Stundenberechnung Feiertag im Einzelhandel?
hallo
ich arbeite im Einzelhandel auf 30 stunden. An Donnerstagen arbeite ich 10 stunden. Muss dann ein solcher Tag mit 10 oder 6 stunden berechnet werden?
danke!
1 Antwort
Wenn ein Arbeitstag ausfällt, weil der Tag ein Feiertag ist, dann bist Du für diejenige Stundenzahl zu bezahlen, die Du eigentlich an diesem Tag gearbeitet hättest.
So besagt es das Entgeltfortzahlungsgesetz § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Deine Frage "An Donnerstagen arbeite ich 10 stunden. Muss dann ein solcher Tag mit 10 oder 6 stunden berechnet werden?" ist also mit "10 Stunden müssen berechnet werden" zu beantworten.
Wenn du also donnerstags 10 Stunden arbeitest und an dem Tag ein Feiertag ist (Du also nicht arbeiten musst), bist Du trotzdem für 10 Stunden zu bezahlen (dazu zählen auch Zuschläge, die Du eventuell erhältst).
Von dieser Bestimmung darf weder arbeits- noch tarifvertraglich zum Nachteil des Arbeitnehmers abgewichen werden (EntgFG § 12 "Unabdingbarkeit").
Gerne geschehen - und danke fürs "Sternchen"!
vielen dank!!