Parken am Straßenrand, welchen Abstand muss ich einhalten?
Folgender Fall: Ich parke auf eine Straße. Dort sind keine Halte/-Parkverbotsschilder angebracht. Ebensowenig gibt es gekennzeichnete Parkplätze. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich laut StvO eine Durchfahrtsbreite von ca. 3m einhalten um an der Fahrbahnseite (nicht auf dem Gehweg) parken zu dürfen. Doch was definiert die Durchfahrtsbreite? Der Abstand meines Autos bis zum gegenüberliegenden Fahrbandrand, oder doch nur bis zum Mittelstrich? Gilt das nur, wenn der Mittelstrich durchgezogen ist, oder nicht?
Grüße
4 Antworten
links steht einer - rechts steht einer - dazwischen sollten 3 m frei sein für zb. rettungswagen und feuerwehr .
darum die knappe 3,00m regel . parkt links jemand , muß ich rechts so weit vorfahren , das o.a.fahrzeuge trotzdem passieren können.
Die bisherigen Antworten sind so nicht ganz richtig bzw. unvollständig.
Im § 12 StVO ist grundsätzlich geregelt, wo nicht gehalten oder geparkt werden darf. Von der 3 - Meter- Regelung wirst du hier nichts finden. Im § 12 StVO wird u.a. nur von engen Straßenstellen gesprochen, wo man nicht parken darf. Nach der Rechtsprechung ist eine Straßenstelle als eng anzusehen, wenn eine Durchfahrtsbreite von nicht mehr als die höchstzulässige Breite eines Kfz , nämlich 2,55 m zuzüglich 0,50 m aufweist. Rechnerisch muss also die Restfahrbahn eine Breite von 3,05 Meter aufweisen.
Die bisher immer genannte 3 Metergrenze ergibt sich aus § 41 StVO. Bei Zeichen 295 (durchgezogene Linie) bzw. 296 (einseitige Fahrstreifenbegrenzung) heißt es, dass ein Parken auf der Fahrbahn nur dann erlaubt ist, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Linie ein Fahrstreifen von mindestens 3 m verbleibt.
Also ohne Fahrbahnmarkierung muß die verbleibende Restfahrbahnbreite mindestens 3,05m aufweisen (es zählt beim parkenden Fahrzeug die tatsächliche Breite einschl. Spiegel und nicht die Breite laut Fahrzeugschein) und dann bis zur gegenüberliegenden Bordsteinkante.
...bis zur gegenüberliegenden Bordsteinkante oder einem Hindernis, z. B. einem Blumenkübel oder anderen parkenden Auto!
> Der Abstand meines Autos bis zum gegenüberliegenden Fahrbandrand, oder doch nur bis zum Mittelstrich? Gilt das nur, wenn der Mittelstrich durchgezogen ist, oder nicht?
das hast du völlig richtig behalten (fahrschule sei dank ;) ).
es müssen 3m anstand zwischen wagen und fahrbanrand gegeben sein. der fahrbahnrand ist entweder durch den bordstein oder eine durchgezogene (mittel-)linie definiert.
pauschal kannst du sagen: wenn du parkst, und an deinem auto kein LKW mehr vorbei fahren kann, dann parkst du falsch
Bis zum gegenüberliegenden Fahrbahnrand, wenn der Mittelstrich nicht durchgezogen ist. Bis zum Mittelstrich, wenn er durchgezogen ist.