Ausgerutscht im Treppenhaus

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Nein und ja.

Nein, der Hauseigentümer ist nicht verpflichtet, solche Gefahren zu unterbinden. Sie dürften im allgemeinen bekannt sein. Und ja, Du bleibst auf Deinen kaputten Schuhen sitzen - falls Du noch nicht aufgestanden bist.

Dir ist das Treppenhaus bekannt. Und es war bestimmt nicht das erste Mal, dass es da auch nass war. Also hättest Du die Gefahr kennen müssen.

Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil, das besagt, dass man da für den Schaden selber aufkommen muss. Aktenzeichen weiß ich leider nicht mehr.

Wenn, dann haftet der Hauseigentümer nur für Personenschäden und nicht für Sachschäden.
Ich finde es immer sehr faszinierend wie viele Leute hergehen und gleich nach Schadensersatz schreien, obwohl sie durch ein ganz klein wenig eigene Aufmerksamkeit solche Unfälle selbst vermeiden könnten. Dass auf gefließtem Boden, wenn er Nass ist (und das sieht man aber auch sehr deutlich, weil er viel stärker spiegelt), die Bodenhaftung nicht so sehr gegeben ist, dass weiß jeder Mensch mit einem IQ über Zimmertemperatur. Dass man dann, als Folge daraus, ein wenig vorsichtiger sein sollte ist nur eine logische Konsequenz.
Wundert man sich trotzdem dass man ins Rutschen kommt, dann kommt wieder das mit IQ und Zimmertemperatur zum tragen.
Fazit: Man muss sich den Gegebenheiten auch ein wenig anpassen und darf nicht einfach so stur durchs Leben gehen.
Man redet oft vom mündigen Bürger - aber hier scheinen viele auf ihre Mündigkeit zu sch... ;-P

mefsio 
Beitragsersteller
 12.07.2012, 13:47

Ja das mit dem Aufpassen ist immer so eine Sache. Man kann auch auf Eis sehr vorsichtig laufen und trotzdem steigt die Wahrscheinlichkeit auf der Nase zu landen proportional zu den gelaufenen Schritten oder um es abzukürzen: manchmal reicht alle Vorsicht und ein geistiger Horizont größer als der eines Erdbeerfröschchens am Ende trotzdem nicht aus um sich vor Schaden zu schützen. Ich bin auch kein Mensch der sofort bei allem nach Schadenersatz schreit. Auch in der Fragestellung war nicht die Rede davon. Zwar würde ich mir nur ungern nach 2 Monaten neue Schuhe kaufe - Ich bin (finanziell wenig begünstigter) Student, die Dinger hätten mindestens bis nächsten Sommer halten sollen - in erster Linie ging und geht es mir jedoch um die Unfallgefahr im Allgemeinen. Wenn der Gehweg nicht geräumt ist haftet schließlich auch nicht der, der seine Spikes vergessen hat.

Wenne  12.07.2012, 15:46
@mefsio

"...Ich bin auch kein Mensch der sofort bei allem nach Schadenersatz schreit. Auch in der Fragestellung war nicht die Rede davon..."
und wie soll ich das sonst verstehen? -> "...Muss der Hauseigentümer solche "Gefahren" unterbinden (z.B. durch einen Läufer im Eingangsbereich) oder bleibt ich auf meinen kaputten Schuhen sitzen?..."

Ey,

da wirst Du wohl persönliches Pech haben, und der Hausbesitzer wird Dir was husten! Im Falle eines Falles werden dessen Anwälte argumentieren, das Deine Schuhe ungeeignet waren, ungefähr wie im Strassenverkehr wenn es klingelt, da wird oft von nicht angepaßter Geschwindigkeit gesprochen! die werden Dir noch unterstellen, einem Kerl hinterher geschaut und nicht aufgepasst zu haben, heutzutage werden die immer dreister! Aber versuchen kannst es ja!

VG

also geschah es am arbeitsort ?! dann bist du über den arbeitgeber versichert, sprich ihn an, er hat für sowas eine haftpflicht

Solche Gefahren muss man selbst erkennen. Wenn es draußen nass ist, bist zu einer erhöhten Sorgfaltspflicht aufgerufen. Willst du jetzt wegen eines kaputten Schuhs vor Gericht ziehen?. Wenn du dir ein Bein gebrochen hättest sähe die Sache etwas anderes aus. Dann hättest du deine Krankenversicherung an deiner Seite.