Parkplatz von Lidl, Aldi, Globus und Co... Privatgrundstück?
Hi nochmal,
bin gerade in Fragelaune und schiebe gleich meine nächste Frage im Bezug auf die STVO hinterher:
1.) Dürfen Parkplätze von Geschäften auch nach Geschäftsschluss benutzt werden (Parken)
2.) Sind Parkplätze ein Privatgrundstück??? (Dürfte man dann auch ohne Helm Motorrad etc fahren???)
3.) Wie dürfen Parkplätze von Geschäften im allgemeinen nach Geschäftsschluss genutzt werden (was wäre erlaubt und was tabu / Beispiele?)
Freue mich schon auf die Meinungen :-)
9 Antworten
Es sind Privatgrundstücke, d.h. die jeweiligen Supermarktketten haben die Grundstücke gekauft oder gepachtet, haben das Sagen, wer drauf darf und wer nicht.
Allerdings sind das keine geschlossenen Privatgrundstücke, sondern innerhalb der Öffnungszeiten für die Öffentlichkeit zugänglich, wenn auch mit Einschränkungen im Personenkreis (Kunden),.
Das hängt am Willen des Supermarktes.
1) Wär ich mir nicht sicher, solltest aber aufjedenfall nach Schranken gucken, meist steht auch ein Schild von wann bis wann sie benutzt werden dürfen.
2) Ja sind Privatgrundstücke, aber es gilt die StVO. (Steht eigentlich auch immer aufem Schild an der Einfahrt) Also darfst du auch nicht ohne Helm da rum fahren.
Aber der "Privatgrund" ist öffentlich zugänglich. Also kann er NICHT tun und lassen was er will.
Aber der "Privatgrund" ist öffentlich zugänglich. Also kann er NICHT tun und lassen was er will.
das ist mal ne aussage...
aber hast irgendwie recht
Es ist ein Privatgrund der öffentlich zugänglich ist, öffentlicher Verkehr geduldet wird und nicht umfriedet ist. Also ein tatsächlich-öffentlicher Grund, der sich im Gegensatz zum rechtlich-öffentlichem Grund in Privatbesitz befindet.
wie steht es dann wenn das Betreten und Befahren ausschließlich nur während der Öffnungszeiten erlaubt ist? Dann wäre es in dieser zeit ja nicht mehr öffentlich oder?
Öffentlich ist sobald man von öffentlichem Verkehrsraum rauffahren kann, also keine -schranke da ist oder keine Mauer rum ist oder kein Wassergraben gezogen ist oder sonst was. Wenn der Privatgrund nicht umfriedet ist, ist es ein tatsächlich-öffentlicher Grund. Dann gibt es noch den rechtlich-öffentlichen Grund und den Privatgrund. Google mal die drei Wörter und lies mal nach.....
Dürfen Parkplätze von Geschäften auch nach Geschäftsschluss benutzt werden (Parken)
Von den Betreibern( Geschäftsführern, ja.
Sind Parkplätze ein Privatgrundstück???
Ja es wird Miete für den Laden und auch die die Parkfläche bezahlt.
(Dürfte man dann auch ohne Helm Motorrad etc fahren???)
Es gilt die STVO, zumindest wird in der Regel darauf hingewiesen.
Wie dürfen Parkplätze von Geschäften im allgemeinen nach Geschäftsschluss genutzt werden (was wäre erlaubt und was tabu / Beispiele?)
Ohne Erlaubnis gar nicht!
Sie könnten den Fillialleiter fragen ob etwas erlaubt wird.
Z.B. werden auf solchen Parkplätzen häufig sonntags Flohmärkte veranstaltet.
Ein Parkplatz von einem Supermarkt ist ein tätsächlich-öffentlicher Grund. Also kein Privatgrundstück und kein Öffentlicher Verkehrsraum, sondern ein Privatgrund der von der Allgemeinheit befahren werden kann und darf. Da gilt die StVO und ohne Helm fahren oder ohne Führerschein fahren oder mit dem Gewehr rumballern ist nicht.
Parken und sonstige Nutzung ist den ausgeschilderten Parkregeln zu entnehmen.
StVO gilt auf Privatgrund afaik nur wenn der Grundbesitzer darauf hinweist (z.B. durch ein Schild). Viele Parkplätze sind auch kein öffentlicher Grund, da die Supermärkte diese Fläche mit anmieten und ihren Kunden zur Verfügung stellen. Parken ist dort i.d.R auch nur währed der Öffnungszeiten erlaubt, wird aber selten kontrolliert.
Sobald man von öffentlicher Straße auf diesen Grund auffahren kann, d. h. keine Mauer rum ist oder keine Schranke da ist, und jeder da rauffahren kann, bzw. rauffahren geduldet wird oder angeordnet wird ist es kein "Privatgelände" in diesem Sinne und herrscht keine "Narrenfreiheit" und gilt die StVO!!! Auch ein "Privatgelände" einer Firma, ein Firmengelände ist öffentlich, weil da Arbeiter, Besucher, Vertreter darauf verkehren und dies geduldet bzw. angeordnet wird....
Auch wenn der Supermarkt diese Fläche anmietet und parken nur während der Öffnungszeit erlaubt, ist es ein öffentlicher Grund auf dem die StVO gilt!!!
Einen Hinweis, dass die StVO auf dem (privaten - öffentlichen) Parkplatz gilt, ist nicht erforderlich.
Zitat aus folgendem Link:
Hallole zusammen
In der Regel sind das zwar Privatgrundstücke aber nicht zwingend eingefriedet. Bedeutet also wie öffendlicher Verkehrsraum zu betrachten. Nutzungen ausser dem bestimmungsgemäßen Parken während der Geschäftszeiten verbietet der Inhaber in der regel aus Versicherungstechnischen Gründen.. Steht aus Sicher irgendwo in einem Aushang geschrieben. zb am Ladendeinganng . oder an der Zufahrt des Geländes.
In der Regel wird der Ladeninhaber da wenig dagegen haben wen die Flächen nicht verunreinigt werden und die Ruhe bzw belästigung der Nachbarn ausbleibt..
Motorrad ohne Helm ist aus dem obengenannten Gründen nur auf Deinem eigenen Gelände ohne Zufahrt oder zugangsmöglichkeiten ( geschlossenes Tor zB. zulässig, in keinem Fall auf einen öffendlich zugänglichen Parkplatz..
Ist das Gelände durch zb eine Schranke vom Verkehrsraum getrennt was es ja auch gibt wird Betreten oder befahren als Hausfriedensbruch gewertet. Die Einzige möglichkeit ist die Schriftliche Genehmigung des ladeninhabers der einer deffinierten Nutung zustimmen kann. Parken ausserhalb der Geschäftszeiten ist da genauso wie unberechtigte Nutzung egal welcher Form genehmigungspflichtig..
es gibt wie bei uns hier Sogar die Einschränkung den Parkplatz einer Bank mitten im Dorf nur während der Geschäftszeiten zulässig zu machen weil aus Baurechtlicher Begründung sonst da hätte kein Parkplatz hätte entstehen dürfen wegen Belästigungen der Anwohner die sonst Ihr einverständniss verweigert hätten.. Ich hoffe ausführlich genug beantwortet zu haben..
1) bei uns gibts keine parkplätze mit schranken... auch schilder sind keine vorhanden
2) wenn es sich um privatgrundstücke handelt, dann kann doch zumindest der inhaber darauf tun und lassen was er will... dies würde die STVO ja wieder außer kraft setzen...