Studium in der gleichen Stadt wie Eltern wohnen - muss meine Mutter Unterhalt zaheln?

6 Antworten

Du musst Bafög beantragen um den Studium zu finanzieren. Wenn du zuhause ausziehst ist dein Bedarf 670 Euro, davon wird Bafög un das Kindergeld abgezogen. Den Rest müssen beide Eltern im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit bezahlen. Du musst nicht bei ihr wohnen, dazu kann dich niemand zwingen. Wenn deine Eltern wenig verdienen wirst du auf jedenFall Bafög bekommen, aber du musst Antrag stellen. Erkundige dich auf dem Sekretäriat an der Uni oder FH wo du studieren willst, die helfen dir weiter.

Dir steht ab dem 18. Lebensjahr Unterhalt nicht mehr nur als Naturalunterhalt sprich Whg Essen Kleidung (kurz gesagt) zu sondern in Form von Geld ... Insofern kannst Du ausziehen und Deine Mutter ist Dir unterhaltspflichtig solange Du Dich in der Ausbildung und in einer Situation befindest die es Dir nicht ermöglicht selbst für den Unterhalt aufzukommen ... Und es das Einkommen zulässt natürlich - im Zweifelsfall aufgestockt durch BaFöG und Hartz4 ... Je nach Einkommens und Wohnsituation kann es jedoch da Einschränkungen geben (präzedenzfall wäre zB wenn Du ein Apartment im eigenen Haus bekommen könntest und in der selben Stadt studierst ... Ein Zimmer in der Whg reicht nicht aus hierfür!)

Da Du aber sagst dass gewaltätige Auseinandersetzungen dazukommne, ist die Wohnsituation sowieso nicht zumutbar ... Allerdings solltet ihr Euch BEIDE überlegen ob ihr dies gerichtlich klären wollt da dies langwierig aufwändig und äußerst unangenehm wird ...

Versuch mit ihr zu reden und mach ihr klar dass es so einfach nicht ist - ganz gleich ob Du ihr Kind bist oder mündliche Nebenabreden getroffen wurden - die gesetzl Regelungen bleiben davon unberührt!

Viel Erfolg! :)

Deine Mutter muss aufkommen. Sie hat zwar Recht, dass du auch RÜCKSICHT auf Sie nehmen musst in finanzieller Hinsicht, jedoch tritt das bei deiner Vorgeschichte in den Hintergrund. Da sie noch Kindergeld bezieht wird sie das definitiv zu 100% an dich abtreten müssen, da du ja nichtmehr bei ihr wohnst und es eben KINDERGELD und nicht SCHULDENBEGLEICHUNGSGELD ist. Ansonsten müssen ihr etwas über 1000€ im Monat zum Leben bleiben, wenn sie soviel hat (Schulden und Miete abgezogen) dann muss sie auch zahlen. (ist genauer in der Düsseldorfer Tabelle(?) festgelegt)

Ansonsten, wenn sie nicht genug hat wirst du Bafög in voller Höhe sprich etwa 600€ (etwas mehr sogar) bekommen.