Knöllchen wegen nicht konformer Parkscheibe
Hallo,
Wortlaut des Schriebs: "Sie parkten bei Zeichen 314, ohne die durch Zusatzzeichen vorgeschriebene Parkscheine (Bild 318), von außen gut lesbar im oder am Fahrzeug angebracht zu haben, länger als eine 1 Stunde .... Dies Handlung begingen Sie vorsätzlich. Beweismittel: Foto"
Also - ich hatte eine Parkscheibe mit korrekter Uhrzeit/Ankunftszeit auf das Armaturenbrett gelegt. Diese entspricht auch der Größe, Form, Farbe, etc. lt Bild 318. Nur das diese über eine Eink Display auf einem Ebookreader dargestellt wurde. Nicht so eine aus Papier oder Plastik zum Weiterdrehen im herkömmlichen Sinn. Ich nehme an, der Kontrolleur dachte das wäre so eine mitlaufende Parkscheibe. Ich darf dort 2 Stunden parken. Nun mein Anliegen. Wenn dort steht "ohne" Parkscheibe und ich das Foto anfordere wo die Parkscheibe nach den gesetzlichen Vorgaben darauf zu sehen ist, wäre ich dann raus aus der Nummer? Denn "ohne" ist ja nicht gleich mit „traditioneller" Parkscheibe (wobei "falsch" wäre Sie auch nicht nach der Beschreibung "Bild 318" mit den Maßen, etc.) Bitte keine Moralansprachen oder Nachfragen wieso das ein Eink war, ich hatte keine andere Parkscheibe zu dem Zeitpunkt. Danke für Eure kompetenten Antworten.
3 Antworten
Da steht nicht "ohne Parkscheibe" sondern "ohne vorgeschriebene Parkscheibe".
"Unter Parkscheibe (Bild 291) versteht man Kartonscheiben nach Art der Zeituhr, die vom Kraftfahrer dort, wo die Benutzung vorgeschrieben ist, am Kraftfahrzeug sichtbar und so anzubringen ist, daß die Zeit, zu der er das Fahrzeug verläßt, erkennbar ist."
http://www.rechtslexikon.net/d/parkscheibe/parkscheibe.htm
Vielleicht kannst du glaubwürdig nachweisen, dass deine Uhr nicht mitlaufend war.
Ich habe heute einen Strafzettel in Rheinfelden bekommen, weil meine richtig gestellte Parkscheibe nicht die vorgeschriebene Größe hat. Bisher habe ich gar nicht gewusst, dass es so eine Regelung gibt. Woher bekommt man die Informationen über die richtige Parkscheibengröße? Muss man jeden Sonntag die Gesetzesänderungen studieren? Fazit: Es kommt der Behörde nicht darauf an, festzustellen ob eine Parkzeit überschritten wurde, sondern dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen.
Das ist keine normale zulässige Parkuhr. Daher ist das Knöllchen gerechtfertigt.