Schwarzbau
Guten Tag,
mein damaliger Verkäufer des Hauses, hat eine Verlängerung der Küche mit einem Glasüberdachung gebaut, es ist eine Anbau. Beim Kauf hat er uns halt müdlich mittgeteilt, dass es genehmigt war, wir haben es leider nicht überprüft. Jetzt sieht es danach aus, dass es nicht genehmigt wurde.
Haus haben wir 2008 gekauft - heute 6 Jahre später. Wie kann ich hier Rechtlich vorgehen, ist sowas schon verjährt, oder gibt es hier noch Möglichkeiten?
3 Antworten
Nein. Ohne etwas Schriftliches ,keine Chance. Dazu kommt noch, das es zu lange her ist.
den letzten beissen die hunde.
im übrigen nützt es auch nichts, wenn man dem bauamt informiert, die haben heute auch nicht mehr alle unterlagen, da eine bauabnahme sofort nach bau nötig ist
Die Verjährungsfrist beträgt 8 Jahre und beginnt am Tag der Feststellung. Der Verkäufer kann zur Verantwortung gezogen werden. Habe grad selbst diesen Fall...nur. dass mein Verkäufer insolvent war und der Vermittler der Makler der Bank ist. Fass einen nackten Mann in die Tasche...das hat der Makler/Bank gut eingefädelt.