Wie und wo ist in Industriegebieten das Parken mit PKW erlaubt?
An Fahrschullehrer und Leute die sich mit der STVO in Gewerbegebieten auskennen.
Durch einen Neubau der Firma in der ich beschäftigt bin ist der vorhandene Parkplatz gesperrt wurden und ein neuer ( nur aus Schotter, Parken auf eigene Gefahr ) errichtet wurden. Die Zufahrt zu dem Parkplatz ist eine ca 500 Meter lange Sackgasse die nur zu dem genannten Parplatz führt. Die Sackgasse ist ca. 5 Meter breit woran ein ca 1,3 Meter breiter gehweg grenzt. In der Sackgasse parken Kollegen (mich eingeschlossen) und Mitarbeiter einer benachbarten Firma (Kreuzung/Einmündung sowie Einfahrt werden freigehalten). Desöfteren bekommen die Halter der dort abgestellten Fahrzeuge einen selbst erstellten Handzettel unter den Scheibenwischer das dort laut STVO und auf Wunsch der Geschäftsführung meiner Firma das Parken verboten bzw nicht erwünscht ist und das man doch bitte den neu erschaffenen Parkplatz nutzen soll um den fließenden Verkehr zum und vom Parkplatz nicht zu behindern.
Wir sind ein Schichtbetrieb ( Schichtwechsel 14.00 Uhr ) also geht es vor 14 Uhr zum Parkplatz und nach 14 Uhr vom Parkplatz weg.
Ist dort das Parken verboten? JA oder NEIN? Müssen wir dem Wunsch bzw der Bitte nachkommen? JA oder Nein.
4 Antworten
Wenn das Parken nicht durch Schilder verboten ist und auch keiner behindert wird darfst du am Straßenrand parken. Ein LKW braucht 15m vor und nach einer Einfahrt die komplette Fahrbahnbreite von 5m. Ist der Weg vielleicht einer Feuerwehrzufahrt, dann darf nicht geparkt werden.
Selbst wenn ein LKW in die Sackgasse will muss er dies rückwärts tun da es keine Wendemöglichkeit gibt. Zur verfügung stehen dem Fahrer dann immernoch ca. 3 Meter Straßenbreite und zurnot noch ca. 1,3 Meter Gehweg.
Parken ist dort verboten wenn es durch eine entsprechende Beschilderung gekennzeichnet ist **, wenn eine Bodenmarkierung verbieten dort zu halten/parken, oder wenn die verbleibende Durchfahrtsbreite weniger als 3,05m beträgt.**
Es ist auch egal ob es sich um Privatgrund handelt, solange die Straße für Jedermann frei befahrbar ist zählt es zum öffentlichen Verkehrsraum - und dann gilt die StVO.
Also muss ich nachher mal nen Maßband nehmen und nachmessen ob die übrig gebliebene Breite 3,05 mtr beträgt.
Kannst Du machen.
Die 3,05m haben folgenden Hintergrund:
Maximal erlaubte Fahrzeugbreite nach StVZO: 2,55m plus 0,25m seitlicher Abstand zum Vorbeifahren nach beiden Seiten (das gilt auch bei Gehwegen)
Selbst dann wenn dort normalerweise kein LKW fährt muss diese Breite gewährleistet sein, Stichwort Feuerwehr.
Ansonsten sehe ich dort keinen Grund für ein Parkverbot.
Wenn diese Sackgasse auf dem Privatgelände der Firma liegt, müsst ihr dem Wohl folge Leisten. Zwar ist das parken nach der StVO nicht verboten, da es ja dort ein Privatweg zu sein scheint und diese dann dort nicht greift, jedoch musst du dann mit Konsequenzen durch den Arbeitgeber rechnen wenn du dort weiterhin parkst.
Die StVO gilt nur für den öffentlichen Verkehrsbereich und nicht für den privaten. Aber trotzdem kann der Eigentümer/Geschäftsführung sagen wo geparkt wird, und wo nicht...
Die Sackgasse gehört nicht zum Privat bzw Firmengelände sondern ist eine öffentliche Straße die damals bei Erschließung des Industriegebiets schonmal hergestellt wurde für eine eventuelle Erweiterung des Industriegebiets.
Dann kannst du da ganz normal parken nach der StVO
Sollte es jedoch eine öffentliche Straße zum Parkplatz sein, kannst du dort weiterhin stehen.
Wenn es sich um eine Privatstraße handelt, kann der Eigentümer seine eigenen Regeln aufstellen. Wenn ein Schild jedoch darauf hinweist, dass auf der Straße die STVO gilt, (was ja in dem Handzettel angedeutet wird) müssen auch Parkverbots- oder Halteverbotsschilder aufgestellt werden. Es sei denn es wird auf dem Gehweg geparkt, das ist laut STVO verboten (Es sei denn eine Beschilderung erlaubt dies)
Wenn es sich um eine Privatstraße handelt, kann der Eigentümer seine eigenen Regeln aufstellen.
Das kann er gern tun, aber dadurch wird die StVO nicht außer Kraft gesetzt. Und die gilt überall dort wo es sich um öffentlichen Verkehrsraum handelt.
Es handelt sich nicht um eine Privatstraße, die Sackgasse ist schon ewig dort falls das Industrigebiet mal erweitert werden soll. An dieser Gasse wurde nun ein Feld erworben das umgestaltet wurde zu einem Parkplatz.
Die Sackgasse dient reinweg als Zufahrt zum Parkplatz