Schwarzbau

3 Antworten

Nein. Ohne etwas Schriftliches ,keine Chance. Dazu kommt noch, das es zu lange her ist.

den letzten beissen die hunde.

im übrigen nützt es auch nichts, wenn man dem bauamt informiert, die haben heute auch nicht mehr alle unterlagen, da eine bauabnahme sofort nach bau nötig ist

Die Verjährungsfrist beträgt 8 Jahre und beginnt am Tag der Feststellung. Der Verkäufer kann zur Verantwortung gezogen werden. Habe grad selbst diesen Fall...nur. dass mein Verkäufer insolvent war und der Vermittler der Makler der Bank ist. Fass einen nackten Mann in die Tasche...das hat der Makler/Bank gut eingefädelt.