2 Blitzer in weniger als 50M abstand hintereinander
Hallo,
wurde heute in 30er mit 60 geblitz und das ganze war mir sehr kömisch. nach der autobahn ausfahrt an einer kreuzung musste ich hinter rote ampel stehen und als es grün wurde bin ich natürlich los gefahren. 50 meter dannach wurde ich geblitz.
ich führ natürlich zurück um zu sehen warum.. beim zweiten mal habe ich gesehen dass 30er Schielder an der kreuzung angebracht wurden die sehr leicht von einem kleinen transporter soger zu verdecken waren. und nach den schildern gleich 2 blitzer in abstand von auch ca. 50 metern. die waren fest eingebaute blitzer und sahen wie die dinger aus DDR zeiten aus =)) bild davon : http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/b/b1/Blitzer_Blitzenrod_2.jpg
nun bleiben paar fragen für mich öffen. 1. warum 2 in so einer kleine abstand? hat das eine bestimmte bedeutung? 2. ist es erlaubt in weniger als ( sagen wir mal ) 100 metern die leute durch sowelche ungut angebrauchte schieldern zu warnen? 3. womit muss ich rechnen? (probezeit) lappen weg oder nur punkte usw? ( habe natürlich gegooglet aber unterschiedliche antworten bekommen ) davon wurde ich einmal mit 12 kmh mehr geblitz worden.
danke im vorraus und guten rutsch allen.
4 Antworten
Sind beide Blitzer in einer Geschwindigkeitsbegrenzung, so musst Du nur einmal zahlen, und zwar die höchste Überschreitung. Falls zwei Bussgeldbescheide kommen, kannst einspruch einlegen. Bezahlen brauchst Du nur einmal. Aber nur wenn beide Blitzer in einer Beschränkung waren.
Beide Geschwindigkeitsübertretungen waren dann in Tateinheit, war bei mir auch schon so. Für alle die sich jetzt wieder aufregen wollen, weil Tateinheit und Tatmehrheit was anderes ist: Es stand so bei mir dann im Bussgeldbescheid. Beide Übertretungen in Tateinheit. Folgender Link könnte Dir auch helfen:
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBS-231-20081211-KF01-Abschnitt6.pdf
Zitat aus diesem Link:
Beispiele für Tateinheit: - Durchfahren eines Geschwindigkeitstrichters mit einheitlich zu hoher Geschwindigkeit (OLG Zweibrücken DAR 2003, 281; Thüringer OLG VRS 108, 270; a. M. Brandenburgisches OLG NStZ 2005, 709); - Übergang einer Geschwindigkeitsüberschreitung vom Außerorts- in den Innerortsbereich (BayObLG VM 1976, 26); - Verletzung aufeinander folgender Geschwindigkeitsbegrenzungen (OLG Düsseldorf NZV 1994, 42).
Die Schilder die auf 30km/h hinweisen sind meist an dem linken und dem rechten Fahrbahnrand angebracht. Die Chance das beide Schilder durch parkende oder fahrende LKWs versperrt sind, sind gleich Null. Das Argument zieht bei einem Einspruch leider nicht.
2 Blitzer in kurzen Abstand sind keine Seltenheit. Wenn man von beiden geblitzt wird, wird das als ein Verstoß angesehen. Es werden 2 Blitzer aufgestellt damit die, die den ersten erkennen und dann wieder Gas geben, auch erwischt werden ;) Oft handelt es sich aber auch um mehrspurige Fahrbahnen die nur von 2 Messstellen richtig erfasst werden können.
Seh es als Vergnügensteuer an... Was Spaß macht, kostet eben Geld... Sei ein Mann und zahl ;)
Wenn ich alles an steuern (272€ /jahr ) und sprit und bussgelde die ich 2012 bezahlt habe,zusammen rechne habe ich mehr als 2000€ an griechenland geholfen und fuer ein normaler burger ises soger viel. Also es hat nix mitm man zu sein zutun oder sonstiges...
Meine freundin könnte sich auch an die 2 schilder links und rechts nicht errinern sonst hätte sie mich gewarnt da ich im monat ca 2000 km fahre und die mich immer auf der autobahn auf schildern aufmerksam macht da ich immer über 180 fahre. Aber meinst damit komm ich ja ned dursch :-(
@ one122:
Wenn Du etwas langsamer fahren würdest dann könntest Du Dir von den gesparten Bußgeldern einen Deutschkurs leisten...
nö danke sowas brauch ich nicht. stattdessen überleg dir mal was mann mitm geld machen könnte?! vieleicht den hilfsbedürftigen kindern helfen oder die strassen ausreichend beschildern?! n deutschkurs für einen armen steuerzahler muss nicht unbediengt sein!!!
dürfen sie nicht. Sobald der Bescheid kommt. Wiedersprechen
Begründung?
Hallo one
ich antworte jetzt nur einmal wegen deiner Probezeit, wegen dem anderen kenne ich mich nicht aus.
also, wegen 12 km/h schneller als erlaubt gibt es ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15€
(es wird sowieso weniger sein als du auf deinem Tacho gesehen hast)
keine Probezeitmaßnahmen!!
12km waren beim erstenmal als ich je geblitz wurde. Heute hatte ich 60 aufm tacho in 30er. Hoffe es komme weniger. Dachte es ist erwähnungswert dass ich nur einmal geblitz wurde undausser falsch parken nichts anderes falsch gemacht habe
naja, bei 30km/h schneller als erlaubt kommen Probezeitmaßnamen auf dich zu:
Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
na supper. nach 12 jahren fahren (fahre seit 12 jahren allerdings im ausland) darf ich weitere 3 jahren warten...
Hier nochmal ein interessanter Link:
http://blog.strafrecht.jurion.de/2011/05/mehrere-geschwindigkeitsverstoesse-auf-einer-fahrt-tateinheit-oder-tatmehrheit/