Ordungswiedrigkeit wegen parken vor eigener Garage?
Habe wie immer vor meiner Garage geparkt, bekam erneut ein Verwarnungsgeld von 10€, weil ich keine Parkscheibe im Auto hatte. Man muss dazu sagen das ich ca. 50 cm auf dem öffentlichen Parkplatz stand. Dort wird die Parkzeit mit Parkscheiben geregelt. Beim ersten und zweiten mal wurde alles abgewiesen und ich musste nicht zahlen. Nun, obwohl alles gleich wie immer, heißt es ich müsste löhnen. Kann mir wer sagen ab welcher Parklänge (überragen) des Wagens man zahlen muss? Habe da mal etwas von 50% der Wagenlänge gehört. Falls ja kann mir das jemand verlinken in den Kommentaren? Ich finde das nicht unter "Halten und Parken" in der STVO.
Danke
3 Antworten
ab wo du das andere grundstück verletzt, tritt auch alles ein
was stellst du dir vor, dass du dein halbes auto parken kannst, wo du willst?
gilt das dann auch andersrum, dass die auf dem öff parkplatz, auch mal so ihr halbes auto in deine garageneinfahrt stellen können?
nein, musstest du gar nicht, du hättest auch woanders parken können
du kannst nicht, nur weil jemand dich in etwas beschneidet, desshalb andere beschneiden
du musst das hinnehmen, kannst ihn vielleicht haftbar machen, m usst aber trotzdem weiterhin die rechte aller anderen achten
das ist so, dass du den autodieb nicht erschießen darfst
ab 1cm
ab, wo du das andere grundstück verletzt
dein auto darf vollständig auf deinem grund stehen, nicht zu 1cm auf anderem, wenn das nicht erlaubt ist
Ok, dann erzähl mir mal bitte wie das an einer Hauptstraße gehen soll die ständig zugeparkt ist, mir geht es darum das ich keine Lust habe meine Einkäufe etc. 100 m weit in meine Wohnung zu schleifen, weil ständig jemand vor oder zu weit vor der Garage steht.
Wenn das mit der 50% Regelung stimmt, dann hätte ich dort keine Stress mehr, darum geht es. Ich fahre viele kleine Strecken und komme öfters nach hause.
Wenn ich jeden belangen würde, müsste ich alle zwei Stunden den Abschleppdienst rufen!
Typisch deutsch "du musst ihn haftbar machen" xDD
wir haben so viele Probleme im Land, habt ihr wirklich keine anderen Sorgen als, das ganze Leben zu versuchen, andere ür irgendwas haftbar zu machen?
Das Volk der Denker und Dichter....dass ich nicht lache :-D
Es ist doch unerheblich wieviel cm du auf dem öffentlichen Parkplatz standest.
Du wirst zahlen müssen weil du aus den letzten Malen nix gelernt hast.
Garage hin oder her, dann stell doch dein Auto da rein.
Na wenn du die Garage nicht zu parken nutzt dann tu doch halt die Parkscheibe rein.
Jetzt verstehe ich dein Problem erst recht nicht.
Dann bin ich gezwungen alle 2 Stunden an mein auto zu laufen und die Parkscheibe um zu stellen?
Geht nicht, weil die Garage zu eng ist.... Und von den anderen malen wussten die schon nichts mehr, weil alles gelöscht wurde, also daran kann es nicht liegen....
Tja, ich würde mal sagen, da hats jetzt gereicht, das man Dir aus Kulanz bisher 2mal das Ticket erließ. Denn Lernfähigkeit hast Du nicht bewiesen. Dann zahlst Du nunmal und verstehst es vermutlich jetzt.
Korrektes Vorgehen. Lern was draus.
Korrektes Vorgehen? Aha... Dann bitte die Antwort zu dem Kommtar von BesterMieter lesen.... Danke....
Das ist nicht die Beantwortung meiner Frage, ich möchte wissen ab wann ich belangt werden kann und wann nicht. Es sind 2 Garagen nebeneinander. Nachbar und ich parken vor der Garage, da er gezwungen war vor zu fahren weil ein öffentlicher Parker zu weit vor seiner Garage stand, musste ich auch vorfahren.