Mehrere Parkscheiben im Auto - alle genormt -

parken - (Recht, parken, Parkscheibe)

11 Antworten

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Ob das schonmal jemand ausprobiert hat??

Nein.. auf diese grandiose Idee ist bisher noch niemand gekommen.....

Fragen in dieser Richtung gab es schon mehrfach hier bei GuteFrage ... es gibt auch schon Gerichtsurteile zu diesem Thema.

Die StVO sagt, dass man eine Parkscheibe auszulegen hat .. nicht 12 oder wieviele auch immer.

Wenn man so viele auslegt, ist die Ankuftszeit nicht eindeutig ersichtlich .. und es gibt ein Knöllchen .. dann kann man die Parkscheibe also auch ganz weglassen.

Für jeden Parkscheibe kommt eine Politesse.

Auf der Parkscheibe trägst du nicht ein, wann du wegfahren willst, sondern wann du angekommen bist. Und an dem Schild steht definitiv die Höchstparkzeit. Ist die übertreten, gib es ein Ticket und maßgeblich sollte da die Scheibe mit der niedrigsten Uhrzeit die Zeit begrenzen.

Also Tikets......

Was soll da passieren?

Die Politesse merkt sich das ja. Sie wird kulanterweise wohl die Scheibe zulassen, die gerade passt für die Uhrzeit und wenn sie später wiederkommt und die Parkzeit überschritten ist einen Strafzettel wegen Überschreitens der Höchstparkdauer ausstellen.

Ähnlich verfahren die ja auch bei Leuten die die Parkuhr "nachdrehen" - da wird auch gemerkt, dass das gleiche Auto bei der ersten Runde schon so dastand!

Nach ablauf der Zeit auf der Scheibe mit der ersten Ankunftzeit wirst Du wenn kontrolliert wird das berühmt berüchtigte Knöllchen vorfinden

Deutschland Zeichen 314: Parkplatz Zeichen 315: Parken auf Gehwegen Zeichen 314.1: Beginn einer Parkraumbewirtschaftungszone Zeichen 290.1: Beginn eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone Zusatzzeichen 1040-32: Parken mit Parkscheibe mit einer maximalen Dauer von 2 Stunden Zusatzzeichen 1040-33: Parken mit Parkscheibe in gekennzeichneten Flächen mit einer maximalen Dauer von 2 Stunden

Die Zeit wird manuell eingestellt, indem die Scheibe gedreht wird, bis der Strich mit der entsprechenden Angabe unter dem weißen Dreieck (Pfeil) die der tatsächlichen Ankunft folgende halbe Stunde zeigt. Die Einteilung der Skala erlaubt absichtlich nur eine Genauigkeit von halben Stunden.[2] Ein Einstellen auf einen weißen Zwischenraum ist nicht gestattet. Beispiel: Bei Ankunft zwischen 11:00:00 Uhr und 11:29 Uhr und 59 Sekunden muss (nicht kann oder darf) der Pfeil auf der Parkscheibe auf den nächsten Strich, also 11:30 Uhr, eingestellt werden, weil schon um Punkt 11:00 Uhr die nächste halbe Stunde anfängt, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.[2] Bei Ankunft zwischen 11:30:00 Uhr und 11:59:59 Uhr ist die Scheibe auf 12:00 Uhr zu drehen.[3]

Das bedeutet, dass die tatsächliche erlaubte Parkdauer der Zeit entspricht, die auf dem jeweiligen Zusatzzeichen angegeben wird plus der Zeit, die zwischen der tatsächlichen Ankunftszeit und der einzustellenden Ankunftszeit auf der Parkscheibe liegt. Also im ungünstigsten Fall, bei einer ausgeschilderten Parkdauer von z. B. einer Stunde, beträgt die erlaubte Parkdauer 60 Minuten plus die verbleibenden Sekunden der angefangenen letzten Minute, im günstigsten Fall auf die Sekunde genau 90 Minuten.

Das Sinnbild der Parkscheibe ist geregelt in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO-Bild 318). Die Form und Beschaffenheit der Parkscheibe wird durch die Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) vorgeschrieben. Die äußeren Abmessungen betragen danach 15 cm x 11 cm. Die Parkscheibe muss gut sichtbar ins Kraftfahrzeug gelegt werden, damit die Ankunftszeit von außen abgelesen werden kann.

MrDeephouse 
Beitragsersteller
 17.07.2010, 11:42

wo ist das jetzt ne Antwort auf meine Frage? Wie ich EINE auszulegen habe, weiß ich...

PepsiMaster  17.07.2010, 14:53
@MrDeephouse

mit diesem Kommentar hast Du doch Deine Frage selbst beantwortet .. es ist EINE Parkscheibe auszulegen (vgl. §13 StVO) .. nicht 2, 3, 12 o. 24 ... nur eine ...