Verständnisfrag: Als Ingenieur bei der Polizei?
Hallo,
Ich habe eine Frage bezüglich den Voraussetzungen um als Ingenieur bei der Polizei arbeiten zu können. Und zwar steht im Internet, dass man ein abgeschlossenes Studium im technischen Bereich haben soll. Allerdings steht auch, dass man Erfahrung für mind.18 Monaten für den gehobenen Dienst bzw 30 Monaten für den höheren Dienst gesammelt haben muss. Was ist mit dem gehobenen bzw höheren Dienst genau gemeint? Muss ich zusätzlich eine Ausbildung als Polizist abschließen oder wie?
Danke im vorraus :)
4 Antworten
Meinst du das hier: https://www.komm-zur-bundespolizei.de/bewerbung/technik-it
Verstehe ich so, dass mit den 18 bzw. 30 Monaten Berufserfahrung als Ingenieur, wo auch immer erworben, gemeint sein müsste.
Sonst einfach mal bei den angegeben Adressen nachfragen.
Ich verstehe den Abschnitt so: Wenn du als fertiger Ingenieur in den gehobenen Dienst der Bundespolizei möchtest, musst du bereits 18 Monaten als Ingenieur gearbeitet haben. Für den höheren Dienst der Bundespolizei musst du 30 Monate Berufserfahrung als Ingenieur vorweisen.
Aber wie geschrieben: man kann diesbezüglich auch eine nette Mail an Frau Ungethüm oder Herrn Eberwien schreiben.
Möchtest du dich für den gehobenen oder höheren Dienst bewerben?
Hier mal kurz die Erläuterung welche schulischen Voraussetzungen für die Laufbahn bei der Polizei gelten.
Welcher Schulabschluss wird für den gehobenen Dienst benötigt?Voraussetzung für eine Laufbahn im gehobenen Dienst der Polizei ist mindestens die Fachhochschulreife oder das Abitur. Nur dann kannst du für ein Bachelor Studium – das mit dem “Diplom-Verwaltungswirt Polizei” bzw. “Bachelor of Arts – Polizeivollzugsdienst / Police Service” abschließt – an der Polizeifachhochschule zugelassen werden. In den Bundesländern wo nur noch der gehobene Dienst existiert, ist es möglich mit einen Realschulabschluss und Berufsausbildung bzw. Berufserfahrung in die Laufbahn einzusteigen.
Wie kommt man in den höheren Dienst bei der Polizei?Der Einstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst ist nur mit Abitur (Hochschulreife) oder einen gleichwertigen anerkannten Bildungsstand möglich. Dazu benötigst du obendrein:
- Ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder einer vergleichbaren Einrichtung
- Die erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
- Mehrjährige Diensterfahrungen im Polizeidienst
- Besondere Bewährung im Dienst
- Das bestandene Auswahlverfahren zur Bestenauslese
oder über den Direkteinstieg (gehobener Dienst)
- Das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule besitzt und in einem Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten hast
- Die zweite juristische Staatsprüfung oder nach der Hochschulprüfung die Staatsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst abgelegt hast
Soweit mir bekannt:
Die Diplom- Ingenieure (FH) werden dem gehobenen Dienst
und die Dipl.-Ing. (Universität ) dem höheren Dienst zugeordnet.
Je nachdem für welche Laufbahn du dich bewerben willst/ kannst entsprechend Studium, musst du die entsprechende Berufserfahrung mitbringen.
So würde ich es deuten, ob es stimmt?
Und worin unterscheidet sich der Dipl.-Ing einer FH von der Uni ??
Hat der weniger gesoffen im Studium oder was ?? lol
Entschuldige,aber das ist quatsch Dipl-Ing ist Dipl-Ing und das bleibt auch noch so in D, denn in den Firmen sitzen überall welche und die entscheiden.
Und im wichtigsten Bereich der deutschen Wirtschaft (Maschinen-und Fahrzeugbau) wird sogar der Dipl.-Ing (FH) bevorzugt, weil diese nämlich mehr Praxiserfahrungen in ihrem Studium sammeln.
die freie Wirtschaft ist kein öD. Da bis jetzt weder ich noch der TE schlauer bin.:
Ingenieur im TV L geht bis E 13: ( Endstufe gehobener Dienst) vielleicht kann dem TE jetzt jemand der Studierten hier erklären, was er benötigt ( welche Voraussetzungen) um in die E 14 zu kommen?
EntgO Bund § 9:
1Eine abgeschlossene Hochschulbildung liegt vor, wenn von einer Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) ein Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH"), ein anderer nach § 18 HRG gleichwertiger Abschlussgrad oder ein Bachelorgrad verliehen wurde. 2Die Abschlussprüfung muss in einem Studiengang abgelegt worden sein, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtliche Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o. Ä. - vorschreibt. 3Der Bachelorstudiengang muss nach den Regelungen des Akkreditierungsrats akkreditiert sein. 4Dem gleichgestellt sind Abschlüsse in akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien. 5§ 7 Abs. 4 gilt entsprechend.
1Eine abgeschlossene technische Hochschulbildung liegt vor, wenn ein Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss an einer Hochschule im Sinne des § 1 HRG erlangt wurde, der den Zugang zur Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes des Bundes eröffnet. 2§ 7 Abs. 4 gilt entsprechend.“
Nun, dieser Tarifvertrag ist diskriminierend, denn er schafft eine "2 Klassengesellschaft" von Diplomen, die es so aber nicht gibt.
Ein Diplom-Ingenieur ist ein Diplom-Ingenieur , wobei es das "Diplom" ja noch nicht einmal so lange gibt,nämlich erst seit 1974.
na dann kann ich aber nix für.
Dieser Tarifvertrag ermöglicht es einem Techniker ja auch nicht in die Ingenieurstufe zu kommen, obwohl er 3x bessere Arbeit abliefert.
wenn es nach besserer Arbeit ginge, wären die Probleme noch größer :-)))
So ist es.
Bachelor reicht nur für den gD.
Bachelor ist ja auch kein Dipl.-Ing :-)
Das sind einfach Gehaltsgruppen im öffentlichen Dienst.
gehobener Dienst ist von A/E 9 bis A/E 13
Ab A 14 (bzw. E 14 für Angestellte) ist dann höherer Dienst.
Genau das meinte ich :D weil ich lese überall irgendwie, dass mit gehobener Dienst Polizist oder Feuerwehrmann gemeint ist und war etwas verwirrt. Ich denke mal, dass ich da mal anrufen muss...danke! ^^