STVO Verstoß wegen zu geringem Abstand?
Hey,
mir passiert es immer öfter, dass Mitmenschen zu dich auf mich auffahren! Dies dulde ich zunächst und denke mir meinen Teil dazu! Heute ist dies jedoch eskaliert. Jemand fuhr mir so dicht auf (bei innerstädtischen 50 kmh höchstens 5 Meter Abstand), sodass ich ihm meinen Frust "präsentiert" habe! Nun meine Frage: Kann bzw. darf ich solch ein Vergehen ( mit einem Zeugen) anzeigen? Normalerweise reicht ja Kennzeichen, oder wie?!
Ich habe nicht vor, dies zu tun aber prinzipiell ist das doch mindestens ein Bußgeld wert, oder?
Im Netz habe ich nichts wirklich aussagekräftiges gefunden! Vielleicht könnt ihr mir helfen!
MfG
8 Antworten
Du kannst den natürlich wegen Nichteinhaltung des Sicherheitsabstandes anzeigen, nur wird daraus ziemlich sicher Nichts resultieren. Da wären die Chancen schon besser wenn Du den wegen dichtem Auffahren wegen Nötigung anzeigst. Zu bedenken wäre dass es eskaliert ist und Du Deinen Frust präsentiert hast, also hast Du da evtl selbst eine Straftat begangen die in Deinem Interesse liegen sollte nicht nachgegangen zu werden?
Mit dem zu geringen Abstand wäre auch zu bedenken wie es nachgemessen wurde. Mir ist da ein Fall bekannt, da hatte ein Motorradfahrer auf dem Hinterreifen kein ersichtliches Profil mehr (auf der Längsrille komplett runtergefahren). Die Polizei hat ihn angehalten und ihm dafür das entsprechende Bußgeld verpasst. Als er dies zu zahlen bekam legte er Widerspruch ein, mit der Begründung dass die Profiltiefe nicht mit einem Meßgerät nachgemessen wurde und erhielt Recht. Man müsste einem dicht Auffahrenden nachweisen wie dicht er aufgefahren ist und dies bei welcher Geschwindigkeit.
Mit nem glaubhaften Zeugen im Auto kannst den anderen schon Anzeigen, nur wird das ganze dann vermutlich im Sande verlaufen.
Wei hast du ihm deine Verärgerung gezeigt? Hast du schlagartig und ohne Grund gebremst? Wenn ja dann kannst du im Falle einer Anzeige mit selbst mit einer Anzeige wegen Nötigung rechnen.
Also ich würde an deiner Stelle erstmal die Füße still halten
5 Meter innerstädtisch? Das heißt, eine ganze Fahrzeuglänge? Ohne diese geringen Abstände wären die Fahrzeugmassen innerstädtisch gar nicht mehr zu bewältigen.
Der überall propagierte Sicherheitsabstand "halber Tacho", also in der Stadt 25 Meter sind nicht machbar.
Du jedoch musst noch deutlich ruhiger werden, entspannter. Prollgehabe wie Drohen mit der Faust sind nicht zielführend. Und sollte dein Nachfolger eine Dashcam haben, die das aufgezeichnet hat, steht der Owi (Unterschreiten des Sicherheitsabstandes) einer Straftat gegenüber (Bedrohung). Und jetzt komm mir nicht damit, dass eine Dashcam rechtlich zweifelhaft wäre.
Ne, ich bin ihm bis zum Ende seiner Fahrt gefolgt und habe ihn im netten Ton darauf hingewiesen, dass er mir viel zu dich aufgefahren ist, er sich das mal durch den Kopf gehen lassen sollte und ich mir zur Sicherheit seine Kennung notiert habe. Und auch in einer Stadt kann man einen Sicherheitsabstand einhalten. Wenn ich das Kennzeichen des Hintermannes nichtmehr sehe, ist er bei 50 kmh zu dicht drauf!
Das braucht dir nicht leid zu tun. Wenn das keine Drohung ist, dann warst du noch nie bei österreichischen Gerichtsverfahren anwesend, insbesondere, was als gefährliche Drohung eingestuft wird.
Oha. Stimmt. Österreich ist wieder anders. Hatte einmal gelesen, dass das mit euren Beleidigungen auch recht interessant ist. Bei uns kann man entrüstet sein, wie man will, bei euch wirds mitunter ein Schuldausschließungsgrund ^^
Die Dashcam würde ebenfalls den zu kleinen Sicherheitsabstand beweisen.
Anzeigen kannst du sowas. U.U. gilt es sogar als Nötigung.
Allerdings ist die Beweisbarkeit meist das Problem. Könntest du/ihr den Fahrer identifizieren?
sodass ich ihm meinen Frust "präsentiert" habe! Nun meine Frage: Kann bzw. darf ich solch ein Vergehen ( mit einem Zeugen) anzeigen? Normalerweise reicht ja Kennzeichen, oder wie?!
Wie hast du den denn präsentiert? Und was willst du anzeigen? Deine Präsentation?
Es wäre wohl schwierig, Beweise für all das zu liefern. Anzeigen kann man alles, führt nur oft zu nichts.
Gruß S.
Sonst schreibst du eigentlich immer das Richtig, in Bezug auf Straftaten. Aber das Wedeln mit der Faust ist einfach mal gar nichts, so leid es mir tut. Wenn sich ein einzelner Finger aus der Faust abhebt oder die flache Hand sich wild im Gesichtsbereich bewegt, könnte das beleidigend sein, aber keine Bedrohung.