Sturz im Treppenhaus--wer haftet?
Mein Mann ist mit dem Aufzug in unsere Etage gefahren. Beim Verlassen ist er über die Schuhe der Nachbarwohnung gestürzt. Das dort Schuhe standen konnte er im übrigen nicht sehen, weil er einen Wäschekorb vor sich trug. Die Schuhe standen im Bereich des Aufzuges--der Nachbar stellt im übrigen seine Schuhe vor die Türe.
Frage: wer haftet jetzt? der Nachbar, der Hauseigentümer??
Vielen Dank für gute Antworten.
8 Antworten
konnte er im übrigen nicht sehen, weil er einen Wäschekorb vor sich trug
Normalerweise ist der Schuld, der seine Schuhe dort abstellt, wo er sie nicht abstellen darf. Hierbei kommt es aber auf die konkrete Situation an. Beispielsweise ist es ohne weiteres erlaubt, Schuhe kurzzeitig vor der Wohnung auszuziehen um sie einen kurzen Moment, also binnen weniger Minuten später wieder dort wegzunehmen. Das ist absolut üblich und wird jedes Gericht so sehen.
Demgegenüber steht die Fahrlässigkeit Deines Mannes, der einen Wäschekorb so vor sich her trägt, dass er nicht sieht, worüber er gleich fallen wird. Das kann ihm in der eigenen Wohnung auch passieren. Kann man also einen Wäschekorb allein nicht so tragen, dass man jederzeit gefahrlos damit gehen kann, muss man ihn eben zu zweit tragen. Ich vermute, dass diese Fahrlässigkeit Deinem Mann zumindest eine Teilschuld bescheren wird.
Hallo,
am besten den Tatort mit Datum fotografieren (die Schuhe sollten am besten noch dort stehen !).
Ich denke der Nachbar sollte keine Schuhe in der Nähe des Aufzuges "parken". Es gibt auch höchstwahrscheinlich eine Hausordnung (wird dem Mietvertrag beigefügt), welche besagt, daß man nichts auf dem Flur abstellen sollte - suche nach der entsprechenden Klausel -.
Wenn dein Mann sich etwas gebrochen hat oder sich Krank melden mußte (Arbeitsunfähigkeit - Attest ). dann muß der Nachbar für die Kosten aufkommen. Normalerweise bekommt man auch von seiner Krankenkasse einen Fragebogen zugesandt in dem gefragt wird, wie der Unfall / die Verletzung zustande gekommen ist.
Am besten einen Anwalt konsultieren, weil viele wollen gar nichts wissen von einer eventuellen Schuld...
Emmy
Frage: wer haftet jetzt? der Nachbar, der Hauseigentümer??
Weder noch. Dem VM ist nicht vorzuwerfen, seiner Verkehsrssicherungspflicht nicht nachgekommen zu sein.
Der M darf seine nassen oder schmutzigen Schuhe kurzzeitig dort abstellen, um auf Strümpfen zu seinen Hausschuhen zu laufen, bevor er die Straßenschuhe reinholt, ohne damit über den Teppich zu laufen. Genau mit dieser Begründung dürfte eine einigermaßen clevere PHV Schadensabwehr für ihren Versicherten betreiben.
Dein Mann hat hingegen seine Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen, ohne freies Sichtfeld zu gehen zumal er offenbar damit rechnen mußte, dass dort wie so oft Schuhe stehen.
"Unfälle passieren nicht, sie werden verursacht" und die Schuld liegt dabei immer bei den anderen...
Hoi.
Hier sind zwei Sachen zu beachten:
§ 22 VVB Rettungswege
(1) Zu- und Ausgänge, Durchfahrten, Durchgänge, Treppenräume und Verkehrswege, die bei einem Brand als Rettungswege und als Angriffswege für die Feuerwehr dienen können, sind freizuhalten.
Diese Vorschrift gilt in Bayern, sicherlich findet sich vergleichbares in anderen Bundesländern. Daher haftet hier der Verursacher, der Nachbar. Außerdem mietet man eine Wohnung und evtl. Kellerräume, aber kein Treppenhaus - daher darf man dort eben auch nichts hinstellen.
Zweitens:
Was ist den so schlimmes passiert? Wir sind nicht den USA, wo man Millionen für etwas Aua bekommt....
Kurt Tucholsky: Der habe schon "darauf hingewiesen, daß ein Deutscher, der irgendwo hinfällt, zunächst einmal liegenbleibt und sich nach einem umschaut, der schuld sein könnte".
Wenn nicht viel mehr verletzt wurde als der Stolz des Ehemannes - dann sollte ein klärendes Gespräch geführt werden, ohne mit der Klagekeule zu drohen.....
Ciao Loki
Verkehrssicherheit zu gewährleisten ist die Aufgabe des Vermieters. Dessen Grundstückshaftpflichtversicherung muss die Schadensregulierung übernehmen. Die Beteiligung des Mieters, der die Schuhe außerhalb der Mietwohnung abstellt, ist offensichtlich. Die Haftpflichtvers. wird sich mit dem auseinandersetzen.