Schaden am Auto durch Blumenkübel. Wer muss zahlen?
Guten Abend,
meine Frau ist heute mit unserem Auto in der Ortschaft unterwegs gewesen. Da es hier und da mal enger werden kann, musste sie leicht zurücksetzen um ein entgegenkommendes Fahrzeug vorbei zu lassen.
Nun ist sie leider an einem Blumenkübel mit der Seite hängengeblieben. Dieser Blumenkübel stand allerdings auf einem Privatgrundstück und ragte auf die öffentliche Straße. Wie sieht es da grundsätzlich mit der Haftung aus? Darf der Kübel da so stehen?
Über Antworten wäre ich sehr Dankbar.
LG Marco
5 Antworten
Am besten mal beim Ordnungsamt nach fragen. Vielleicht hat er eine / keine Genehmigung für den Blumenkübel.
Es geht in meiner Antwort nicht um den Schaden. Es geht um den Blumenkübel, das Ordnungsamt sollte doch wissen ob der Blumenkübel dort stehen darf.
Wie hat der Blumenkübel es denn geschafft, das Auto deiner Frau zu rammen? Die Dinger bewegen sich doch nicht.
Wenn ein unbeweglicher Gegenstand die Straße blockiert, kann man dort doch nicht einfach gegen fahren
Gegenfrage die zum Nachdenken anregen soll:
Wer ist denn gefahren? Der Blumenkübel oder Deine Frau?
Dazu der immer wieder gern genannte §1 StVO:
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.Selbst dann wenn der Blumenkübel dort denkbar schlecht oder sogar verbotenerweise aufgestellt wurde wird der Besitzer nicht für den Schaden aufkommen müssen.
Seh ich auch so. Man muß aufpassen. Man stelle sich nur vor. Da wäre eine Hündchen oder sonst was gewesen.
Teilschuld könnte der Eigentümer des Blumenkübel schon bekommen. Da gab es schon weit aus Fragwürdigere Richtersprüche in dingen Teilschuld.
Beispiel. Fahrerin lenkt in den Gegenverkehr, weil auf der eigenen Spur Stau war, und es kam zu einem Unfall mit einem Auto auf der Gegenspur. Der Fahrer auf der Gegenspur bekam dennoch Teilschuld von 10-20%, genau kann ich mich nicht erinnern. ( Macht mich Sprachlos, ist aber eine Tatsache.)
Beispiel. Fahrerin lenkt in den Gegenverkehr, weil auf der eigenen Spur Stau war, und es kam zu einem Unfall mit einem Auto auf der Gegenspur. Der Fahrer auf der Gegenspur bekam dennoch Teilschuld von 10-20%, genau kann ich mich nicht erinnern. ( Macht mich Sprachlos, ist aber eine Tatsache.)
In Deinem Beispiel geht es um 2 fahrende KFZ - das ist sicher nicht mit einem stehenden und sich nicht aus eigener Kraft bewegenden Blumenkübel vergleichbar.
In meinem Beispiel geht es um die Obskuren Urteile in Dingen „Teilschuld“, da ist Jedes Beispiel ein adäquater Vergleich.
Was kommt als nächstes? Eine anzeige, weil der Apfelbaum vom Privaten Garten die Äpfel auf die Straße fallen lässt?
Augen auf im Straßenverkehr! Wäre da ein Briefkasten, bzw. ein parkender Roller gewesen, hättest du den ebenfalls erwischt. Den schaden musst du zahlen. Blumenkübel hin oder her.
Den Schaden trägt der Kfz-Eigentümer! Er kann natürlich die Fahrerin in die Haftung nehmen...
Dann muss er ein Ordnungsgeld zahlen. Mit diesem Schaden hat das aber nichts zu tun.