2 Blitzer in weniger als 50M abstand hintereinander

4 Antworten

Sind beide Blitzer in einer Geschwindigkeitsbegrenzung, so musst Du nur einmal zahlen, und zwar die höchste Überschreitung. Falls zwei Bussgeldbescheide kommen, kannst einspruch einlegen. Bezahlen brauchst Du nur einmal. Aber nur wenn beide Blitzer in einer Beschränkung waren.

Beide Geschwindigkeitsübertretungen waren dann in Tateinheit, war bei mir auch schon so. Für alle die sich jetzt wieder aufregen wollen, weil Tateinheit und Tatmehrheit was anderes ist: Es stand so bei mir dann im Bussgeldbescheid. Beide Übertretungen in Tateinheit. Folgender Link könnte Dir auch helfen:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBS-231-20081211-KF01-Abschnitt6.pdf

Zitat aus diesem Link:

Beispiele für Tateinheit: - Durchfahren eines Geschwindigkeitstrichters mit einheitlich zu hoher Geschwindigkeit (OLG Zweibrücken DAR 2003, 281; Thüringer OLG VRS 108, 270; a. M. Brandenburgisches OLG NStZ 2005, 709); - Übergang einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom Außerorts- in den Innerortsbereich (BayObLG VM 1976, 26); - Verletzung aufeinander folgender Geschwindigkeitsbegrenzungen (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42).

Die Schilder die auf 30km/h hinweisen sind meist an dem linken und dem rechten Fahrbahnrand angebracht. Die Chance das beide Schilder durch parkende oder fahrende LKWs versperrt sind, sind gleich Null. Das Argument zieht bei einem Einspruch leider nicht.

2 Blitzer in kurzen Abstand sind keine Seltenheit. Wenn man von beiden geblitzt wird, wird das als ein Verstoß angesehen. Es werden 2 Blitzer aufgestellt damit die, die den ersten erkennen und dann wieder Gas geben, auch erwischt werden ;) Oft handelt es sich aber auch um mehrspurige Fahrbahnen die nur von 2 Messstellen richtig erfasst werden können.

Seh es als Vergnügensteuer an... Was Spaß macht, kostet eben Geld... Sei ein Mann und zahl ;)

one122 
Beitragsersteller
 31.12.2012, 18:38

Wenn ich alles an steuern (272€ /jahr ) und sprit und bussgelde die ich 2012 bezahlt habe,zusammen rechne habe ich mehr als 2000€ an griechenland geholfen und fuer ein normaler burger ises soger viel. Also es hat nix mitm man zu sein zutun oder sonstiges...

Meine freundin könnte sich auch an die 2 schilder links und rechts nicht errinern sonst hätte sie mich gewarnt da ich im monat ca 2000 km fahre und die mich immer auf der autobahn auf schildern aufmerksam macht da ich immer über 180 fahre. Aber meinst damit komm ich ja ned dursch :-(

Crack  01.01.2013, 21:08
@one122

@ one122:

Wenn Du etwas langsamer fahren würdest dann könntest Du Dir von den gesparten Bußgeldern einen Deutschkurs leisten...

one122 
Beitragsersteller
 02.01.2013, 14:23
@Crack

nö danke sowas brauch ich nicht. stattdessen überleg dir mal was mann mitm geld machen könnte?! vieleicht den hilfsbedürftigen kindern helfen oder die strassen ausreichend beschildern?! n deutschkurs für einen armen steuerzahler muss nicht unbediengt sein!!!

dürfen sie nicht. Sobald der Bescheid kommt. Wiedersprechen

Crack  31.12.2012, 17:18

Begründung?

Hallo one

ich antworte jetzt nur einmal wegen deiner Probezeit, wegen dem anderen kenne ich mich nicht aus.

also, wegen 12 km/h schneller als erlaubt gibt es ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15€

(es wird sowieso weniger sein als du auf deinem Tacho gesehen hast)

keine Probezeitmaßnahmen!!

one122 
Beitragsersteller
 31.12.2012, 18:40

12km waren beim erstenmal als ich je geblitz wurde. Heute hatte ich 60 aufm tacho in 30er. Hoffe es komme weniger. Dachte es ist erwähnungswert dass ich nur einmal geblitz wurde undausser falsch parken nichts anderes falsch gemacht habe

ginatilan  01.01.2013, 09:18
@one122

naja, bei 30km/h schneller als erlaubt kommen Probezeitmaßnamen auf dich zu:

Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre

one122 
Beitragsersteller
 02.01.2013, 14:24
@ginatilan

na supper. nach 12 jahren fahren (fahre seit 12 jahren allerdings im ausland) darf ich weitere 3 jahren warten...