte ja auch sein, dass er mit deinem Nachmieter nicht einverstanden ist, oder er selber jemanden kennt der gern in die Wohnung ziehen würde.
Außerdem bedenke, du hast eine Kündigungsfrist von 3 Monaten!
Reiche bis spaetestens am 3. Werktag im Juni deine schriftliche Kuendigung zum 31.8. ein (es zaehlt der im Streitfall von dir zu beweisende Kuendigungszugang beim Vermieter, nicht irgendein Poststempel oder Absendenachweis!). Hierbei gehe ich davon aus, dass keine wirksame Kuendigungsverzichtsvereinbarung zwischen dir und deinem Vermieter eine solche Kuendigung untersagt und du auch keinen befristeten Mietvertrag hast.
Parallel dazu klaerst du mit deinem Vermieter, ob er dich grundsaetzlich auch schon vor dem 31.8. aus dem Mietvertrag entlassen wuerde, wenn du einen akzeptabelen Nachmieter bringst. Vielleicht will der Vermieter ja gar nicht neu vermieten oder dies erst zu einem spaeteren Zeitpunkt. Vielleicht hat er auch ganz andere Plaene.
Wenn er seine grundsaetzliche Bereitschaft erklaert hat, machst du dich auf die Suche. Bedenke aber immer, dass er keinen der von dir vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren muss und durchaus auch bei einer Neuvermietung veraenderte Konditionen aufrufen darf (Mietpreis!).
Normalerweise gilt meistens die Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn Du Deine jetzige Wohnung erst jetzt kündigst, so wird sie Dir erst zu Ende August gekündigt. Du kannst dann zwar auch Deine neue Wohnung zum 16.07. beziehen, musst aber dann Miete für zwei Wohnungen in Kauf nehmen. Auch wenn Du einen Nachmmieter für die alte Wohnung hast, ist es fraglich, ob der Vermieter diesen akzeptiert.
Sofort kündigen. Dann bietest du dem Vermieter an, nach einem Nachmieter zu suchen. Das muss er nicht annehmen. Er kann daruaf bestehen, dass du den Vertrag erfüllst.
Ihr habt in Deutschland am Donnerstag, dem 2. Juni, einen Feiertag, richtig? Der 1., der 3. und auch der 4. Juni sind aber keine Feiertage. Dann waere aber nicht Montag d. 6. Juni der dritte Werktag im Juni sondern bereits Samstag der 4. Juni. Samstage zaehlen neuerdings zwar bei der Faelligkeitsberechnung fuer die Mietzahlungen nicht mehr als Werktage (Banken arbeiten und buchen samstags nicht), beim letztmoeglichen Kuendigungstermin aber meines Wissens sehr wohl (die Post arbeitet samstags und stellt auch samstags zu).
Ich weiss jetzt aber nicht, ob ich da irgendeinen Feiertag uebersehen habe. Wenn einer der Tage 1., 3. oder 4. Juni bei euch auch ein Feiertag sein sollte, kaeme es mit dem 6. schon hin.