Stundenabrechnung falsch - zu lange her?

1 Antwort

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/entgelt-lohn-gehalt/fehler-in-lohnabrechnung-verjaehrung-verwirkung/

Also nach 3 Jahren verfallen Ansprüche, oder aber, wenn dein Arbeitsvertrag/Tarif eine andere Frist vorsieht.

Familiengerd  22.05.2018, 21:09
wenn dein Arbeitsvertrag/Tarif eine andere Frist vorsieht

Diese Frist (Ausschlussfrist) kann aber nur sehr viel kürzer sein: einzelvertraglich mindestens 3 Monate, tarifvertraglich mindestens 1 Monat, meistens 3 bis 6 Monate.

Dinkeltoni666  22.05.2018, 21:26
@Familiengerd

Dass ein Monat das MInimum ist, finde ich schon echt hart. Danke Gerd.

verreisterNutzer  23.05.2018, 02:29
@Dinkeltoni666

Dazu meine Weisheit:

Jeder Mitarbeiter ist gehalten, seine Bezüge jeden Monat zu kontrollieren.