Pferde im Strassenverkehr, Bürgersteig
Ich finde leider nichts dazu in der STVO! Bei uns ist es so, dass wir die Pferde das erste Stück (ca 5 Minuten Fussweg) führen bevor in ruhigere Ecken kommen. Also wir haben auch immer noch jeder einen Hund dabei und weil die Strasse gut befahren ist auch mit Bus etc. gehen wir halt dieses erste Stück mit den Pferden zu Fuss über den Bürgersteig mit dem Hund an der Leine!
Ist das verboten oder erlaubt oder neutral?? Ich denke mir halt, ein Fahrrad fahrer darf ja sein Fahrrad auch durch die Fußgänger Zone schieben nur nicht fahren!
(Die Pferdeäpfel müssen wir übrigens so oder so wegmachen)
6 Antworten
outlawtrail hatt Recht habe erst vor kurzem den Reiterpass gemacht(Führerschein fürs Pferd)lol Da wurde uns auch vermittelt das man als Reiter wie ein Autofahrer handeln muß.Auserdem wenn Du auf dem Pferd sitzt hast Du es besser unterkontrolle
Wir haben es so gelernt und wenn du denn Wuff an eine lange Leine nimst und Ihn am Fahrbahnrand laufen läßt.Ansonsten wenn Dich jemand anredet machs wie Ich und stell Dich dumm so alls wußtest du es nicht.(Bin letztens einen verbotenen Weg geritten Förster kam hatt geschimpft da hab Ich Ihm erzählt das Ich das erste mal diesen Weg reite und es nicht wußte)obwohl wir da schon öfters geritten sind LoL Hoffe konnte Dir etwas helfen
JA HAST DU DANKE DIR!
Ein Pferd bzw. Reiter ist gleichgesehen mit einem Radfahrer. Dh.; eigentlich müsstet ihr auf der Straße reiten. Wie es allerdings ist wenn ihr führt, gute Frage ich glaube kein Radfahrer würde sein Rad auf der Straße schieben.. bin mir auch garnicht sicher ob das so genau geregelt ist. Wenn du aber sagst die Straße sei viel befahren, ihr führt sowieso udn habt auch noch Hunde dabei würde ich einfach die Augen zukneifen und weiter auf dem Bürfersteig laufen. Verkehrsteilnehmer regen sich nicht auf und bringen euch nicht in evtl. gefährliche Situationen :-)
Pferde gehören verkehrstechnisch auf die Straße; wer dabei noch einen Hund führt und dadurch einen Unfall verursacht, handelt fahrlässig.
Sicherlich kann man es als sinnvoll erachten, bei Gefahr auf den Fußweg auszuweichen - eine Ordnungswidrigkeit ist verhältnismäßiger als ein Verkehrsunfall.
Mit dem Pferd darfst Du nicht auf den Fußgängerweg gehen.
Rechtlich gesehen bist Du ein Verkehrsteilnehmer wie ein Auto. Gefährlich wirds allerdings mit Pferd und Hund! ist kein Seitenstreifen neben der Straße auf dem man führen/reiten könnte? Angrenzende Wiese?? (Bauern evtl fragen und sich mit einer Kleinigkeit bedanken bevor es Ärger gibt)
Was mir persönlich am Bürgersteig noch Bedenken macht ist der Randstein. Wenn ein Pferd erschrickt und darüber stolpert und fällt läge es direkt vor einem Auto. Im Falle eines Falles wäre das wirklich sehr gefährlich für alle Beteiligten
Soweit ich weiß, sind Pferde im Straßenverkehr wie Fahrzeuge zu sehen und haben auf dem Gehweg nichts verloren. Desweiteren bin ich der Meinung, der sicherste Platz ist auf dem Pferd, denn wenn es erschrickt, wirst du es an der Hand kaum kontrollieren können.
Ja aber ich hab ja das Strassenstück den Hund noch an der Leine! Und da ist es schwer mit beidem zu Fuß die Strasse zu belegen! Meiner ist ausserdem ruhig, hab es seit Jahren nicht mehr erlebt das er sich richtig erschreckt! Was denkst du mit Hund? Trotzdem zu Fuß auf der Strasse??