Arbeitszeitberechnung für Feiertage?
Hey vielleicht kann mir hier ja jemand mal einen Rat geben? Folgendes: Ich arbeite seit 19 Jahren in der Ambulanten Kinder und Jugendhilfe bei einem freien Träger, habe ein Festgehalt (kein Tarif,aber angeblich in Anlehnung), habe laut Vertrag eine 32 Std Woche, muss dem Verein 5 Werktage zur Verfügung stehen, die Überstunden werden in Freizeit abgegolten. Da ich ein Festgehalt habe, habe ich meine Abrechnungen nie großartig kontrolliert, außer Überstunden/ Minusstunden, Erstattungen für Aktivitäten mit den betreuten Kindern die wir vorstrecken müssen. Bei Abgabe der Quittungen erhält man diesen Betrag im darauf folgenden Monat zurück. Durch Zufall ist mir bei der letzten Abrechnung aufgefallen, dass an 2 Tagen Einsatzzeiten nur zur Hälfte berechnet wurden. Insgesamt fehlten mir 9 Stunden d.h. ich hatte nun 9 Minusstunden. Ich habe die Verantwortliche drauf hingewiesen und es wurde ohne eine weitere Erklärung korrigiert. Nun bin ich hingegangen und habe mir die Arbeit gemacht die Abrechnungen von 2017 einfach mal alle zu kontrollieren und finde in fast jeder Abrechnung Abweichungen. Im Juni hatten wir zum Beispiel 2 Feiertage und ich hatte 1 Woche Urlaub, bei den Urlaubstagen steht in der Spalte anzurechnende Ist-Stunden 6,4 Stunden was ja auch korrekt ist.Die Feiertage Pfingstmontag und Fronleichnam hatte ich ebenfalls mit 6,4 Std aufgeschrieben, da es gesetzliche Feiertage sind. Bei meiner Überprüfung sah ich dann, dass diese beiden Tage komplett fehlen.
Jetzt zu meinen Fragen: Wie werden Feiertage Stunden/ Zeit mäßig eigentlich berechnet? Ist es korrekt, das diese Tage auf meiner Abrechnung einfach fehlen? Habe ich einen rechtlichen Anspruch auf Korrektur, obwohl ich das jetzt erst festgestellt habe? Bei Urlaubstagen werden mir ja auch 6,4 Std. gut geschrieben. Hätte ich keine Überstunden zu diesem Zeitpunkt gehabt, wäre ich automatisch ins Minus gerutscht, das kann doch nicht richtig sein, oder doch?
In 2 Wochen habe ich einen Gesprächstermin um das zu klären und ich hoffe nun trotz des langen Textes, das hier ein paar pfiffige Leute bei sind die mir ein paar Tipps geben können, damit ich gut vorbereitet in dieses Gespräch gehen kann!!!
2 Antworten
Diese Frage ist im Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG klar, einfach und eindeutig geregelt; dort heißt es in § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:
Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat
der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er
ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.
Du hast für den Feiertag, durch den ein Arbeitstag ausfällt, also dasjenige an Entgelt zu bekommen bzw. Dir ist dasjenige an Arbeitsstunden anzurechnen, was Du bekommen hättest bzw. was Dir berechnet worden wäre, wenn der Arbeitstag nicht durch einen Feiertag ausgefallen wäre.
Wenn Du also an dem durch einen Feiertag ausgefallenen Arbeitstag eigentlich 6,4 oder 8 oder 10 Stunden gearbeitet hättest, dann hast Du acuh Anspruch auf die Bezahlung für bzw. die anrechnugn von 6,4 oder 8 oder 10 Stunden.
Finanziell stellt das merkwürdige Vorgehen, die Berechnung des Arbeitgebers also keine Belastung für Dich dar - wenn es denn nicht doch irgendwann einmal zu einer Verrechnung von angeblichen Minusstunden mit dem Verdienst, mit Urlaubstagen oder mit andern Ansprüchen Deinerseits kommen sollte (was wir aber einfach mal nicht annehmen wollen).
Dennoch sollte der Arbeitgeber hier bei der Aufzeichnung der Arbeitszeiten korrekt vorgehen, denn sollte es tatsächlich einmal zu Minusstunden und zur Saldierung mit Plus-/Überstunden kommen, könnte es schon zu Missverständnissen, Irritationen, Fehlern kommen, weil niemand in der Personalabteilung mehr weiß, wie es sich mit der Stundenanrechnung an Feiertagen denn tatsächlich verhalten hat.
Die Personalabteilung muss sich eben etwas Mühe geben und im Arbeitszeitkonto an Feiertage, Krankentagen, Urlaubstagen die Stunden eingeben, die Du "eigentlich" gearbeitet hättest - dann gibt es auch keine Probleme.hättest.
In einer Zeiterfassung sollten Feiertage automatisch zu Zeitgutschriften führen oder die wöchentliche Arbeitszeit wird reduziert. Arbeitest Du dann trotz Feiertag, bekommst Du an einem Tag (zusätzlich) einen Tagesumfang Stunden gutgeschrieben.
Gibt es bei Euch einen Betriebsrat? Wenn ja, würde ich dort zuerst mal anfragen, bevor ich mit Vorgesetzten darüber spreche.
Ja so ähnlich hab ich mir das auch gedacht bzw so sollte es sein. Wie gesagt ich habe in all den letzten 19 Jahren meine Abrechnung nie groß kontrolliert, da sich am Festgehalt ja nichts ändert und meine Kolleginnen händeln das ähnlich. Typisch für uns Sozial - Tussi im absoluten Vertrauen ;-)
Natürlich gibt es keinen Betriebsrat und der Vereinsvorstand besteht hauptsächlich aus Leitungsleuten aus den verschiedenen Bereichen die wir anbieten.
Und je mehr ich drüber nachdenke fällt mir gerade ein passender Begriff dazu ein. Typischer kölscher Klüngel........ ;-)
Dennoch vielen Dank, habe nächste Woche frei und kann mich dann mal in Ruhe damit befassen.Einen schönen Abend noch,lg aus Köln
Hmm leuchtet mir ein und danke für die Info.Durch mein Festgehalt bekomme ich ja eh jeden Monat das gleiche Gehalt. Mir geht es um die geleisteten Stunden in der Abrechnung, die vom Büro einfach raus genommen wurden d.h. 2 komplette Tage sind gar nicht mehr aufgeführt. Sollte es nicht genauso wie der Urlaub tägl mit 6,4 Std da stehen? So sieht das aus als wenn ich einfach mal nicht arbeiten war und im Endergebnis fehlen die Stunden von den 2 Tagen ja auch..Irgendwie schräg......aber dennoch Danke für deine Bemühungen und einen schönen Abend noch. LG