STVO - Ist ein Fahrrad auf einem Parkplatz erlaubt?
Hallo zusammen,
ich bräuchte mal Hilfe von Leuten, die sich gut mit der STVO und/oder Rechtsprechung allgemein auskennen.
Darf ich mein Fahrrad auf einen (Auto-)Parkplatz stellen? Dabei soll ignoriert werden, ob das in der Sitution eine sinnvolle Lösung ist, das ist eher eine theoretische Frage.
Falls ja: Ist es egal, wie es geparkt ist, solange es vollständig in der Umrandung ist? Wie verhalte ich mich falls ich einen Parkschein oder Parkscheibe auslegen muss? Ich kann sie ja nicht so anbringen, dass andere diese(n) nicht nehmen/verändern könnten.
Haben z.B. Autofahrer ein Vorrecht auf einen Parkplatz?
Ich gehe hierbei vom Zeichen 314 der StVO aus. Laut folgender Seite ist jeder Fahrzeugführer erlaubt bei einem solchen Zeichen zu parken, von "Kraftfahrzeug" ist keine Rede.
http://www.dvr.de/betriebe_bg/daten/stvo/anlage3.htm#a3
Diese Frage hört sich vielleicht albern an, aber es würde mich echt mal interessieren. Wäre ein schönes Beispiel für die amüsanten Teile der Deutschen Gesetzgebung.
7 Antworten
Es ist in der Straßenverkehrsordnung explizit gesagt, dass es keine Parkverbote für Fahrräder gibt, außer dort, wo der Verkehrsfluss behindert oder gefährdet wird.
Das heißt also nicht mitten auf der Straße oder zu weit auf die Fahrbahn.
Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Rad am Straßenrand ausreichend Beleuchtet ist, um gesehen zu werden. Das können zB. reflektierende Tafeln sein. Dies begründet sich dadurch, dass man als Radfahrer Fahrzeugführer ist.
Fazit: Du Kannst auf dem Parkplatz parken wenn es die Situation erforden sollte. Und es wäre gut, wenn das Rad in der Umrandung steht, damit andere Verkehrsteinehmer also Autos gut parken können.
Es gibt kein generelles Verbot. Trotzdem wäre ich vorsichtig, denn wenn du einen kompletten Parkplatz mit einem Fahrrad belegst, dürfte das in den meisten Fällen gegen Par. 12 Abs. 6 StVO verstoßen, denn platzsparend dürfte das nur in den seltensten Fällen sein.
(6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.
Ausserdem dürfte es schwierig werden, das Fahrrad gegen Diebstahl zu sichern.
ob nun erlaubt oder nicht wenn in der Nähe Fahrradständer sind wäre es Vernünftig das Fahrrad dort abzustellen denn da kann es auch mit Schloss gegen Diebstahl gesichert werden.
An einem Autoparkplatz kannste das Fahrrad meisst nicht befestigen und wenn es geklaut wird macht dir ggf Diebstahlversicherung Ärger
Das heiß ja auch PKW Parkplatz und nicht Fahrradabstellmöglicheit dazu sind Fahrradständer und andere Möglichkeiten vorhanden und wen da ein Fahrrad steht und man will dort sein Auto hinstellen ist es Nötigung was dann nicht billig wird für den Radfahrer , man kann es dann selber entfernen oder das Ordnungsamt anrufen die es dann zur Sammelstelle für Altmetall bringt den es wurde ja nicht gefunden sonst zum Fundbüro sondern stand verbotener weise auf Parkflächen für die es nicht gedacht ist .
Das ist gut zu wissen.
Hast du entsprechende Quellen aus dem Gesetzetext, die deine Behauptung bestärken?
Denn wie du bereits gemerkt haben wirst sind andere Nutzer anderer Meinung.
Und bei dem Link von sr710815 seien die Kommentare zu beachten.
um das zu beantworten hätte dir auch experte Google gereicht:
Da hab ich dann wohl gepennt und nicht lang genug gesucht.