Muss ein Zweitwohnsitz angemeldet sein?
Servus Leute,
ich bin Student und wohne seit Oktober letzten Jahres in der Stadt, wo ich studiere. Ich hatte nie vor, meinen ständigen Wohnsitz umzumelden, da ich nach wie vor zu über 50% bei meinen Eltern wohne.
Heute habe ich einen Brief von der Stadt im Briefkasten entdeckt (von November!), wo ich aufgefordert wurde, innerhalb von 2 Wochen meinen Wohnsitz umzumelden. Meine erste Frage war natürlich gleich, woher die wissen, dass ich hier wohne. Muss das der Vermieter irgendwie melden?
Jetzt habe ich natürlich Angst, wenn ich zur Stadt gehe, dass ich dann das angedrohte Bußgeld von 1000€ zahlen muss. Bis jetzt wissen die ja nur meinen Namen und nichts weiter, da auch mein Vermieter die Adresse meiner Eltern nicht kennt. Wenn ich aber jetzt da hin gehe und meinen Ausweis vorlege, dann habe sie mich auf jeden Fall.
Muss ich überhaupt einen Zweitwohnsitz anmelden?
Vielen Dank schonmal im Voraus
5 Antworten
Ja, man muss sich unverzüglich ummelden bzw. einen Zweitwohnsitz anmelden (i. d. R. nur möglich, wenn man weniger als die Hälfte der Zeit an diesem verbringt - mit Meldegesetz und örtliche Vorgaben googlen - meist unter der Homepage er Stadt oder des Landkreises zu finden). Leider gibt es Ordnungsgelder; es gibt in manchen Städten auch eine Zweitwohnsitzsteuer, die dann fällig werden könnte - ggf. gibt es Ausnahmen für Studenten... Hier hilft ggf. eine Selbstanzeige bei der Meldebehörde weiter. Bei tatsächlicher Unkenntnis, wie das bis heute der Fall war, könnte ggf. milde Einsetzung in den rechtlich zulässigen Stand bringen (z. B. eine Strafe von 10 € oder 50 €). Sie sollten es mit Ihren Eltern auch besprechen. Denn ausblenden der Sache hilft nicht weiter - sondern macht sie nur schlimmer. Alle Angaben ohne Gewär
gehe zum EMA hin und erkläre dort, dass du im wesentlichen dich bei deinen Eltern aufhälst und nur gelegentlich die Wohnung nutzt.
Weise hin, dass es dir bisher nicht bekannt war, dass man auch eine gelegentlich - lediglich vorsorglich für die kommende Winterzeit bereits angemietete Wohnung anmelden muss. Mache deutlich, dass du leider noch nicht in der Wohnung übernachten kannst und noch beim einräumen bist.
Aber gerne kommst du dem Hinweis nach und meldest die Wohnung als sogenannte Zweitwohnung an.
Das Amt bezieht sich auf; http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__12.html
Also etwas flunkern ist in diesem Fall erlaubt.
Nach deutschem Gesetz musst du den Zweitwohnsitz melden. Je nachdem, wo du wohnst, kommen Kosten in Form von einer Zusatzsteuer für den Zweitwohnsitz auf dich zu. Da musst du dich aber bei deiner Gemeinde/Stadt erkundigen. Rechtliche Folgen hat das natürlich in dem Falle, wenn du eine Steuer entrichten müsstest, dass dir Steuerhinterziehung angelastet werden kann. Im anderen Fall kann dir die Nichtmeldung eine Ordnungsstrafe einbringen, die durchaus mehrere hundert Euro betragen kann.
Muss angemeldet sein!
Ja, man muss angemeldet sein. Und der Studienort wird vermutlich nicht akzeptieren, dass du dich da mit Zweitwohnsitz anmeldest. Anders bekommen sie mehr Gled für Dich.