Muss mir mein Vermieter bescheid geben, wenn ich eine ungültige Kündigung abgeschickt habe?
Ich versuche gerade mein erstes Mietverhältnis zu kündigen, und habe deshalb meinem Vermieter eine Kündigung zum 15. geschickt, mir ist dann einen Monat später aufgefallen, dass diese Kündigung ungültig ist.
Als ich meinen Vermieter darauf angesprochen habe, meinte er, dass ich ihm halt entweder einen Nachmieter finden muss, oder eine neue Kündigung zum Nächsten Monat schicken muss, und eben noch einen Monat mehr bezahle.
Deshalb meine Frage, darf mein Vermieter meine Kündigung ignorieren, wenn sie Ungültig ist, und er wusste, dass ich kündigen will? und muss mir nicht Zeitnah (so dass ich noch eine Gültige Kündigung zum Richtigen Zeitpunkt verschicken kann) bescheid geben?
schon mal vielen dank für eure Antworten :)
8 Antworten
Der Vermieter muss gar nichts, allerdings kann es gut sein, dass Deine falsche Kündigung zum 15. des Monats, also z. B. am 1.7. zum 15.9. dann automatisch zum nächst möglichen Termin, also 30.9. umgedeutet wird.
Deshalb würde ich jetzt wie folgt schreiben:
Hiermit beziehe ich mich nochmal auf meine Kündigung vom ... zum 15.... und erkläre, dass statt dem 15.... natürlich der 30. (oder 31., je nach dem) gemeint war. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung zum ..., hilfsweise zum nächst möglichen Termin.
So sehe ich das auch. Die Bitte um Bestätigung dient nur dazu, dem Vermieter mitzuteilen, dass die bereits zugestellte Kündigung eben zum Monatsende nach dem ominösen 15. gemein ist.
Danke für die Auszeichnung.
Eine weder form- noch fristgerechte Kündigung ist wirkungslos.
Kündigen Sie per Einwurfeinschreiben in schriftlicher Form zum 31.10.2021.
Esgibt keine vorgeschriebene Form der Kündigung, außer dass sie in Schriftform dem Vermieter übergeben werden muss.
Na ja, fristgerecht sollte sie schon erfolgen und der Tipp mit dem Einwurfeinschreiben als Nachweis des Zugangs beim Adressaten hat sich in alle Regel bewährt!
Er muss sie akzeptieren aber einen Monat später ist sie erst gültig.
Natürlich, wenn Du das so in Deinem Mietvertrag vereinbart hast.
Gibt es da nichts, fürchte auch ich, muss er nicht.
Viel Glück.
Das muss er nicht.
Auch wenn der Vermieter der Bitte nach Bestätigung nicht entspräche, wäre die ordentliche Kündigung zum dem 15. folgenden Monatsende wirksam.., vorausgesetzt die Kündigungsfrist ist entsprechend lang.